5-Wochen-Frist#

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Irgendwo im Gesetzestext steht, dass es um medizinisch notwendige Eingriffe geht und genau da liegt doch das Problem! Das muss ja erst entschieden werden, ob es medizinisch notwendig ist.

      Sonst könnte ich ja auch eine Brustvergrößerung auf Körbchen X oder sonstige absurde OPs beantragen und die müssten dann bezahlt werden, falls die Frist verstrichen wäre. Ich glaube nicht, dass es so geht.
      14.04.14 OP Gewicht 124,8 Kilo bei 1,65m 01.09.14 UHU 99,7 Kilo 15.12.14 U90 seit 01.05.15 nicht mehr adipös U85______inkl Corona Kilos jetzt 88/89 Kilo


      Jeden 2. Dienstag im Monat um 17h trifft sich die SHG im Martin-Luther-Krankenhaus Berlin. Zur Zeit nur online bei Facebook facebook.com/groups/1646631915475507
    • ich bin hier auf einige Artikel gestoßen.....bin aber mittlerweile ziemlich durcheinander.....wie lange hat die KK jetzt Zeit für meinen Antrag?
      habe einen Antrag für eine bariatrische Op gestellt zur Kostenübernahme...
      lg
    • Wendet euch bei fragen , wenn es sich um wiederspruch oder ähnliches handelt an den Anwalt Tim Werner.
      Erste beratung ist bei ihm kostenlos.

      Hier die Website: adipositas-anwalt.de/

      adipositas-anwalt.de/Dokumente/Adipositas01-2014.pdf

      habe ein paar Urteile gelesen von ihm.

      vllt. Hilft es ja einigen weiter.

      Viel Glück weiterhin.

      LG Pede
      [Blockierte Grafik: http://www.diaet-ticker.de/pic/weight_loss/132665/.png]
      01.12.2014 - OP Gewicht 169 KG
      Im Leben kommt es nicht darauf an wer Du bist ,
      sondern darauf, dass jemand Dich so liebt und annimmt wie Du bist!
      :laola:
    • hi

      erst mal lesen was in der Begründung steht und dann kann man sehen wo das Problem ist . Dann halt alles Punkt für Punkt abarbeiten oder Widerlegen .
      Und im Widerspruch der KK dieses Einreichen .

      Es gibt ja nicht ohne Grund die Ablehnung. Und wenn diese Begründet ist kann auch kein anwalt helfen . Klar sieht jeder erstmal die Fehler bei einem anderen aber nie bei sich selbst .

      Klar wenn die Ablehnung Unbegründet wäre dann halt erst mal Widerspruch einlegen und wenn dann dieser wieder Abgelehnt wurde kann man immer noch zu Anwalt gehen.
    • Porks schrieb:

      hi

      erst mal lesen was in der Begründung steht und dann kann man sehen wo das Problem ist . Dann halt alles Punkt für Punkt abarbeiten oder Widerlegen .
      Und im Widerspruch der KK dieses Einreichen .

      Es gibt ja nicht ohne Grund die Ablehnung. Und wenn diese Begründet ist kann auch kein anwalt helfen . Klar sieht jeder erstmal die Fehler bei einem anderen aber nie bei sich selbst .

      Klar wenn die Ablehnung Unbegründet wäre dann halt erst mal Widerspruch einlegen und wenn dann dieser wieder Abgelehnt wurde kann man immer noch zu Anwalt gehen.

      Ich weiß was du meinst, aber ich erkenne diesen Brief doch garnicht an wenn ich mich auf die 5 Wochen beziehe. Im Brief selber steht dass es medizinisch nicht notwendig sei nach MDK

      @netta

      Na mal gucken was das bringt^^
    • hi

      ja nur auf dieser Frist .Da ist klar Widerspruch zur Frist und Begründung halt Nachreichen, aber das muss ein Anwalt dann machen weil das doch sehr schwer ist nur wegen dieser Frist .

