5-Wochen-Frist#

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    • Hallo,

      1.) Patientenschutzgesetz § 13 3 a , SGB V sieht, zumindest laut der reinen Gesetzesgebung, keine Nachfrist vor!!
      2.) die KK hat 3 Wochen Zeit, mit MDK 5 Wochen für eine Entscheidung

      Werden also Unterlagen vom MDK nachgefordert, so ist die Frist von 5 Wochen ab dann wieder zu rechnen, wenn die Unterlagen eingereicht wurden, dazwischen bleibt die Frist nach meiner Meinung unterbrochen. Hat die Kasse erst nach 4 Wochen reagiert und fordert zusätzliche Unterlagen, so hat sie danach 1 Woche Zeit für eine Entscheidung, meiner Meinnung nach, aber wie gesagt, meiner Meinung nach......

      Denn nach Gesetzteslaut hat die KK den Antrag zügig zu bearbeiten.

      LG Dunja
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      Höchstgewicht 02/2011: 145,4 kg
      OP-Gewicht 17.01.2012: 133,7 kg
      Jetzt geht´s los!!! UHU erreicht am 26.06.2012
    • ja, Porks Du arbeitest in einer der größten Firma der Welt :arschwackeln: wir sind doch auch nicht auf den Kopf gefallen
      gut das Du nicht bei der KK arbeitest, das wäre ja nicht auszuhalten

      @Dunja so sehe ich es auch und ich hoffe das ich am Montag am Telefon mehr erfahre bzw heute könnte noch Post kommen
      01.07.2012 Ernährungsumstellung mit BMI 51

      27.01.2015 BMI 25,5 mein Traum war erfüllt
      2020 ich kämpfe wieder mit den Kilo´s
    • hi

      Na dann mal viel Glück wenn du beim Widerspruch oder vor Gericht sagst ja die haben das so am Telefon gesagt. Dann kommt Garantiert
      :drueck: Super Klar dann bezahlen wir doch alles Gerne und legen noch was drauf . Was dürfte es denn noch sein eine Schönheits Op usw .


      Ich Leben ist es so wer was schriftliches in der Hand hat kommt schneller ans Ziel .
    • höre mit deiner Schwarzmalerei auf und gehe anderen Mitglieder hier nicht auf den Nerv, der Eingang meiner weiteren Unterlagen wurde schließlich von der KK schriftlich bestätigt und allein daraus kann man sehen das ich mir keine üppige Zeit gelassen habe
      im übrigen kannst Du dir kein Urteil über mich erlauben, ob Schönheits OP oder medizinisch Notwendigkeit kannst Du nicht beurteilen
      ich erlaube mir mal zu sagen, mit 63 Jahren habe ich meinen Teil auch in die KK eingezahlt
      01.07.2012 Ernährungsumstellung mit BMI 51

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    • Hi

      jetzt aber gut mal wenn einer Fragt bekommt er antworten . Und wenn du das nicht begreifen kannst kann man die nicht Helfen .

      Es ist so nur Schriftliches oder halt mit Zeugen ist Verwertbar .

      Und wenn du nicht in der Lage bist alle Fakten zu schreiben (Was du an Bestätigungen usw hast) dann sind also andere Schuld wenn die Antworten dir nicht passen.

      Würde mal sagen fasse dir an deine Eigene Nase und überlege mal was du von dir gibst .

      Und wo sind das Schwarzmalereien . Das Forum ist Voll damit. Es gibt Absagen usw on Masse weil nix Nachgewiesen werden kann .

      Und du hast wohl nicht unser Sozialsystem Verstanden egal wie alt und was du Eingezahlt hast . Es ist da egal was wer gezahlt hat . Es muss Medizinisch Notwendig sein . Und das Entscheiden Fachleute (Gutachter) und nicht ich (Nie behauptet) und du auch nicht .

      Und wenn dir an diesen Fakten (Nur Nachweisbaren zählt) nicht passt läuft bei dir was im Leben falsch .
      Und nur mal so was Interessiert es hier was es für eine Op ist . Auch nie Infrage gestellt usw oder geschrieben (Schönheits OP oder medizinisch Notwendigkeit kommt nur von dir)

      Aber du dichtest dir das halt so hin wie es in dein Rosa Weltbild passt .

      Aber du wirst Irgendwann mal begreifen das es nicht immer so ist und dann fragen dich andere wo sind den ihre Beweise für ihre Aussagen usw.

      So und wenn dir es nicht passt dann entweder Richtig schreiben was du genau willst oder halt wenn dir die Antworten nicht passen nicht lesen oder ...


