Zusammenfassung der chirurgischen Empfehlungen der S3-Leitlinie „Therapie der Adipositas“ der Deutschen Adipositasgesellschaft
Die in der S3-Leitlinie der Deutschen Adipositasgesellschaft aufgeführten Empfehlungen zur chirurgischen Therapie der Adipositas sind auf der Basis der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnis aktualisiert und präzisiert worden. Nachfolgend die aktuellen Empfehlungen dargestellt. Die Empfehlungsgrade „soll“, „sollte“ und „kann“ spiegeln die Stärke der gegenwärtigen Evidenz wider.
1.) Es bleibt unverändert bei der Empfehlung, dass die Indikation zu einem adipositaschirurgischen Eingriff interdisziplinär gestellt werden soll. Die Patienten sollen vor der Operation einer Evaluation unterzogen werden mit Erfassung der metabolischen, kardiovaskulären, psychosozialen und Ernährungssituation.
2.) Bei Patienten mit extremer Adipositas soll ein chirurgischer Eingriff erwogen werden. Dies beinhaltet die grundsätzliche Empfehlung, dass betroffene Patienten über die Möglichkeit einer operativen Therapie der Adipositas aufgeklärt werden sollen.
3.) Die Indikation zum operativen Eingriff richtet sich weiterhin nach dem Grad der Adipositas und der hiermit assoziierten Komorbiditäten. Dementsprechend soll die Indikation für einen adipositaschirurgischen Eingriff gegeben sein bei
• Adipositas Grad III (BMI ≥ 40 kg/m2) oder
• Adipositas Grad II (BMI ≥ 35 und < 40 kg/m2) mit erheblichen Komorbiditäten (z. B. T2DM) oder
• Adipositas Grad I (BMI>30 und <35 kg/m2) bei Patienten mit T2DM (Sonderfälle).
Neu ist die Empfehlung für Patienten mit Adipositas Grad I. Bei diesen Patienten besteht Operationsindikation, wenn durch eine konservative Therapie der Diabetes mellitus nicht ausreichend therapierbar ist.
4.) Die Indikation zur primären Operation ohne eine präoperative konservative Therapie besteht dann, wenn die konservative Therapie ohne Aussicht auf Erfolg ist oder der Gesundheitszustand des Patienten keinen Aufschub eines operativen Eingriffs zur Besserung durch Gewichtsreduktion erlaubt.
Dies ist unter folgenden Umständen gegeben:
• Besondere Schwere von Begleit- und Folgekrankheiten der Adipositas
• BMI > 50 kg/m2
• Persönliche psychosoziale Umstände, die keinen Erfolg einer Lebensstiländerung in Aussicht stellen
5.) Patienten sollen adäquat über das chirurgische Vorgehen, die Nutzen und Risiken informiert werden.
6.) Die nachfolgenden Erkrankungen stellen unverändert Kontraindikationen für einen adispositaschirurgischen Eingriffe dar. Patienten die an diesen Erkrankungen leiden sollen nicht operiert werden:
• instabile psychopathologische Zustände,
• konsumierende und neoplastische Erkrankungen,
• aktive Substanzabhängigkeit,
• eine unbehandelte Bulimia nervosa,
• chronische Erkrankungen wie Leberzirrhose,
• andere schwer gesundheitlich einschränkende Erkrankungen, welche sich durch den postoperativen katabolen Stoffwechsel verschlechtern können.
7.) Bei Patienten nach bariatrischer Operation soll eine lebenslange interdisziplinäre Nachsorge durchgeführt werden.
8.) Neben der personenbezogenen Qualifikation des Chirurgen hinsichtlich der Beherrschung adipositaschirurgischer Operationen wird jetzt auch eine institutionelle Erfahrung in der Adipositaschirurgie gefordert, um entsprechende Operationen durchführen zu können.
9.) Zur Qualitätssicherung sollten zukünftig Patienten, die einem gewichtsreduzierenden Eingriff unterzogen werden, in einem zentralen nationalen Register erfasst werden.
