5-Wochen-Frist#

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    • Also ich kann nicht bestätigen was du da schreibst porks, die Anwälte sind in der Pflicht zu sagen ob es sinn macht oder nicht, ich Kämpfe mit Pause seit 10 Jahren, mein erster Antrag wurde auch Abgelehnt vor dem Sozialgericht, das ging 4 Jahre so, und da hat mein Anwalt mir damals auch nur gesagt er kann nichts versprechen, man sollte es aber versuchen, es wäre meine entscheidung, und die war für mich richtig alle wege gegangen zu sein.
      Ausserdem habe ich die Tage mit meinem Anwalt und Chirurgen gesprochen, heute durch die neuen Richtlinien muss man nicht mehr so viele Jahre warten wie vor 10 Jahren, es hat sich einiges geändert, besonders an den Richtlinien, wir wollen doch alle irgendwo Geld verdienen aber das jeder Anwalt sagt es klappt etc. kann ich nicht bestätigen, denn ich habe das gegenteil erlebt.
      Ich kann mitlerweile den Rechtsanwalt Tim C. Werner empfehlen,er nimmt sich zeit und man bekommt immer gleich antwort wenn was ist, vielleicht ist das noch eine alternative .
      Und das urteil fällt immer noch das Gericht, nicht der Anwalt.
    • hi

      Klar sollten sie das . Aber machen sie das auch immer. Denke nein .Darum wird doch so oft in D geklagt und jeder hat für allen .. einen Anwalt und die Gerichte kommen gar nicht nach . Es ist hallt so jeder Anwalt sieht es anders beim Auslegen der ganzen § usw. Und der Richter muss dann halt sagen wie er es sieht.


      Sehe ich jeden Tag in unserer Firma da wir wegen jeden Mist geklagt auch wenn jeder Laie schon sehen kann das wird nix . Aber egal die Firmenanwälte machen ihren Job und der Sinn ist oft gar nicht zu gewinnen (schön wenn es klappt) Nein es muss viel Zeit ins Land gehen also den anderen Mürbe machen und es so teuer machen das er Angst bekommt fals er doch Verliert . Und sehr oft geht das halt für Firmen/KK auf .

      Und dann geben viele auf und die haben erreicht was sie wollen . Es gibt keine Grundsatzurteile . Höchstens mal ein Einzellfallurteil wenn einer durchhält. Und denen ist es so egal weil bezahlen tun am Ende wir alle es .
    • Ich habe mich mit einem Anwalt wegen meiner Ablehnung in Verbindung gesetzt. Er hörte sich mein Problem dann an und sagte mir er sei kein Fachanwalt für Sozialverischerungrecht und empfahl mir einen Kollegen. Dieser beriet mich telefonisch und sagte ich solle nachreichen wass die KK will und wenn ich dann einen widerspruchsfähigen Bescheid habe, soll ich mich noch mal melden. Das war dann nicht mehr nötig, da ich die Zusage hatte. Das teilte ich ihm dann auch mit. Beide Anwälte haben kein Geld verlangt.
    • Wie zu erwarten gab mir auch der zweite Anwalt (diesmal in meinem Heimatort) vollkommen recht. Für ihn war das Gesetz auch neu, er musste es sich erstmal durchlesen. Gemeinsam haben wir nun einen Widerspruch aufgesetzt inkl. Hinweis auf §13 3a SGB V. Er meint die Chancen stehen außerordentlich gut auch wenn sich das alles über Jahre hinziehen kann. Allein die Widerspruchsbearbeitung dauert 3 Monate. Ne OP in diesem Jahr kann ich also vergessen vllt auch im nächsten Jahr noch nix, außer ich geh in Vorleistung. Die KK kann sich aus der Sache aber eigentlich nicht mehr rausreden.

      Ich kann nur jedem empfehlen einen Anwalt einzuschalten wenn die 5-Wochen-Frist überschritten wurde.

      Stay tuned!
    • hi

      na dann viel Glück.


      Aber so ist es und die Kk hat ihre Sache gemacht und du musst wenn du Pech hast viel Geld/Anwalt usw und Zeit haben (mehrere Jahre haben).Und das ist das Problem Recht haben und bekommen . Nein leider nicht denn du hast die OP leider noch nicht auch wenn das Recht theoretisch auf deiner Seite ist . Und ob die auch noch auf den Klage Weg reiten ist wieder was anderes . Dann dauert es noch länger . Und das tolle ist sie können es sogar solange machen wie sie denken entweder ziehen sie 1 Tag vor dem Urteil ihre Klage zurück oder gehen sogar in Berufung . Und dann ist es alles ohne Ende und vor Gericht weis man nie zu 100%was kommt.



      Aber fast immer wollen die kein Urteil weil das ja nur gegen sie gewendet werden kann.