      Aber ob die KK das mit macht oder nicht ist immer so eine Sache und wie dann eine Klage ausgeht ist wieder was anderes .

      Hat hier überhaupt schon mal einer den Widerspruch nur wegen diese 3/5 Wochenfrist sozusagen gewonnen und die OP bekommen.
    • wenn ich mich nicht irre wurde hier fast 7 wochen auf eine entscheidung gewartet.
      somit ist die entscheidungsfrist deutlich überschritten.
      ich weiss jetzt nicht ob das für den weiternen werdegang relevant ist, aber eigentlich heisst es, das der antrag nach verstreichen der frist als genehmigt gilt.
      ich bin gespannt wie es jetzt weiterläuft.
      drücke dir die daumen :drueck:
      lieben Gruss....Netta :blumenkuss:
      Wenn man sich an Pfannkuchen ganz ganz doll
      überfrisst
      ,
      crépiert man dann?
    • hi

      wenn das so schön einfach wäre . Theorie und Praxis . Wenn die KK einlenkt und zahlt ist es Super . Aber was ist wenn sie obwohl es das Gesetz gibt es nicht macht und die Klinik nicht Operriert sondern erst wenn die Kostenzusage das ist . Dann ist eine Klage angesagt und das dauert und dann ist der Ausgang offen.

      Mit etwas Glück wird die KK einlenken wenn sie einen guten Widerspruch vom Anwalt bekommen weil sie ja Urteile scheuen. Da lenken sie halt oft ein.

      Aber gab es hier schon welche die so per Widerspruch die Op bekommen haben.
    • Hallo,
      das sind doch alles nur Spekulationen. Laß dich doch von einem RA Fachanwalt für Versicherungs bzw. Sozialversicherungsrecht) beraten. Vielleicht sagt der ja, dass die "fünf Wochen Frist" überschritten ist und du die Kostenübernahme zu bekommen hast. Am besten er schreibt das dann an deine KK. Wenn er das aber nicht bestätigen kann, schau warum du die Absage bekommen hast, wenn es unbegründet ist, geh in den Widerspruch.
      Ich wünsche dir alles Gute auf deinem Weg und viel Erfolg.
      Marion
    • natürlich geht es ohne zusage nicht.....erst gestern wurde hier aufgrund das die frist nicht eingehalten wurde ein antrag genehmigt. natürlich erst nachdem man der kasse mitgeteilt hat, das man sich mit der neuen richtlinie auskennt und sich darauf beruft.
      die 5 wochen-frist, mit MDK-prüfung, gillt übrigens für alle anträge. egal ob psychotherapie, bariatrische ops und und und.

      ich bin wirklich gespannt was aus dem ganzen rauskommt.
      lieben Gruss....Netta :blumenkuss:
      Wenn man sich an Pfannkuchen ganz ganz doll
      überfrisst
      ,
      crépiert man dann?
    • Mittlerweile hat sich etwas getan: Ich habe um eine Einschätzung bei einem Anwalt gebeten. Er gibt mir vollkommen recht. Es ist auch absolut unerheblich dass die KK mir nun eine Absage geschickt hat. Laut ihm muss die KK zahlen, in jedem Falle. Wenn die KK das ablehnt soll ich unbedingt klagen.
      Nun lebe ich noch bei meinen Eltern welche erst in einer Woche aus dem Urlaub zurückkommen, mein eigenes Geld verdiene ich als Student auch noch nicht. Das heißt Updates gibts dann wohl frühestens in einer Woche.

      @netta

      Hast du mir den Link zum Thema (dass der Antrag genehmigt wurde weil man darauf hingewiesen hat)?
    • hi

      Sage mal wenn du zu einem Anwalt gehst . Was soll er dir denn sagen . Klar sagt er er sieht es so und du sollst klagen. Das ist sein Job .
      Und die KK sieht es anderes . Also wenn es nicht so geht dann kannste Klagen aber eins ist immer auch Klar der Ausgang ist offen den wie ein Richter Entscheidet ist was anderes . Aber halt die Zeit rechne mal mit 1-3 Jahre. Und genau das wollen die Kk .

