Kann der Chef mir die Op verweigern

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    • Grundlage hierfür ist das Entgeltfortzahlungsgesetz - EntgFG


      4. Was ist Krankheit?

      Krankheit ist eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung, die eine Heilbehandlung erforderlich macht und/oder zu einer Arbeitsunfähigkeit führt. Art und Ursache der Krankheit sind unerheblich. Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht deshalb auch, wenn sich z. B. ein Unfall im privaten Bereich (Sport oder Straßenverkehr)ereignete oder eine Verletzung durch Dritte erfolgte.
      Die Krankheit muss so schwerwiegend sein, dass sie die Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Arbeitsunfähig wiederum ist ein Arbeitnehmer, wenn er die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitsleistung als Folge der Krankheit nicht mehr erbringen oder ihm diese nicht zugemutet werden kann. Dies ist bereits der Fall, wenn dieGefahr besteht, dass sich die Krankheit verschlimmert oder ein
      Rückfall eintritt. Auch ärztlich verordnete Operation oder die Nachbehandlung einer Operation(z. B. operatives Entfernen von Fäden und Nägeln) stellt den Grund für eine Arbeitsunfähigkeit dar.
      Arbeitsunfähigkeit liegt normalerweise nicht vor, wenn eineSchönheitsoperation durchgeführt wird.

      Entgeltfortzahlung wegen Krankheit kann nur beansprucht werden, wenn die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung ist. Ist ein Arbeitnehmer bereits aus anderen Gründen an der Erbringung seiner Arbeit gehindert, z. B. während des Erziehungsurlaubs,besteht auch keinAnspruch auf Entgeltfortzahlung.

      12 III. Das Entgeltfortzahlungsgesetz im Einzelnen

      5.Unverschuldete Arbeitsunfähigkeit
      Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat nur, wer die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet hat. Eine selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit schließt Entgeltansprüche aus. Eigenes Verschulden im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn dieArbeitsunfähigkeit auf einen gröblichen Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten zurückzuführen ist. In einem solchen Fall wäre es unbillig, die Folgen dieses grob fehlerhaften Verhaltens auf den Arbeitgeber abzuwälzen. Der Arbeitgeber muss im Streitfall das Verschulden aber darlegen und beweisen.
      Wichtig
      Selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit liegt nur dann vor, wenn ein vorwerfbares Verhalten vorliegt. Unachtsamkeit allein genügt nicht, um den Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu verlieren.
      Selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit liegt zum Beispiel vor
      bei Verletzungen durch einen Verkehrsunfall infolge Trunkenheit oder sonst grobfahrlässigen Verhaltens im Straßenverkehr; Verletzungen durch einen Arbeitsunfall infolge vorsätzlicher oder grob fahr lässiger Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften;
      Verletzungen bei einer besonders gefährlichen oder die Kräfte des Arbeitnehmers übersteigenden Nebentätigkeit;
      Verletzungen bei einer selbstprovozierten Rauferei.

      III. Das Entgeltfortzahlungsgesetz im Einzelnen 13
      Wichtig
      Sportunfälle sind nur dann selbstverschuldet, wenn der Arbeitnehmer in einer Weise Sport betreibt, die seine Kräfte und Fähigkeiten deutlich übersteigt oder wenn die Sportart selbst besonders gefährlich ist. Nicht generell als besonders gefährlich eingeschätzt werden folgende Sportarten:
      Fußball, Skifahren, Amateurboxen, Fallschirmspringen, Drachenfliegen oder Moto-Cross-Fahren – allerdings nur, wenn die entsprechenden Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.


      Quelle: bmas.de/SharedDocs/Downloads/D…df?__blob=publicationFile
      Elisabeth

      Höchstgewicht 05/2006 * 170,0 kg * BMI = 59,52 * OP Gewicht 15.05.2006 * 165,0 kg * RNY-Bypass
      niedrigstes Gewicht 69 kg - lange Zeit gehalten bei 75 kg - aktuell 81 kg

      17!! Jahre nach OP

    • Ganz im Gegensatz dazu selbstgezahlte, von der Krankenkasse nicht bewilligte Schönheitsoperationen - das ist aber nicht anzuwenden bei bewilligten Wiederherstellungs-OPs


      Fettabsaugen, Bauchstraffen, Falten im Gesicht glattbügeln - die Beauty-Industrie boomt. Schönheitsoperationen haben sich mit zu einem veritablen Geschäftsmodell entwickelt. Wer zahlt was bei Schönheits-OPs?

