Kann der Chef mir die Op verweigern

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    • Es macht doch sicher einen Unterschied, wenn der Patient die OP von der KK bezahlt bekommt. Dann gilt sie doch automatisch als medizinisch notwendig. Sonst würde die Kasse doch gar nicht zahlen!

      Wenn man Selbstzahler ist, dann kann ich das durchaus verstehen, dass man Urlaub nehmen muss und nicht krankgeschrieben wird.

      Da ist ein deutlicher Unterschied mit Sicherheit! Vor allem in der Rechtslage.
      Alles Liebe,
      Kim-Nora



      1. OP 2011-08-24 Magenschlauch
      2. OP 2014-08-21 Mischform aus RNY und BPD-DS (bin etwas ganz Besonderes, hihi)
    • Man beantragt ja die OP und muss der Krankenkasse NACHWEISEN, dass sie medizinisch notwendig ist. Andernfalls würde die Kasse sie ja auch nicht übernehmen. Das ist also gegeben.

      Klar ist kein Arbeitgeber erfreut, wenn ein Mitarbeiter länger ausfällt. Aber Geld kostet es den "Eigentümer" der Firma, nicht den Abteilungsleiter und angehen tut es weder den einen noch den anderen, warum Du operiert wirst.

      Wie gesagt, Rücksichtnahme auf die Firmenbelange finde ich wichtig, aber nur soweit für Dich vertretbar. Sag ich übrigens als ArbeitGEBER !
      Liebe Grüße von Gaugele


      Erstgespräch 19.07.2012 mit 186 kg >>> Schlauchi-OP 20.02.2013 mit 169,5 kg >>> BDS 23.01.2015 mit 90 kg
      Mein OP-Bericht Mein OP Bericht Schlauchi am 20.02.2013
    • Hi,

      ich denke, das ist genau der richtige Zeitpunkt schon jetzt mit Deinem neuen Leben zu beginnen und Dich ein bißchen in Egoismus zu üben.
      Tuh was für Dich, nicht immer nur für andere.
      Du brauchst die OP (sonst würde die Kasse nicht zahlen) und wenn Du aus Rücksicht auf wen auch immer 6 Monate wartest, kann sich Dein Gesundheitszustand verschlechtern. Zumindest wird er sich nicht bessern.
      Würden Deine Kollegen oder Dein Chef DIR sechs Monate ihrer Lebenszeit schenken?

      LG, Cyanita
    • Ich arbeite im pflegeheim und da hab ich das vorher mit WBL und PDL besprochen aber verbieten lassen kann dir das keiner
      bedenke nur das es dir danach nicht berauschend gehen wird
      ich war 6 wochen krank und nun durch meine Notop darf ich nicht mehr als 2kg heben
      bin also nur im tagdienst zugebrauchen

      alles gute dir
    • hi

      nur weil die KK es bezahlt muss es nicht (Unbedingt Medizinisch Notwendig sein) Streitbarer Begriff . Das ist halt eine Grauzone und eine Einzelfallentscheidung.

      Selbst wenn die OP Medizinisch Notwendig ist muss sie auch Akut sein und das ist sie nicht weil es auf den Tag Ankommt und Verschoben /geplant werden kann und genau da ist der Haken bei der Sache was spricht dagegen das mit dem Arbeitgebern Abzusprechen . Termine für die Op können verlegt werden .

      Darum gibt es so so einen Stress bei der Beantragung usw. Wenn das klar Geregelt wäre würden die Op s ja Automatisch Genehmigt werden wenn alles Erfüllt wäre.

      Es geht hier aber Eigentlich Krankschreiben usw der Folgen der Op und die Kosten für den Arbeitgeber.
      Wenn einer die OP machen lässt fällt er länger aus. Und die Kosten kann er doch nicht ohne Zustimmung einfach dem Arbeitgeber auf lasten.

      Möchte mal sehen wenn einer eine Kleine Firma hat und der Mitarbeiter sagt so jetzt bin ich mal Krank dauert .. und dann kann ich .. vieles nicht machen weil ich jetzt die Op haben möchte und die Firma ist mir Egal . Die kann Pleite gehen und was ist mit Ersatz oder laufenden Aufträgen usw.

      Darum sagte der Arbeitgeber ja wann es Betrieblich am Besten ist.
      Bei uns in der Firma würde es Stress geben und dann sieht man sich vor dem Arbeitsgericht wieder und dann egal welches Urteil kommt gibt es eine Abfindung und das war es .

