5-Wochen-Frist#

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    • hallo Sachsengirl.. :hallo:

      die kasse hat am 01.09.2014 den eingang des antrages bestätigt? mit welchem datum?
      oder ist das eingangsdatum des antrages bei der kasse der 01.09.2014?
      lieben Gruss....Netta :blumenkuss:
      Wenn man sich an Pfannkuchen ganz ganz doll
      überfrisst
      ,
      crépiert man dann?
    • es steht nur im Briefkopf das Datum 01.09.14
      ........ den Antrag vom Adipositaszentrum Dresden-Neustadt für eine Entfernung der Bauchfettschürze haben wir erhalten.
      Dazu müssen wir die Meinung unseres medizinischen Sachverständigen einholen. Dafür benötigen wir von Ihnen noch folgende Unterlagen................

      nach Eingang der Unterlagen werden wir den MDK mit der Prüfung des Antrages beauftragen.
      Wir machen Sie vorsorglich darauf aufmerksam, dass durch die in diesem Zusammenhang erforderliche Zeit, mit hoher wwahrscheinlichkeit keine Leistungsentscheidung innerhalb von fünf Wochen nach Antragstellung garantiert werden kann.
      01.07.2012 Ernährungsumstellung mit BMI 51

      27.01.2015 BMI 25,5 mein Traum war erfüllt
      2020 ich kämpfe wieder mit den Kilo´s
    • ich glaube, da solltest du dich mit MirandaGirl kurzschliessen.

      dadurch das die kasse schon gesagt hat die frist nicht einhalten zu können, weiss ich leider nicht wie sich das mit der frist verhält, wenn unterlagen nachgereicht werden müssen. allerdings glaube ich, das das MDK auch eine frist hat zur begutachtung.

      aber wie gesagt....schliess dich mit MirandaGirl kurz...ich denke sie kann dir besser helfen als wir.. :hallo:
      lieben Gruss....Netta :blumenkuss:
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      crépiert man dann?
    • Da diese Frist nur für medizinisch notwendige Operationen gilt und diese Notwendigkeit gerade geprüft wird, hat die Krankenkasse halt vorsorglich geschrieben und sich abgesichert dass wenn sie sich innerhalb von 5 Wochen nicht melden, es keine automatische Bewilligung ist.
    • hallo DerDon....

      die frist gillt für jeden bei der krankenkasse eingehenden antrag. dieser muss innerhalb der frist auf die medizinische notwendigkeit geprüft werden.
      da unterlagen nachgefordert wurden...verzögert sich der ganze ablauf und somit kann die frist nicht gewährleistet werden.
      lieben Gruss....Netta :blumenkuss:
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      crépiert man dann?
    • Liebste nette Netta, was unter der 5 Wochen Frist zählt ist leider noch sehr umstritten, deswegen geht man davon aus das nur für Anträge die medizinisch Notwendig. Was machst du wenn die 5 Wochen vorbei sind? Eine seriöse Klinik wird dich kaum operieren, du kannst einen Anwalt einschalten, bringt dann auch nicht viel, weil es dann bis vor das Sozialgericht kommt.

      Sagen wir es so, es ist gut das diese Frist da ist, so richtig geklärt ist es aber noch nicht und man kann sich nicht darauf verlassen.
    • das habe ich nicht geschrieben oder behauptet.

      habe nur geschrieben, das die kassen diese frist haben um überhaupt die medizinische notwendigkeit ( und das ist der grund der prüfung) eines antrages auf kostenübernahme zu prüfen. die entscheidung dessen soll in der frist von 5 wochen stattfinden.
      mehr habe ich nicht geschrieben. ich schicke niemanden ach ablauf der frist, auf den op-tisch oder zum psychologen oder sonstwohin. rate auch nicht jemanden etwas unüberlegtes zu tun.
      lieben Gruss....Netta :blumenkuss:
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    • netta schrieb:

      hallo Zaborgius.... :hallo:

      wie ist bei dir der stand der dinge?...hat die kasse eingelenkt?

      Hallo Netta^^

      Nein,leider noch nichts Neues.
      Schriftverkehr läuft mittlerweile nur noch über meinen Anwalt und er gibt innerhalb von wenigen Stunden bescheid sobald sich was tut. Aber eine schnelle Bearbeitung hatte ich ohnehin nicht erwartet.

      @Sachsengirl

      Bin mir sehr sicher dass du nicht auf die 5-Wochen-Frist berufen kannst. Die KK hat dies ja schon vorsorglich ausgeschloßen. Trotzdem viel Erfolg!