      Zwar gibt es keine offizielle Statistik, aber die Zahlen einzelner Ärzteverbände lassen den Schluss zu, dass mindestens 500.000 Operationen jährlich in der Bundesrepublik allein auskosmetischen Gründen durchgeführt werden. Die Tendenz steigt, obwohl
      mit einem solchen Eingriff zahlreiche Risiken verbunden sind - nicht nur medizinischer Art, sondern auch in finanzieller Hinsicht.

      Kosmetische Eingriffe sind nicht Sache der Krankenkassen

      Schönheitsoperationen werden von den Krankenkassen in erster Linie als rein kosmetische Eingriffe gewertet. Die Kassen dürfen Kosten nur übernehmen, wenn eine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung vorliegt. Ob jedoch eine Operation auch der Gesundheit dienlich ist, lässt sich oft nicht pauschal festlegen. Bei Wiederherstellungen nach Unfällen oder Verbrennungen werden die Kosten nahezu immer übernommen. Ansonsten kommtes auf den Einzelfall an.
      Gutachten des MDK als Entscheidungsbasis
      Daher beauftragen die Kassen jeweils den Medizinischen Dienst (MDK) mit einerentsprechenden Untersuchung. Dort entscheiden Fachärzte über die medizinische Notwendigkeit eines Eingriffs. Meist müssen hierzu umfangreiche Unterlagen, z. B. ausführliche ärztliche Befundberichte, Nachweise über (psycho-)therapeutische Behandlungen und ggf. vorliegende psychologische Gutachten vorgelegt werden. Das Gutachten des MDK zur medizinischen Notwendigkeit ist die Grundlage für die Entscheidung der
      Krankenkasse. Kassen haben in der Vergangenheit beispielsweise die Kosten übernommen für eine

      · Lidkorrektur, weil die hängenden Lider die Sicht einschränkten (Schlupflider),
      · Brust-OP bei deutlich ungleichen Brüsten nach der Entfernung eines Tumors oder
      · Fettabsaugung bei krankhafter Fettverteilungsstörung (Reiterhosensyndrom).

      Kein Entgeltfortzahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber

      Doch die in den meisten Fällen selbst zu tragenden Kosten für den ärztlichenEingriff sind längst nicht alles: Ein Arbeitnehmer, der sich einer medizinisch nicht erforderlichen Schönheitsoperation unterzieht, hat für die Zeitdauer der Arbeitsverhinderung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen seinen Arbeitgeber. Denn ein solcher Arbeitsausfall ist selbstverschuldet. Bereits im Jahr 1984 hat das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass der Arbeitgeber nur das "normale" Krankheitsrisiko des Arbeitnehmers zu tragen habe. Risiken, die der Arbeitnehmer durch selbst veranlasste, medizinisch nicht indizierte Eingriffe eingeht, gehören nicht zum normalen Krankheitsrisiko (BAG, Urteil v. 29.02.1984, 5 AZR 92/82). Dieser Grundsatz gilt als „gefestigte Rechtsprechung“.

      Problem: Arbeitgeber kennt die Diagnose nicht

      In der Praxis stellt sich zunehmend als Handicap heraus, dass Arbeitgeber die Ursache (Diagnose) für eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit gar nicht kennen. Denn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber enthält keinen ICD-Schlüssel für die Erkrankungsart. Der Arbeitgeber muss der Bescheinigung insoweit "blind" vertrauen. Und hier stößt man auf ein weiteres Problem: Obwohl nicht zulässig, stellen viele Ärzte in Unkenntnis über die rechtlichen Regelungen zur Entgeltfortzahlung auch bei Schönheitsoperationen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus.
      Eine pragmatische Lösung diese Problems gibt es für Arbeitgeber nicht. Sie können nur drauf vertrauen, dass die Arbeitnehmer keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen und die Behandlung in ihrem Urlaub durchführen lassen.


