Hallo zusammen!
Ich habe bereits meine Kostenzusage für einen Schlauchmagen. Mein Problem liegt darin, dass ich heute meinen ertsten Arbeitstag hatte ( 6 Monate Probezeit) und meine Zusage bis zum 20.12. 13 gültig ist.
Ich möchte mich am liebsten Ende Oktober/ Anfang November operieren lassen.
Heute habe ich gesehen, dass bereits der Dienstplan für Oktober schon geschriebn wurde. Ist ja ganz toll, wenn man gerade neu anfängt und schon nach freien Tagen fragen muss. Ich habe es trotzdem gemacht, da mein Sohn am 24.9. und meine Tochter am 9.10. Geburtastag haben. der Dienst konnte auch noch getauscht werden. am 18.10. habe ich Geburtstag und da ließ sich nichts ändern, da eine Kollegin Urlaub hat. Ganz toll......heißt dass ich an meinem geburtstga geteilten Diest habe. Nützt nichts..Augen zu und durch!!!
jetzt bin ich am überlegen,ob ich das Thema OP nicht doch schon am Montag erwähnen sollte.....Wenn die schon soweit in Voraus planen.
Meine Überlegungen gehen soweit ( möchte meinen Arbeitsplatz nicht gleich wieder verlieren), ob ich meinen Urlaubsanspruch von diesem Jahr mit einfließen lasse.....
LG Ines
Ich habe bereits meine Kostenzusage für einen Schlauchmagen. Mein Problem liegt darin, dass ich heute meinen ertsten Arbeitstag hatte ( 6 Monate Probezeit) und meine Zusage bis zum 20.12. 13 gültig ist.
Ich möchte mich am liebsten Ende Oktober/ Anfang November operieren lassen.
Heute habe ich gesehen, dass bereits der Dienstplan für Oktober schon geschriebn wurde. Ist ja ganz toll, wenn man gerade neu anfängt und schon nach freien Tagen fragen muss. Ich habe es trotzdem gemacht, da mein Sohn am 24.9. und meine Tochter am 9.10. Geburtastag haben. der Dienst konnte auch noch getauscht werden. am 18.10. habe ich Geburtstag und da ließ sich nichts ändern, da eine Kollegin Urlaub hat. Ganz toll......heißt dass ich an meinem geburtstga geteilten Diest habe. Nützt nichts..Augen zu und durch!!!
jetzt bin ich am überlegen,ob ich das Thema OP nicht doch schon am Montag erwähnen sollte.....Wenn die schon soweit in Voraus planen.
Meine Überlegungen gehen soweit ( möchte meinen Arbeitsplatz nicht gleich wieder verlieren), ob ich meinen Urlaubsanspruch von diesem Jahr mit einfließen lasse.....
LG Ines