      Das Problem ist halt auf der Krankmeldung steht kein Grund und somit Verheimlichen es viele Sozusagen . Aber hier ist es ja schon Bekannt. Und es gibt halt Firmen die sehr Tolerant mit so was sind.
    • Erstens ist es keine Schönheits-OP sondern medizinisch notwendig. Die Kassen dürften die Kosten nicht übernehmen, wenn keine medizinische Notwendigkeit vorläge. Knie-OPs, künstliche Gelenke usw sind auch medizinisch notwendig, jedoch planbar, weil nicht so unbedingt akut. Eine OP muss kein Notfall sein, viele OPs werden Monate im Voraus geplant.

      Kleine Firmen haben eine Versicherung, die zahlen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auch in den ersten 6 Wochen nicht selbst. Ich habe solche Abrechnungen selber gemacht, sauge mir das nicht aus den Fingern.

      Ich weiß nicht, wie man darauf kommen kann, dass für die kassenfinanzierte bariatrische OP Urlaub genommen werden muss. Selbst bei den WHOs, wenn sie von der Kasse bezahlt werden, ist das nicht der Fall. Nur bei Selbstzahlern vielleicht.

      Ich bin zwar selbst nicht berufstätig, aber ich war einige Jahre selbstständig und ich kann lesen. Hier hat noch niemand geschrieben, dass er Urlaub für die OP nehmen musste. Was sollen also also solche Aussagen?

      Rücksichtnahme unter Kollegen und gegenüber dem Arbeitgeber muss sein, aber nur in gewissen Grenzen, solange man sich selbst nicht gefährdet oder in Schwierigkeiten bringt.
      14.04.14 OP Gewicht 124,8 Kilo bei 1,65m 01.09.14 UHU 99,7 Kilo 15.12.14 U90 seit 01.05.15 nicht mehr adipös U85______inkl Corona Kilos jetzt 88/89 Kilo


      Jeden 2. Dienstag im Monat um 17h trifft sich die SHG im Martin-Luther-Krankenhaus Berlin. Zur Zeit nur online bei Facebook facebook.com/groups/1646631915475507
    • Wird eine OP von der Krankenkasse gezahlt, dann gibt es auch eine AU. Hat man eine AU bleibt man mit der zuhause. Ob nun wegen Burnout, Migräne, Erkältung, Not-OP oder geplanter OP ist völlig egal - man bekommt seine Lohnfortzahlung und alles ist super.

      Liebe Porks,
      Deine Argumentation ist für die Füsse. Die OP ist mediznisch notwendig wenn die Voraussetzungen lt. der S3-Richtlinien erfüllt sind. Genau das prüft die Krankenkasse, das kann nicht maschinell erfolgen, sondern das machen Sachbearbeiter. Und die machen auch schon mal groben Unfug, weswegen auch klare Fälle manchmal erst abgelehnt werden und dann aber im Widerspruch, spätestens vor Gericht genehmigt werden. Dennoch ist die OP medizinisch relevant.

      Wenn in der Firma das Arbeitsklima gut ist, ist es natürlich sinnvoll, einen OP-Termin abzusprechen, im Interesse aller Beteiligten. Aber wenn nicht - ei dann fehlst Du halt von "heute auf morgen", AU liegt vor und mehr hat den Arbeitgeber nicht zu interessieren. Ich würde mir meinen OP-Termin nicht um Monate verschieben lassen, nur weil es der Herr Arbeitgeber das gerne hätte.
      Bei gutem Arbeitsklima ist das was anderes, aber so etwas mit dem Arbeitgeber abzusprechen ist eine Freiwilligkeit seitens des Arbeitnehmers und hat immer was mit dem altbekannten "wie es in den Wald hineinschallt..." zu tun.
      Warum sich heute schon erhängen, wenn es nächstes Jahr noch viel bessere Gründe dafür gibt?



    • @Porks,

      Deine Aussagen sind hier völlig falsch !!!

      Wenn die KK die OP (die nicht im Leistungskatalog und deshalb beantragt werden muss) genehmigt, dann gilt diese als medizinisch notwenig und deine getroffenen Aussagen sind hier nicht richtig und verunsichern die Leute hier.

      Das alles gilt nur für den Bereich der Selbstzahler !!!!