      Quelle:
      haufe.de/personal/entgelt/entg…perationen_78_135596.html
      Elisabeth

      Höchstgewicht 05/2006 * 170,0 kg * BMI = 59,52 * OP Gewicht 15.05.2006 * 165,0 kg * RNY-Bypass
      niedrigstes Gewicht 69 kg - lange Zeit gehalten bei 75 kg - aktuell 81 kg

      17!! Jahre nach OP
    • hi

      Schon Gut deine Ausführungen und Richtig.
      Nur halt es ist ebend nicht Genau Rechtlich geklärt wie das ist mit dem Kurzfristigen Verschieben der Op weil die Firma Besetzungsprobleme usw hat.

      Das ist halt das Problem weil der Firma auch eine Chance gegeben werden muss um zu Handeln.Und die OP ja Kurz Verschoben werden kann ohne Folgen für den Patienten.

      Und da würde im Streitfall vor Gericht immer egal wie das Urteil Ausfällt der Kläger verlieren auch wenn er Gewinnt ist das Verhältnis gestört oder er bekommt etwas Abfindung.

      Und wie es in diesem Fall hier ist würde ich immer Versuchen mit dem Arbeitgeber einen für Beide Seiten Kompromiss Aushandeln. Weil wenn es für ihn OK wäre hätte er bestimmt nicht auf die Termin Verschiebung Hingewiesen.


      Und Recht ist immer so eine Sache auch vor Gericht sieht das oft jeder Richter Anders.
      Darum Besser so Einigen.
    • Es geht ja nicht um die AU an sich! Klar hast du eine Entgeltfortzahlung.

      Aber: Es geht hier um die Anzeigepflicht und das 'verschieben'.

      Gesetzestext §5 entgfg - Anzeige- und Nachweispflichten:
      (1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Quelle: gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html

      Hier steht (frag-einen-anwalt.de/geplante-…informieren---f65389.html)
      Du hast eine sofortige Mitteilungspflicht, wenn du von dem OP-Termin weißt!


      Machen wir es mal ein wenig 'trennschärfer':
      Verweigern kann er es sicherlich nicht.
      Anzeigenpflichtig bist du - leider sogar sofort.
      Ob es zu verschieben durch den Arbeitgeber geht ... mhhh.... da wäre auch die Frage, in welchem Rahmen der AG 'verschieben' dürfte. Ich habe leider keine Urteile dazu gefunden. Mein Gefühl sagt mir aber auch, dass man eine gewisse Bereitschaft zum verschieben zeigen sollte. Hier müßtest du echt einen Arbeitsrechtler fragen!

      Google mal bitte nach den Begriffen: "arbeitsrecht geplante operation Mitteilungspflicht" oder "arbeitsrecht geplante operation verschieben" (und schau dir bitte nur die Links mit den Antworten eines Anwaltes an!)

      Bezüglich 'Anzeigenpflicht' hab ich auch folgendes gelesen: "Ein Verstoß dagegen könnte eine Abmahnung oder - je nach Fall - Schadensersatzpflicht nach sich ziehen." ... ist zwar auch nicht aus einer 'sauberen' Quelle, aber sinnig, wenn man den Gesetztestext liest.
      (sorry nicki32, du hast falsch gehandelt ... aber ich habe es damals auch nicht sofort gesagt - aber noch rechtzeitig ;-)
      Mehr "über mich" im Profil. Bei Fragen bitte PN. Werde NICHT aktiv im Forum sein!
      Konventionelle Abnahme in 2011/12 von 70kg und leider jetzt Lipödem, Stadium 3.
      Beschwerdenfrei durch erste Liposuktionen.
    • ob falsch gehandelt oder nicht, ich würde es nicht anders machen!

      weißt, wenn ich heute zur arbeit fahre und sehe mein kind quält sich, weil krank, sag ich auf der arbeit auch nicht, dass ich ab morgen wohl krank bin.

      das sehe ich mit kk genauso. solange ich nicht auf dem op-tisch liege (und da kann immer was dazwischen kommen), bin ich nicht krank. lass mal einen blutwert (z.B. hb-wert) nicht okay sein..dann werde ich nicht operiert und es geht wieder heim, arbeiten.

      es kommt sicher auf die branche an, wo und was man arbeitet. und bei einer kur/reha pflichte ich dir vollkommen bei MIRANDAGIRL... aber ne who würde ich auch heute net meinem chef erzählen ... *sturbin*

      lg
      nicki
    • hi

      Leute nicht immer alles Durcheinander Würfeln . Er geht nur um einen Sachverhalt und nix anderes .