Die in der S3-Leitlinie der Deutschen Adipositasgesellschaft aufgeführten Empfehlungen zur chirurgischen Therapie der Adipositas sind auf der Basis der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnis aktualisiert und präzisiert worden. Nachfolgend die aktuellen Empfehlungen dargestellt. Die Empfehlungsgrade „soll“, „sollte“ und „kann“ spiegeln die Stärke der gegenwärtigen Evidenz wider.
1.) Es bleibt unverändert bei der Empfehlung, dass die Indikation zu einem adipositaschirurgischen Eingriff interdisziplinär gestellt werden soll. Die Patienten sollen vor der Operation einer Evaluation unterzogen werden mit Erfassung der metabolischen, kardiovaskulären, psychosozialen und Ernährungssituation.
2.) Bei Patienten mit extremer Adipositas soll ein chirurgischer Eingriff erwogen werden. Dies beinhaltet die grundsätzliche Empfehlung, dass betroffene Patienten über die Möglichkeit einer operativen Therapie der Adipositas aufgeklärt werden sollen.
3.) Die Indikation zum operativen Eingriff richtet sich weiterhin nach dem Grad der Adipositas und der hiermit assoziierten Komorbiditäten. Dementsprechend soll die Indikation für einen adipositaschirurgischen Eingriff gegeben sein bei
• Adipositas Grad III (BMI ≥ 40 kg/m2) oder
• Adipositas Grad II (BMI ≥ 35 und < 40 kg/m2) mit erheblichen Komorbiditäten (z. B. T2DM) oder
• Adipositas Grad I (BMI>30 und <35 kg/m2) bei Patienten mit T2DM (Sonderfälle).
Neu ist die Empfehlung für Patienten mit Adipositas Grad I. Bei diesen Patienten besteht Operationsindikation, wenn durch eine konservative Therapie der Diabetes mellitus nicht ausreichend therapierbar ist.
4.) Die Indikation zur primären Operation ohne eine präoperative konservative Therapie besteht dann, wenn die konservative Therapie ohne Aussicht auf Erfolg ist oder der Gesundheitszustand des Patienten keinen Aufschub eines operativen Eingriffs zur Besserung durch Gewichtsreduktion erlaubt.
Dies ist unter folgenden Umständen gegeben:
• Besondere Schwere von Begleit- und Folgekrankheiten der Adipositas
• BMI > 50 kg/m2
• Persönliche psychosoziale Umstände, die keinen Erfolg einer Lebensstiländerung in Aussicht stellen
5.) Patienten sollen adäquat über das chirurgische Vorgehen, die Nutzen und Risiken informiert werden.
6.) Die nachfolgenden Erkrankungen stellen unverändert Kontraindikationen für einen adispositaschirurgischen Eingriffe dar. Patienten die an diesen Erkrankungen leiden sollen nicht operiert werden:
• instabile psychopathologische Zustände,
• konsumierende und neoplastische Erkrankungen,
• aktive Substanzabhängigkeit,
• eine unbehandelte Bulimia nervosa,
• chronische Erkrankungen wie Leberzirrhose,
• andere schwer gesundheitlich einschränkende Erkrankungen, welche sich durch den postoperativen katabolen Stoffwechsel verschlechtern können.
7.) Bei Patienten nach bariatrischer Operation soll eine lebenslange interdisziplinäre Nachsorge durchgeführt werden.
8.) Neben der personenbezogenen Qualifikation des Chirurgen hinsichtlich der Beherrschung adipositaschirurgischer Operationen wird jetzt auch eine institutionelle Erfahrung in der Adipositaschirurgie gefordert, um entsprechende Operationen durchführen zu können.
9.) Zur Qualitätssicherung sollten zukünftig Patienten, die einem gewichtsreduzierenden Eingriff unterzogen werden, in einem zentralen nationalen Register erfasst werden.