      :hallo:
      Elisabeth

      Höchstgewicht 05/2006 * 170,0 kg * BMI = 59,52 * OP Gewicht 15.05.2006 * 165,0 kg * RNY-Bypass
      niedrigstes Gewicht 69 kg - lange Zeit gehalten bei 75 kg - aktuell 81 kg

      17!! Jahre nach OP
    • hi


      Bitte genau lesen!! Da steht Selbst wenn die OP Medizinisch Notwendig ist muss sie auch Akut sein !

      Genauso ist das mit Arztterminen die nicht akut sind . Diese sind auch in die Freizeit zu Verlegen solange keine Gründe dagegen-sprechen.

      Und da sie es nicht ist kann sie auch Verschoben werden und somit sollte das mit dem Arbeitgeber Abgesprochen werden um auch seine Belange für Ersatz oder Änderungen im Ablauf usw Sicher zu Stellen. Weil es ja auch die Pflicht zur Arbeit gibt. Aber das geht zu weit.

      Ich lasse mich auch gerne Belehren . Wenn etwas anders ist und es wäre für uns auf der Arbeit auch Interessant .

      aber dann bitte mit Entsprechenden Urteilen/§ oder so und nicht es könnte so .. sein usw. Das zählt leider nicht vor Gericht usw.



      Und wie es in den Firmen gemacht wird und wie es Rechtlich aussieht ist auch was anderes .

      Bei mir war es so ich wurde von der Geschäftsleitung mit Bezügen Freigestellt ohne Urlaub zu nehmen, dass ist aber eine Einzelfallentscheidung der Firmen .
    • Wie es rechtlich ist ? Ganz einfach ist es rechtlich: AU vorlegen - krank sein ! Wenn du Dir die AU "erschlichen hast", kann vielleicht jemand dagegen vorgehen, aber wenn Du die aufgrund der OP bekommst, dann ist das ein Fakt, an dem weder Chef noch Kollegen zu rütteln haben. Was in der ein oder anderen Firma in gegenseitigem Einvernehmen gestaltet wird - das steht auf einem anderen Blatt, aber definitiv MUSS man keine Rücksicht nehmen.

      Außerdem ist eine Firma, die pleite geht, weil ein AN wegen Krankheit ausfällt eine ganz mies geführte Schuttelbude ! Denn JEDER Arbeitnehmer kann krank werden - das muss und wird jeder vernünftige Betrieb einkalkulieren. Und Lohnfortzahlung gibt es nur 6 Wochen lang vom Arbeitgeber, danach zahlt die KK. Kleine Betriebe können sich das auch noch absichern - aber klar, wer die Prämie für diese Absicherung nicht zahlen mag, der muss halt mit den Kosten leben. Darf ich mir dann auch nicht den Arm brechen, einen Blinddarmdurchbruch bekommen, oder eine Lungenentzündung einfangen, wenn mein Chef nicht einverstanden ist ? Nicht umsonst stellt ein ARZT die AU aus, nicht der Chef !

      Wie gesagt, ich bin auch für Absprache und Rücksichtnahme,, aber gewisse Dinge müssen halt sein. Ich hab auch geschluckt, als mir letztes Jahr kurz hintereinander zwei Mitarbeiterinnen mitgeteilt haben, dass sie auf Reha müssen. Aber es musste auch irgendwie gehen. Und es GING auch !
      Liebe Grüße von Gaugele


      Erstgespräch 19.07.2012 mit 186 kg >>> Schlauchi-OP 20.02.2013 mit 169,5 kg >>> BDS 23.01.2015 mit 90 kg
      Mein OP-Bericht Mein OP Bericht Schlauchi am 20.02.2013
    • Die Absicherung für kleine Firmen ist Pflicht, oder war zumindest Pflicht. Hat sich das geändert, ist das jetzt freiwillig? Wir mussten sogar eine Umlage für Mutterschaftsurlaub zahlen, obwohl wir nur männliche Mitarbeiter hatten.

      Und wo bitte steht, dass man eine OP nach dem Dienstplan ausrichten muss, wenn es keine Not-OP ist? Dass es im Sinne des Betriebsklimas in gewissen Grenzen sinnvoll ist, ist die eine Sache, rechtlich vorgeschrieben ist das nicht. Wäre mir völlig neu, dass sich das Arbeitsrecht so dramatisch verschlechtert haben sollte.

      Irgendwie hat hier auch noch nie jemand geschrieben, dass es mit der AU irgendwelche Probleme gegeben hätte oder habe ich was übersehen?