      Ich würde auch mit dem Anwalt versuchen es so mit der KK hinzu bekommen.
    • Also, meinen Antrag hatte ich Ende Sept. 2013 gestellt. Nachdem ich trotz etlicher E-Mails, Briefe, Faxe etc. im März 2014 keinerlei Reaktion oder Antwort erhalten hatte, habe ich RA Werner eingeschaltet. Er hat sich dann der Sache schnell angenommen und nachdem auch seine Anfragen bei der KK keinen Erfolg gebracht hatten, hat er Klage beim SG eingereicht. Da musste die KK dann Stellung dazu nehmen, nur leider hat das SG die Sache so gesehen, wie mein Anwalt und die KK aufgefordert innerhalb einer kurzen Frist (ich glaube es waren max 3 Wochen) zu antworten. Nach nicht mal 2 Wochen hatte ich dann die schriftliche Zusage bekommen. Hätte ich das gewusst, hätte ich Herrn RA schon nach Ablauf der Frist angerufen. Ich kann auch nur empfehlen, Dir einen kompetenten Anwalt zu nehmen.
      LG Schnubbel
      [Blockierte Grafik: http://www.ketoforum.de/diaet-ticker/login/pic/weight_loss/130582/.png]

      Ich weiß freilich nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber soviel weiß ich sehr wohl, es muß anders werden, wenn es besser werden soll.
      (Georg Christoph Lichtenberg)

      1. Magenband 10.06.1997, operative Justierung des Ports 14.04.1998, Wechsel des Magenbandes nach Leckage 01.08.2001, Slippage, enorme Refluxbeschwerden, Hiatushernie,
      Kostenzusage zur Umbau-OP am 05.06.2014, Entfernung Magenband 14.07.2014, Magenbypass 08.09.2014
    • zaborgius schrieb:


      @netta

      Hast du mir den Link zum Thema (dass der Antrag genehmigt wurde weil man darauf hingewiesen hat)?
      schau....das ist von ..Wiggel21...kannst sie ja vielleicht kontaktieren

      Yeah!

      Hallo ihr lieben,

      Nachdem alles schief gegangen ist bei meiner KK was schief gehen konnte
      und der MDK erst nach knapp drei Wochen meinen Antrag auf dem Tisch
      liegen hatte weil die nicht fähig waren den vernünftig weiter zu leiten
      sind Schwubs die fünf Wochen rum! Gestern habe ich mit der KK
      telefoniert Ergebniss: Sie Faxen dem Krankenhaus die Kostenzusage
      zu!Auch ohne Zustimmung des MDK's da die fünf Wochen rum sind!
      ......................................

      du warst in ihrem thread auch bei....deswegen weiss ich das es bei dir ca 7 wochen nach antraggstellung ist.
      schliess dich mit ihr kurz....dann kann sie dir bestimmt näheres dazu sagen.
      drücke dir die daumen... :drueck:
      lieben Gruss....Netta :blumenkuss:
      Wenn man sich an Pfannkuchen ganz ganz doll
      überfrisst
      ,
      crépiert man dann?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von netta ()

    • netta schrieb:

      zaborgius schrieb:


      @netta

      Hast du mir den Link zum Thema (dass der Antrag genehmigt wurde weil man darauf hingewiesen hat)?
      schau....das ist von ..Wiggel21...kannst sie ja vielleicht kontaktieren

      Yeah!