      Aber das man ja so weit schon alles Erfüllt hat (oder nicht kann man nicht beurteilen) ist ja so was von egal. Die haben ihre Zeit und arbeiten mit dem Geld. Rechne mal das so was bei jeden 10 Fall egal was es ist gemacht wird was da an Geld/Zinsen usw zusammen kommt. Da haben sie die Op sozusagen Gratis .
    • Die berliner Fachanwälte sehen die Sache auch skeptisch, denn das Gesetz sieht nicht vor, dass zum Beispiel 14jährige Mädchen Brustvergrößerungen beantragen können und die dann wegen Fristversäumnis bezahlt werden müssen oder Amputationen gesunder Gliedmaßen (da gibt es eine entsprechende psychische Störung). Es geht immer noch um medizinisch notwendige Dinge und genau da liegt auch das Problem.

      Es kann mit dem Hinweis auf die Frist klappen, muss aber nicht, schon gar nicht, wenn der MDK sagt, ist medizinisch nicht notwendig. Die Anwälte sind sich da nicht einig und das Gesetz ist nicht wirklich eindeutig.

      Aber ich denke, wenn die Anwälte die Sache für aussichtsreich halten, dann ist es einen Versuch wert.

      Anwälte können es sich auch nicht leisten, auf Teufel komm raus zu klagen und dann ständig zu verlieren. Das bringt nur einen schlechten Ruf und dann können sie ihre Kanzlei schnell dicht machen. Das riskieren nur ganz Dumme.
      14.04.14 OP Gewicht 124,8 Kilo bei 1,65m 01.09.14 UHU 99,7 Kilo 15.12.14 U90 seit 01.05.15 nicht mehr adipös U85______inkl Corona Kilos jetzt 88/89 Kilo


      Jeden 2. Dienstag im Monat um 17h trifft sich die SHG im Martin-Luther-Krankenhaus Berlin. Zur Zeit nur online bei Facebook facebook.com/groups/1646631915475507
    • Diesen Einwand hast du ja schon mal gebracht. Er ist jedoch unbegründet. Die Krankenkasse hat ja gerade in diesen 5 Wochen zu prüfen ob es notwendig ist oder nicht. Wenn sie es nicht schaffen trifft sie die volle Härte des Gesetzes. Siehe die neuesten Urteile vom SG Mannheim, und anderen (03.06.2014). Abgesehen davon stellt sich diese Frage bei mir garnicht. Ich beantrage keinen Blödsinn. Ne Brustvergrößerung für ne 14-jährige kann damit schon innerhalb eines Tages abgelehnt werden. Andernfalls könnte sich die KK mit der Begründung der fehlenden medizinischen Indikation wieder mal aus der Affäre ziehen. Das will der Gesetzgeber sicher nicht.

      @nicki32

      Danke dir.

      @Porks

      Jo ich hab Zeit und Geld das durchzustehen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von zaborgius ()

    • Ist übrigens nicht mein Einwand sondern das, was die Fach-Anwälte für Sozialrecht mit AC-Erfahrung vor ein paar Monaten bei einem Vortrag in der SHG gesagt haben. Ich sage ja, die Anwälte sind sich nicht einig, ganz offensichtlich.

      Sind diese Urteile denn auf bariatrische OPs bezogen? Man kann nicht unbedingt andere Urteile heranziehen, ist immer so eine Sache gerade wegen der Frage, ob was medizinisch notwendig ist oder nicht. Solange es keine verbindlichen Grundsatzurteile gibt, denke ich, bleibt ein Rest-Risiko.

      Mich würde auch interessieren, ob es schon erfolgreiche Klagen wegen Fristversäumnis für bariatrische OPs und WHOs gibt. Weiß jemand was Genaues? Auch wenn die Klagen vorm SG keine Grundsatzurteile sind sondern Einzelfälle (wenn ich da richtig informiert bin), je mehr im Sinne der Patienten entscheiden wird umso besser!
      14.04.14 OP Gewicht 124,8 Kilo bei 1,65m 01.09.14 UHU 99,7 Kilo 15.12.14 U90 seit 01.05.15 nicht mehr adipös U85______inkl Corona Kilos jetzt 88/89 Kilo


      Jeden 2. Dienstag im Monat um 17h trifft sich die SHG im Martin-Luther-Krankenhaus Berlin. Zur Zeit nur online bei Facebook facebook.com/groups/1646631915475507
    • Jo kein Ding, ich weiß natürlich was du meinst. Rechtssicherheit gibt es natürlich nie. Aber wenn ich hier nicht klage, klage ich wohl nie...
      Im Vergleich zu anderen Streitigkeiten ist das hier eher eine klare Sache.

      Mein Anwalt hat mir das vereinfacht so erklärt: es gibt verschiedene Arten von Leistungen. Katalogleistungen und andere Leistungen. WHO's zählen zu den Katalogleistungen. Meine zumindest. Aber auch hier gilt wieder, wenn das grundsätzlich wieder etwas ist das die KK nicht bezahlen will hat sie eben fünf Wochen Zeit abzulehnen. Von daher ob Beinprothese oder bariatrische OP, es ist eine (gleiche) Leistung welche von der KK angefordert wird.