      Fehler usw darfst du gerne Suchen und behalten. Und Dichte dir nicht immer was zusammen was nicht Stimmt /geschrieben wurde.
    • dein Benehmen hier im Forum fällt überall auf, ich hatte Dich nicht um deine Antwort gebeten, andere Mitglieder hatten mir bereits vor Dir geantwortet und wer lesen kann ist immer im Vorteil
      damit ist jetzt Ende der Unterhaltung
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    • hi

      Würde sagen deines eher . Weil du immer Sachen Behauptest die nicht passen oder einfach von die Behauptet werden . .

      Beispiel du schreibst :ob Schönheits OP oder medizinisch Notwendigkeit kannst Du nicht beurteilen.

      Habe ich nie Behauptet oder hier geschrieben also nur deine Behauptung .


      Und noch ist hier freie Meinung angesagt. Auch wenn es dir nicht passt .Solange keine Beleidigungen stattfinden .
      Und wenn du keine Antworten willst warum schreibst du dann hier . Es gibt halt Antworten die nun mal nicht jeden passen .

      Und eine ist nun mal so . Wer nix Schriftliches /oder Zeugen hat für die Aussagen hat schon schlechte Karten um es zu Beweisen was gesagt wurde.

      Und das ist halt so in unseren Rechtsstaat . Ob das bei dir so ist ?



      Also wenn du was schreibst dann auch entweder klar und deutlich so das es keine Auslegungssache werde kann .Oder lasse ews wenn du halt keine Antworten willst .

      Aber Fakten sind nun mal so auch wenn du sie Verdrehen möchtest oder da deine Welt mit rein machen möchtest .


      So und nun bleibe beim Thema.
    • dunja69 schrieb:

      Hallo,

      1.) Patientenschutzgesetz § 13 3 a , SGB V sieht, zumindest laut der reinen Gesetzesgebung, keine Nachfrist vor!!
      2.) die KK hat 3 Wochen Zeit, mit MDK 5 Wochen für eine Entscheidung

      Werden also Unterlagen vom MDK nachgefordert, so ist die Frist von 5 Wochen ab dann wieder zu rechnen, wenn die Unterlagen eingereicht wurden, dazwischen bleibt die Frist nach meiner Meinung unterbrochen. Hat die Kasse erst nach 4 Wochen reagiert und fordert zusätzliche Unterlagen, so hat sie danach 1 Woche Zeit für eine Entscheidung, meiner Meinnung nach, aber wie gesagt, meiner Meinung nach......

      Denn nach Gesetzteslaut hat die KK den Antrag zügig zu bearbeiten.

      LG Dunja

      Hi Dunja,

      ja, der Gesetzestext kommt aus den 'Zahnersatz'-Problematik heraus. Da haben sich einige KKs+MDKs soviel Zeit gelassen, dass die 3 bzw. 5 Wochenregelung gemacht wurde.

      "Angemessen Nachfrist": nicht ganz richtig. Zwar nicht im Gesetzestext. Aber in den Erläuterungen des Gesetzgebers. Siehe dazu:
      Der Link thomas-bade.de/Download/patientenrechtegesetz_4.htm führt direkt zur näheren Erklärung des Gesetzgebers zum Patientenrecht... da steht das mit der 'angemessenen Frist' ... da steht aber auch 'können'.

      Aber Auszug aus der Erklärung des Gesetzgebers zum Gesetztestext:
      .....Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung nimmt innerhalb von drei Wochen gutachtlich Stellung. Die Krankenkasse muss die genannte Fünf-Wochen- Frist auch dann einhalten, wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung nicht in der für ihn maßgeblichen Drei-Wochen-Frist Stellung nimmt. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, können Versicherte der Krankenkasse eine angemessene Frist für die Entscheidung mit der Erklärung setzen und dabei erklären, dass sie sich nach Ablauf der Frist die erforderliche Leistung selbst beschaffen. Von einer angemessenen Frist kann in der Regel bei rund zwei Wochen ausgegangen werden.....


      So... ich würde die 'angemessene Frist' aber auch nicht setzen. Dazu hat mal eine Userin folgendes Aufforderungsschreiben an die KK gepostet (auf dieses könnte die KK ja immernoch mit der Bitte um eine angemessene Frist antworten):
      .... der Kasse schriftlich mitteilen, dass sie nach $13 abs3a SGBV innerhalb von 5 Wochen über eine Leistung zu entscheiden hat. Trifft sie ohne Angabe von schwerwiegenden Gründen die Entscheidung nicht innerhalb dieser Frist, gilt der Antrag als erledigt.
      "Ich habe Ihnen am xx.xx.xxx meinen Antrag auf Leistungen nach dem SGBV zukommen lassen. Der Eingang wurde mir mit Schreiben vom xx.xx.xxxx für den xx.xx.xxxx bestätigt/Der Antrag ging am xx.xx.xxxx per Einwurfeinschreiben ihnen zu. Die Frist lief somit bis zum xx.xx.xxxx (plus 5 Wochen). Innerhalb dieser Zeit haben Sie nicht über meinen Antrag entscheiden können. Nach $13 Abs 3a SGBV gilt dieser Antrag somit als genehmigt. Ich werde mir die Leistungen somit selber beschaffen.
      Ich bitte Sie, mir die Kostenübernahme entsprechend schriftlich zukommen zu lassen.
      Mit freundlichen Grüßen"