      Hallo ihr lieben,

      Nachdem alles schief gegangen ist bei meiner KK was schief gehen konnte
      und der MDK erst nach knapp drei Wochen meinen Antrag auf dem Tisch
      liegen hatte weil die nicht fähig waren den vernünftig weiter zu leiten
      sind Schwubs die fünf Wochen rum! Gestern habe ich mit der KK
      telefoniert Ergebniss: Sie Faxen dem Krankenhaus die Kostenzusage
      zu!Auch ohne Zustimmung des MDK's da die fünf Wochen rum sind!
      ......................................

      du warst in ihrem thread auch bei....deswegen weiss ich das es bei dir ca 7 wochen nach antraggstellung ist.
      schliess dich mit ihr kurz....dann kann sie dir bestimmt näheres dazu sagen.
      drücke dir die daumen... :drueck:
      du bist hier auch aktiv gewesen...
      Ich bin verunsichert!
      lieben Gruss....Netta :blumenkuss:
      Wenn man sich an Pfannkuchen ganz ganz doll
      überfrisst
      ,
      crépiert man dann?
    • Hallo Freunde!

      So am Mittwoch geh ich nochmal zu einem anderen Anwalt. Ich denke anschließend wird dann entschieden wie ich weiter vorgehen werde. Wenn auch er mir Recht geben wird, werde ich das ganze einfordern bzw. einklagen. Mir egal wieviel das alles kosten wird. Sollte aber dann zeitnah passieren, außer die KK will unbedingt vors Sozialgericht gehen.

      Update also wieder am Mittwoch.

      @schnubbel

      Das verstehe ich nicht. Dein Antrag müsste auch genehmigt worden sein wenn du länger als 5 Wochen gewartet hast. Darauf hätte dich dein Anwalt eigentlich hinweisen müssen. Keine Frist, nix.

      @porks

      Ne ne Anwälte werden ja deshalb bezahlt um gerade bei der Beratung objektiv zu sein. Wenn meine Klage keine Aussicht auf Erfolg hätte, würde mir ein Anwalt wohl kaum dazu raten ein Fass aufzumachen oder?
      Wenn der Anwalt sein Geld nur durch eine Mandatsübertragung verdienen würde wäre eine "Klagewut" schon eher die Regel.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von zaborgius ()

    • mir wurde von der KK der Eingang meines Antrages auf Kostenübernahme für plastisch-chirurgische Korrektureingriffe am 01.09.14 bestätigt und man bittet um weitere Unterlagen und Foto´s
      weiterhin weißt man darauf hin, das durch die in diesem Zusammenhang erforderliche Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Leistungsentscheidung innerhalb von 5 Wochen garantiert werden kann
      01.07.2012 Ernährungsumstellung mit BMI 51

      27.01.2015 BMI 25,5 mein Traum war erfüllt
      2020 ich kämpfe wieder mit den Kilo´s
    • hi




      zaborgius


      sehe ich anders . Anwälte wollen Geld machen und raten fast immer zur Klage außer es ist so hoffnungslos , dass sogar jeder Laie es erkennen könnte . Wenn es immer so wäre wie diese Anwälte es sagen (klar nicht alle sind so) dann brauchte ja keiner Klagen dann müsste es ja klar sein , dass man Gewinnt . Und die Gegenseite (Anwalt ) müsste es ja auch erkennen .

      Nein so ist es nicht, denn jede Seite hat seine Eigene Auffassung vom Ganzen und dann kommt da noch der Richter und der sollte Neutral sein.


      Und eine Frage warum noch ein Anwalt wenn der erste schon etwas gesagt hat zum Ausgang . Der nächste kann das gleiche oder was anders sagen . Suchst du dir dann noch einen 3 der wieder was anders sagt .

      Und denke es kann sehr lange dauern wenn die Kk auf stur schaltet 1-3 Jahre wenn du Pech hast. Ist es nicht einfacher die Gründe zu Widerlegen die zur Ablehnung führten (kenne sie nicht).


      Klar wenn alles so gemacht wurde und alles Widerlegt wurde dann Hilft wirklich nur die Klage mit Anwalt.