      In welchem Gesetz steht denn, dass man nicht akute OPs nur nach den Vorgaben der Vorgesetzten durchführen lassen darf?
      14.04.14 OP Gewicht 124,8 Kilo bei 1,65m 01.09.14 UHU 99,7 Kilo 15.12.14 U90 seit 01.05.15 nicht mehr adipös U85______inkl Corona Kilos jetzt 88/89 Kilo


      Jeden 2. Dienstag im Monat um 17h trifft sich die SHG im Martin-Luther-Krankenhaus Berlin. Zur Zeit nur online bei Facebook facebook.com/groups/1646631915475507
    • ... weder eine Magen-OP, noch eine WHO (wir sprechen in der überwiegenden Mehrheit NICHT von SchönheitsOP´s) sind "sich freiwillig unter´s Messer legen"!!!
      Beide OP´s sind medizinisch notwendig - sonst würd die Kasse nicht zahlen!

      DAS man/frau auch medizinisch notwendige OP´s soweit "Luft" ist arbeitsverträglich, heißt für die Kolleg/innen, organisiert - halte ich für eine Selbstverständlichkeit.
      LG wanda
      Op 03/11 - Größe 174 cm - Maximalgewicht 143 kg - Abnahme über 14 Monate ziemlich konstant.
      : :kaffee10: : Ziel- Lauf - Wunschgewicht erreicht / Halten seit 06/12 - mit "Schwankungen".

      "Humor ist der Knopf, der verhindert, daß der Kragen platzt". Ringelnatz
    • Ausgangsfrage: kann dein AG dir die OP verbieten? - Nein kann er nicht!
      Stationsleitung schreibt dir eine Zeit vor - Nein darf sie nicht und hat auch nicht darüber zu urteilen, ob sie notwendig ist oder nicht.
      Du bekommst ne Einweisung fürs Krankenhaus und dementsprechend bist du danach gen einfach AU. Ob 2 oder 6 Wochen oder was auch immer.

      Ich würde einfach die Zusage abwarten, mache einen Termin der für dich gut ist und das teilst du dann mit. Dementsprechend kann die Dienstplangestaltung vorgenommen werden, da man ja dann weiß ab wann du nicht zur Verfügung stehst.
      Ich hatte zwar letztes Jahr keine Kollegen und auch keinen Dienstplan auf die ich hätte Rücksicht nehmen müssen/können/dürfen/wollen, aber ich habe auch meinem damaligen AG nur gesagt an welchem Tag ich eine OP haben werde. Was für eine und wie lange ich ev. ausfallen könnte natürlich nicht.
      Viele Grüße
      :102:

    • hi


      Leute ist das so Schwer zu Verstehen . Es geht um eine Akut Notwendige Op die ist nicht Verschiebbar aber wenn sie nicht Akut ist und das ist die Magen Op kann sie verschoben werden wenn Faktoren dafür Sprechen da kann es auch die Arbeit.
      Aber auch anderer Seits kann die Klinik diese Verschieben.

      Und die Au wird Ausgestellt weil man für den Arzt Arbeitsunfähig ist und af den Sein für den Arbeitgeber Steht kein Grund warum.

      Aber hier ist es ja so , dass die OP noch nicht Stattgefundenen hat und somit kann noch keine AU vorliegen.
      Und genau das ist das Problem aus Betriebswirtschaftlichen Gründen kann der Chef halt um Verschiebung Anhalten weil man ja Schaden vom Arbeitgeber fernhalten muss .


      Das er die OP nicht Verbieten kann ist doch klar !! Aber Aufschieben weil er ja Entsprechenden Vorlauf haben muss .
    • Rechtlich ist es so, dass ich meinem Arbeitgeber den Grund meiner Erkrankung NICHT mitteilen muss und er darf auf nicht danach fragen. Deshalb steht auf der AU für den Arbeitgeber auch in dieser Richtung nichts drauf - weil es ihm eben nichts angeht.

      Auch akut nicht notwendige OPs (genehmigt durch die KK) sollten irgendwann gemacht werden. Als Patient werde ich mich an erster Stelle nach dem Operateur/Klinik richten, die mir einen Termin mitteilt. Wenn ich meinem Arbeitgeber freundlich gesonnen bin dann werde ich versuchen es so zu legen - wenn nicht - dann eben nicht.

      Das mit der AU gilt wirklich nur für Selbstzahler OPs!!!!