      Explizite Urteile für bariatrische OP's gibt es nicht. Aber jede Menge Urteile zum Paragraphen an sich. Außerdem einige Fälle welche zum Erfolg durch Hinweis auf den Paragraphen geführt haben, auch hier im Forum
    • soviel ich weiss gillt die 5-wochen-frist für alle anträge die bei der krankenkasse eingehen und an den MDK weitergeleitet werden.
      und spezifisch hier ist diese frist überschritten worden. da ist es egal ob die KK dein eingriff als medizinisch notwendig hält oder nicht. es gab ja einen zeitraum '(nach richtlinien) um die entscheidung zu fällen, und darum geht es hier ...um nichts anderes.
      lieben Gruss....Netta :blumenkuss:
      Wenn man sich an Pfannkuchen ganz ganz doll
      überfrisst
      ,
      crépiert man dann?
    • Kleines Update: Meine KK hat meinem Anwalt meine Verwaltungsakte vorgelegt. Zwei Sachen sind dabei sehr interessant:

      1. Die KK bestätigt intern (im Austausch mit dem MDK) die Gültigkeit des §13 3a SGB V bzgl. derartigen Operationen.

      2. Das Gutachten wurde beim MDK am 11.07. angefordert und ist am 30.07. bei der KK eingetrudelt. Erst am 20.08. wurde die Ablehnung verfasst. Bei mir liegt es also zur Abwechslung mal nicht am überforderten MDK sondern weil die KK geschlampt hat.

      Widerspruch mit Verweis auf §13 3a SGB V läuft natürlich immer noch. Ich werde weiter berichten!
    • Ich habe letztens noch daran gedacht, wie es bei dir weiterläuft.
      Auf gut deutsch ... Die können sich nicht mehr rausreden
      lieben Gruss....Netta :blumenkuss:
      Wenn man sich an Pfannkuchen ganz ganz doll
      überfrisst
      ,
      crépiert man dann?
    • Drücke dir weiterhin die Daumen. So klar wie die Sachlage ist müssen sie doch Einlenken.
      Toi toi toi und weiter die :drueck: Gedrückt
      lieben Gruss....Netta :blumenkuss:
      Wenn man sich an Pfannkuchen ganz ganz doll
      überfrisst
      ,
      crépiert man dann?
    • zaborgius schrieb:

      Kleines Update: Meine KK hat meinem Anwalt meine Verwaltungsakte vorgelegt. Zwei Sachen sind dabei sehr interessant:

      1. Die KK bestätigt intern (im Austausch mit dem MDK) die Gültigkeit des §13 3a SGB V bzgl. derartigen Operationen.

      2. Das Gutachten wurde beim MDK am 11.07. angefordert und ist am 30.07. bei der KK eingetrudelt. Erst am 20.08. wurde die Ablehnung verfasst. Bei mir liegt es also zur Abwechslung mal nicht am überforderten MDK sondern weil die KK geschlampt hat.

      Widerspruch mit Verweis auf §13 3a SGB V läuft natürlich immer noch. Ich werde weiter berichten!


      Ich sag doch immer, dass es ein KK-Schlamper-Paragraph ist. Für KKs, die ihre Abläufe (sprich Geschäftsprozesse) nicht im Griff hat. Wie kann es sein, dass sie erst nach 3 Wochen (vom 30.07.bis 20.08.) die Ablehnung weiterleiten. Der Gesetzgeber hat ihnen für Weiterleitung zum MDK und Rückgabe insg. zwei Wochen eingeräumt. Drei Wochen (bei Dir 19 Tage) darf der MDK benötigen. Es sollte doch in der heutigen Zeit mit massigen Softwareprogrammen eine Möglichkeit sein, in dieser Zeit zu reagieren. Und wenn man überlastet ist, dann kann man auch ein 'bitte um Verständnis wegen zu hohem Arbeitsaufwand' schreiben. ... für alle wissen, in welchem Bereich ich arbeite ... ich liebe Geschäftsprozesse ;-)

      Dir viel Glück bzw. der AOK die Einsicht, dass sie gleich aufgeben sollten.
    • :hallo1: stolpere im Moment auch über die 5 Wochenfrist
      Antrag wurde direkt am 15.08.14 vom Adipositaszentrum in Dresden gestellt und verschickt, die KK meldete sich mit Datum vom 01.09.14 bestätigte den Eingang und teilte mit das weitere Unterlagen und aussagekräftige Foto´s erforderlich sind, dies habe ich geschickt und am 15.08.14 wurde mir geschrieben es geht noch am gleichen Tag zum MDK, seit dem ist Funkstille und ich werde mit jeden Tag ungeduldiger
      seit dem 01.09. sind ja eigentlich 5 Wochen vergangen
      kann die KK sich eine Hintertür öffnen weil noch Unterlagen nachgereicht werden mußten ?
      01.07.2012 Ernährungsumstellung mit BMI 51

      27.01.2015 BMI 25,5 mein Traum war erfüllt
      2020 ich kämpfe wieder mit den Kilo´s