      Muss die OP kurzfristig Verschoben werden wenn der Arbeitgeber das Angibt wegen Betrieblicher Probleme.


      Zu Nicki32 wenn dass Kind krank ist ist das Unaufschiebbar und du wirst im Rahmen der Entsprechenden Reglungen die es gibt von der Arbeit freigestellt.

      Wenn du im KH oder beim Dr liegst bist du schon in einer Unaufschiebbaren Behandlung weil ja schon etwas Eingeleitet wurde die Aufnahme/Untersuchung und wenn das Ergebnis kommt ist diese Weiterzuführen (OP ) oder zu Beenden (nach Hause).

      Ergebnis für meine Seite .
      Dem Arbeitgeber melden das man in ca .. Tagen /Wochen für ca .. Tage eine Medizinische Behandlung hat (Ohne Gründe) und er muss das Sozusagen zur Kenntnis nehmen und das Wichtige Gründe für ihn Sprechen (zB Spezial Wissen für einen Auftrag der fast Abgeschlossen ist und sehr lange Einarbeitung Erfordert) die eine Verschiebung Rechtfertigen muss mit dem Krankenhaus gesprochen werden ob es möglich wäre zu Verschieben und dann das Ergebnis dem Chef mitteilen.

      Aber jeder muss das so machen wie er Denkt und was ihm an seiner Firma liegt. Möchte mal sehen wenn das alle so machen und nur dieses Ich Denken durch ziehen was dann ist.

      Und eine Endgültige Klärung wird uns hier nie Gelingen das würde dann vor Gericht stattfinden mit Ausgang Offen.
    • @ Porks:

      ja, wäre aber mal interessant.
      Zumal ich einen SBA habe. Würde mich interessieren, wie dann die Sachlage ist. Denn auch da bin ich nicht verpflichtet meinem AG mitzuteilen, warum ich einen SBA habe.

      Abgesehen davon, dass meinen Chef auch nicht interessiert, wieso weshalb und warum jm. fehlt/krank ist. Wichtig ist für ihn, dass man erst wieder kommt, wenn es geht und dann erkundigt er sich auch, ob alles soweit okay ist. Keine Neugierde, ehrliches Interesse.

      Da die Strukturen im öffentlichen Dienst auch andere sind, Mitteilung über Krankheit muss an Personalamt erfolgen, nicht an Chef (der wird von Personalamt informiert) wäre das auch komische Vorgehensweise ....

      Ausklagung fände ich gut. Bin ich auch auf Arbeit (Jugendamt) immer dafür. Bitte einmal ausklagen, damit man mal ne richterliche Meinung hat.

      LG
      Nicki
    • Hexe943 schrieb:

      Können die mir die op verweigern und mich kündigen. Ich glaube auch nicht das, das Krankenhaus das mitmacht...wegen wunschtermin....Hat da jemand schon Erfahrungen damit oder hat diese Situation selbst erlebt..


      Hallo Hexe,

      ich denke zu der rechtlichen Lage ist schon mehr als genug gesagt worden und ich denke mal da ist auch jeder auch Du zu seinem/Deinem eigenen Schutz bestens informiert.

      Kommen wir doch mal lieber zu der Realität in der Arbeitswelt der Pflegeberufe.

      Wie schon erwähnt wird einem als Arbeitnehmer immer wieder das Wörtchen "Rücksichtnahme auf die lieben Kollegen" auf die Goldwaage gelegt, wenn man selbst was beantragen will....wie sieht aber dann die Realität aus???

      Ganz klar, rechtlich bzw. offiziell weiß jeder Arbeitgeber das er eine OP auch eine bariatrische OP nicht verbieten kann, es werden "NETTE HINWEISE", wie auch hier der Hinweis auf die Urlaubsplanung im Vorfeld "nett gemeint" abgegeben und wenn man als Arbeitnehmer diese nicht akzeptieren will, dann wird einem das Leben danach, wenn man nach dem Krank wieder kommt dementsprechend "still und leise" extra oder sollte es lieber heißen "dankend kollegial" gerne schwer gemacht und man wird an den moralischen Pranger gestellt und nicht nur gestellt man bekommt die volle Breitseite zu spüren.

