Hallo,
1.) Patientenschutzgesetz § 13 3 a , SGB V sieht, zumindest laut der reinen Gesetzesgebung, keine Nachfrist vor!!
2.) die KK hat 3 Wochen Zeit, mit MDK 5 Wochen für eine Entscheidung
Werden also Unterlagen vom MDK nachgefordert, so ist die Frist von 5 Wochen ab dann wieder zu rechnen, wenn die Unterlagen eingereicht wurden, dazwischen bleibt die Frist nach meiner Meinung unterbrochen. Hat die Kasse erst nach 4 Wochen reagiert und fordert zusätzliche Unterlagen, so hat sie danach 1 Woche Zeit für eine Entscheidung, meiner Meinnung nach, aber wie gesagt, meiner Meinung nach......
Denn nach Gesetzteslaut hat die KK den Antrag zügig zu bearbeiten.
LG Dunja
1.) Patientenschutzgesetz § 13 3 a , SGB V sieht, zumindest laut der reinen Gesetzesgebung, keine Nachfrist vor!!
2.) die KK hat 3 Wochen Zeit, mit MDK 5 Wochen für eine Entscheidung
Werden also Unterlagen vom MDK nachgefordert, so ist die Frist von 5 Wochen ab dann wieder zu rechnen, wenn die Unterlagen eingereicht wurden, dazwischen bleibt die Frist nach meiner Meinung unterbrochen. Hat die Kasse erst nach 4 Wochen reagiert und fordert zusätzliche Unterlagen, so hat sie danach 1 Woche Zeit für eine Entscheidung, meiner Meinnung nach, aber wie gesagt, meiner Meinung nach......
Denn nach Gesetzteslaut hat die KK den Antrag zügig zu bearbeiten.
LG Dunja
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Höchstgewicht 02/2011: 145,4 kg
OP-Gewicht 17.01.2012: 133,7 kg
Jetzt geht´s los!!! UHU erreicht am 26.06.2012
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