      @Thread

      Jeder der sich darüber informieren will sollte sich meinen Post im gepinnten Thread im Unterforum "Vor der OP" ansehen

      [url='http://www.adipositas24.de/apforum/index.php?page=Thread&threadID=80475&pageNo=2']Wie lange muss ich mich gedulden ??
      [/url]

      Leider hat Elisabeth den Eingangspost immer noch nicht angepasst, so werden auch in Zukunft Missverständnise entstehen.
    • Hallo zaborgius
      ich sehe das aber etwas anders ;)
      die KK hat weitere Unterlagen/Foto´s benötigt und aus dem Grund der Hinweis das mit aller Wahrscheinlichkeit deshalb die 5 Wochenfrist nicht eingehalten werden kann, ist ja auch völlig logisch, es vergehen doch einige Tage bis das von mir erledigt ist und alles bei der KK ankommt
      aber spätestens als meine gesamten Unterlagen komplett waren und an den MDK geschickt werden konnten, beginnt für mich die 5 Wochenfrist !
      sonst müßte man ja nicht so eine Frist einführen
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    • hi

      Und darum gibt es Anwälte und Gerichte weil das alles eine Auslegung ist .

      Du würdest sagen wenn die Nachgereichten Unterlagen dort angekommen sind müsste die 5 Wochen Frist laufe.
      Die Kk würde sagen Nein weil wir ja Unterlagen Nachfordern mussten und so den für die Begutachtung Frei gehaltenen Termin nicht halten können und ja erst einen Neuen Termin bekommen müssen und das ist ja Schwer möglich in der Zeit weil ja auch andere die Ihre Unterlagen Komplett haben sich auf die Frist berufen .

      Und da sie diese nicht Vollständig hatten können wir da nicht in dieser Frist handeln .

      So und jetzt müssten die Richter Entscheiden .

      Da sieht man mal wie man etwas Auslegen kann .
    • Bei mir sind Donnerstag nun auch die 5 Wochen um. Wenn ich bis dahin keine Antwort erhalte versuche ich auch Ihnen verständlich mitzuteilen das sie nun verpflichtet sind die Kosten zu tragen. Ich musste nichts nachreichen oder der Gleichen, somit ist meine Frist gewahrt. Ich hoffe nur es kommt nicht zu Auseinandersetzungen. Ich bin Studentin und könnte mir weder einen Anwalt noch einen Prozess leisten. Also, Beten. Euch anderen weiterhin viel Glück.

      A notré inperfection: Erst unsere Fehler machen uns zu etwas besonderem.
      Antrag abgegeben: 18.09.14
      Weiterleitung MDK: 24.09.14
      Telefonische Zusage: 22.10.14
      OP-Schlauchmagen: 30.10.14 (118 kg)
      Gewicht 01.12.14: 105 kg
      Gewicht 01.03.15: 92,5 kg
      Gewicht 01.05.15: 86,7 kg
      Gewicht 01.08.15: 75,5 kg
      Gewicht 01.12.15: 68,3 kg
      05.01.18: 71 kg
      ABNAHME: 47 kg
    • hi Porks
      ich hatte sofort nach Eingang des ersten Schreibens vom 01.09.14 mit meiner KK telefonisch Kontakt aufgenommen und wir haben eine Frist vereinbart bis wann die weiteren Foto´s ect. eingehen werden, also die KK hat auf mich überhaupt nicht warten müssen, ich habe meine Frist eingehalten
      01.07.2012 Ernährungsumstellung mit BMI 51

      27.01.2015 BMI 25,5 mein Traum war erfüllt
      2020 ich kämpfe wieder mit den Kilo´s
    • hi

      das sagst du so, aber glaube mal wenn es um einen Rechtsstreit geht (Gericht) dann werden das deren Anwälte schon so drehen , dass es dann ganz anders Aussieht . Und Telefonisch ist es fast nie Nachweisbar darum alles schriftlich .

      Das sehe ich fast jeden Tag bei uns in der Firma wie die Rechtsverdreher einen ein ein Punkt für ein Komma darstellen .
      Das ist deren Job. Habe schon selbst mal was gehabt . Bei Rot über ne Ampel gefahren . Klar Schuld und das haben 2 Polizisten gesehen und was ist draus geworden vor Gericht da hat der Firmenanwalt die beiden Auseinander genommen. Wie zB waren es nun schon 1,3 Sekunden oder mehr /Weniger usw . Und was war das Ergebnis Freispruch.

      Und so ist es auch halt oft bei den KK und wenn sie merken das nix mehr geht wird Eingelenkt um ja kein Urteil zu bekommen .
    • hi

      Sachsengirl wäre ja schön wenn es bei dir alles Rund läuft .
      Aber leider liest man ja immer wieder , dass es halt nicht Rund läuft und da ist es dann halt immer besser was schriftliches in der Hand zu haben .

      Und das sind halt Erfahrungen (ich arbeite in einer der Größten Firmen de Welt) das nix mündliches (außer mit Zeugen) Nachweisbar ist und dann vor Gericht schlecht bewiesen werden kann.

      Und gerade die Kk haben da schnell ein Gedächtnisverlust .