      Da kann man zwar 100% im Recht sein mit Arbeitnehmervertretungen etc., aber gerade in der Pflege wird einen dann gerne durch besondere "Arbeitsverteilungen oder eigene Wünsche in der Urlaubsplanung " gerne das Leben danach ganz schön zu Hölle gemacht werden.

      Wenn einmal das Arbeitsklima vergiftet wurde läuft man schnell Gefahr, dass der Arbeitgeber inoffiziell immer einen guten Weg oder Maßnahmen finden, damit man still und leise "gegangen wird"

      Es ist rechtlich eine klare Sachlage für Dich, keine Rücksichtnahme auf die Wünsche des Arbeitgebers, aber wenn da nicht das Wörtchen aber wäre oder dieser Rattenschwanz an der ganzen Sache, eine echt schwierige Entscheidung die Du da zu treffen hast.

      Wünsche Dir, dass Du zu einer guten Entscheidung kommst, wo Deine eigenen Interessen nicht zu kurz kommen.

      LG Hilsa
    • vor fünf Jahren hätte und habe ich noch sehr viel Rücksicht auf meinen Chef und den Kollegen genommen, aber in den letzten zwei Jahren habe ich so schlechte Erfahrungen gemacht, ich habe Hilfe gebraucht und wurde im Regen stehen gelassen, ich hätte eine leichtere Arbeitsstelle machen können und auch gemacht, aber nicht offiziell, dadurch kam der Neid der Kollegen, als mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente durch war, gab´s nicht mal einen Handschlag zum Abschied, hätte ich mehr auf mich Rücksicht genommen dann könnte ich vielleicht noch arbeiten.

      Ich würde die Op sobald wie möglich nach Zusage machen, fast keine Rückenschmerzen mehr, ich gehe wieder aus den Haus, die Psyche ist besser, ich lebe wieder. Für mich ist jeder Tag den ich mit einer Verschiebung der Op verliere verschwendet.

      LG
      Narben zeigen das Erlebte, sie definieren nicht die Zukunft
    • Ich möchte an dieser Stelle feststellen, dass ich ein etwas entsetzt bin über die Art und Weise, wie man hier angegangen wird. Ich habe versucht, mich verhalten auszudrücken und möglichst niemandem zu nahe zu treten. Wenn das dann kommentiert wird mit sowas:

      Die Sätze mag ich besonders, wo gleich am Anfang steht ... bitte nicht falsch verstehen ...



      dann finde ich das ziemlich frech. Wenn das hier die Tonart und Umgangsweise ist, dann ist das nicht die richtige Plattform für mich; ich bin ein Verfechter von sachlichen Diskussionen und durchaus kritikfähig, aber eine gewisse "Streitkultur" muss einfach sein.


      Das bißchen Freizeit, das ich habe, ist mir zu schade, um mich über sowas zu ärgern bzw. mich überhaupt damit zu befassen.


      Alles Gute für Euch und ich wünsche Euch (und mir), dass wir erreichen, was wir wollen.


      Over and out.
      Chi
    • Den ganzen Stress hätte man umgehen können, wenn man niemanden von der Op Art erzählt hätte.
      Ich habe ganz bewusst niemanden davon erzählt, genau aus dem Grund, sich selber zu schützen.

      Wenn du dann Normalgewicht erreicht hast, und die wiederherstellungsops anstehen, kommt zu allem noch der Neid hinzu. Keiner gönnt einem eine Brustop auf Krankenkasse, und erst recht nicht die Runderneuerung mit Bodylift, Beine und Arme.

      Neid und Missgunst macht die Menschen sehr unangenehm.
    • Liebe An-Chi,

      es tut mir leid, wenn du nur solche Erfahrungen gemacht hast aber zum Glück gibt es auch noch andere Menschen. Nicht jeder denkt nur an sich und missgönnt allen anderen ihr Glück.

      Es tut dir sicher nicht gut, wenn du immer alles nur so negativ siehst, denn dann ziehst du solche Dinge förmlich an.

      Außerdem ist es müßig, darüber nachzudenken, dass man besser nichts gesagt hätte. Es ist raus und nun muss man sehen, wie man die Kuh vom Eis kriegt.
      14.04.14 OP Gewicht 124,8 Kilo bei 1,65m 01.09.14 UHU 99,7 Kilo 15.12.14 U90 seit 01.05.15 nicht mehr adipös U85______inkl Corona Kilos jetzt 88/89 Kilo


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