Also solange es keine eindeutige Medizinische Indikation für die Entnahme der Gallenblase vorliegt,verbleibt diese dort wo sie hingehört!
Anders ist es natürlich,wenn schon seid einem längeren Zeitraum Probleme vorliegen,die man auch nicht unbedingt Medikamentös behandeln könnte,bzw. wo die Aussichten auf Verbesserung eher als gering eingestuft werden.