      Außerdem gibt es genügend Eingriffe, die nicht akut gemacht werden müssen - die man nicht mal von der KK genehmigt bekommen muss aber der Patient es aus gesundheitlichen/schmerztechnischen Gründen eben machen lassen will.
      Der Arbeitgeber hat da rechtlich keinerlei Handhabe oder gar irgendwelche Forderungen zu stellen.

      Ich würde übrigens jedem raten, eine geplante OP nicht vorher anzukündigen - das spart jede Menge Ärger. Wenn es so weit ist, die Krankmeldung vorlegen und fertig - wer will kann ja sagen, dass er im Krankenhaus ist und dass es vermutlich etwas länger dauern wird.

      :hallo:
      Elisabeth

      Höchstgewicht 05/2006 * 170,0 kg * BMI = 59,52 * OP Gewicht 15.05.2006 * 165,0 kg * RNY-Bypass
      niedrigstes Gewicht 69 kg - lange Zeit gehalten bei 75 kg - aktuell 81 kg

      17!! Jahre nach OP
    • hi

      Genau so wird es ja Meistens gemacht.

      Elisabeth: Ich würde übrigens jedem raten, eine geplante OP nicht vorher anzukündigen - das spart jede Menge Ärger.

      Aber hier wurde es ja zuvor Gesagt und der Chef hat Einwände gemacht was den Zeitpunkt angeht und auch eine Alternativ Zeit genannt. Und dann kann es so Ausgelegt werden wie Anmelden einer Krankheit im voraus .

      Und der Stress ist Vorprogrammiert weil ja das Vertrauensverhältnis usw nicht mehr gegeben ist .

      Aber jeder muss ja Wissen wie Wichtig ihn sein Arbeitsplatz ist. Und wenn die Op nur Etwas Verschoben wird wenn es Möglich ist sind doch beide Seiten Zufrieden.
    • Man muss aber nicht Schaden vom Arbeitgeber fernhalten auf Kosten der eigenen Gesundheit. Der Arbeitgeber hat auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Angestellten. Wie sähe es denn mal damit aus? Die Sache mit dem Schaden beim Arbeitgeber bezieht sich nicht auf Krankheiten oder notwendige OPs.

      Es ist ja in diesem Fall nun schon raus, um was es geht, das lässt sich nicht mehr ändern. Deshalb vielleicht ein paar erklärende Worte und der Versuch, den Termin abzusprechen. Was aber für den Arbeitnehmer nicht machbar ist, muss der Chef ertragen. Es wird immer irgendwelche Gründe geben, warum der Termin nun gerade dann nicht passt.

      Porks, vielleicht glaubst du einfach mal der Mehrheit hier und vor allem all denjenigen, die das durch haben. Falls du das nicht kannst, recherchiere doch bitte mal ordentlich, bevor du hier Halbwahrheiten oder gar Falsches verbreitest.
      14.04.14 OP Gewicht 124,8 Kilo bei 1,65m 01.09.14 UHU 99,7 Kilo 15.12.14 U90 seit 01.05.15 nicht mehr adipös U85______inkl Corona Kilos jetzt 88/89 Kilo


      Jeden 2. Dienstag im Monat um 17h trifft sich die SHG im Martin-Luther-Krankenhaus Berlin. Zur Zeit nur online bei Facebook facebook.com/groups/1646631915475507
    • Anmelden einer absehbaren Krankheit im Voraus, genau das ist es und es ist in diesem Fall durchaus legitim. Eine geplante medizinisch notwendige OP ist ja wohl was anderes als einen Schnupfen oder einen Beinbruch drei Wochen vorher anzukündigen.

      Gegen eine vernünftige Absprache hat ja niemand was einzuwenden, im Gegenteil. Die Frage war aber, ob der AG das verbieten kann oder eine bestimmte Zeit verlangen kann. Nein, kann er nicht.

      Das dürfte nun hinreichend erklärt sein.
      14.04.14 OP Gewicht 124,8 Kilo bei 1,65m 01.09.14 UHU 99,7 Kilo 15.12.14 U90 seit 01.05.15 nicht mehr adipös U85______inkl Corona Kilos jetzt 88/89 Kilo


      Jeden 2. Dienstag im Monat um 17h trifft sich die SHG im Martin-Luther-Krankenhaus Berlin. Zur Zeit nur online bei Facebook facebook.com/groups/1646631915475507