      Laut Gesetz muss man in Vorkasse treten. Das ist natürlich kritisch und hier lieber die KK auffordern ihren Fehler zuzugeben (was sie nie tun werden) und die Kostenübernahme zu geben. Bisher haben sie das auch immer sehr kleinlaut getan.... wenige müssen mit dem Rechtsanwalt kommen. Leider eben doch ein paar, wie wir in diesem Thread sehen!!!

      Dunja... ganz klar ... es sind 5 Wochen Zeit für die KK. Es sind zwar dabei 3 Wochen für den MDK vorgesehen, wie aber letztendlich die KK diese Zeit einplant, bleibt ihre verwalterische Sache! Dein Vertragspartner ist die KK. Und wenn sie 4 Wochen brauchen um festzustellen, dass Bilder fehlen, dann tut es mir auch leid.... ausser sie hätten einen hinreichenden Grund. ... was auch immer dieser sein könnte (PC-Ausfall, Epidemie, ...).

      Ich bin auf jeden Fall gespannt, was in diesem Fall herauskommt. Und soweit ich mich erinnere hat die KK sehr offen das Eingangsdatum des Antrags dokumentiert und auch der Threaderöffnerin dargelegt (blättert einfach mal ein paar Seiten zurück). Darüber gab es keine Diskussion. Ich würde zwar auch immer ein Einwurfeinschreiben für 1,60€ vorziehen - aber dass über das Eingangsdatum des Antrags zwischen Antragssteller und KK diskutiert wurde, habe ich noch in keinem Thread mit Thema 5-Wochen-Frist gelesen.
      Mehr "über mich" im Profil. Bei Fragen bitte PN. Werde NICHT aktiv im Forum sein!
      Konventionelle Abnahme in 2011/12 von 70kg und leider jetzt Lipödem, Stadium 3.
      Beschwerdenfrei durch erste Liposuktionen.
    • :super: habe soeben die telefonische Zusage zur BDS bekommen :995: :995: :995:
      Oberschenkel sind abgelehnt, aber das stört mich in meiner Freude nicht
      schriftlich ist Mittwoch evt Donnerstag alles bei mir
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    • Gratulation!!

      Nimmst du die Ablehnung der Oberschenkel so hin oder hast du eventuell eine Chance, dass die 5-Wochen-Frist überschritten wurde?

      Übrigens: im Netz gibt es zum § 13 3a SGB V auch schon positive Gerichtsurteile.

      KK, die sich nicht innerhalb der Frist beim Leistungsbeantragten gemeldet haben, wurden zur Zahlung der beantragten Leistung verurteilt!!

      LG Dunja
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    • ja, die 5 Wochenfrist wurde überschritten und meine KK hat das sogar zu gegeben, man hat sich vielmals entschuldigt, die Sachbearbeiterin war erkrankt und meine Unterlagen vom MDK waren liegen geblieben und hätte ich heute nicht angerufen hätte ich wohl noch eine Weile warten müssen, ich bin so froh heute die Kostenzusage telefonisch bekommen zu haben
      die OS OP wurde vom MDK abgelehnt, es wären keine medizinischen Gründe vorhanden, kann dem im Moment nicht widersprechen, ist ja eigentlich so richtig
      ich werde sehen wie es nach der BDS aussieht, vielleicht kommen dann medizinische Gründe die mich wirklich stören
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    • @sachsegirl

      rein rechtlich müßte dir die KK allerdings auch die Beinstraffung zahlen, denn Krankheit der Mitarbeiter zählt nicht als Grund für die Verspätung.

      Laut dem genauen Gesetz tritt eine Genehmigungsfiktion ein. Das heißt, nach 5 Wochen ist automatisch der komplette Antrag genehmigt, völlig egal, was der MDK in seinem Gutachten dann noch schreibt. Das hatte Ramona in ihrem Post ja auch schon geschieben.

      Du hättest also jetzt die Chance, wer weiss, wie es bei einem späteren Antrag ist.

      Aber das entscheidet jeder für sich selbst. Ich denke nur in meinem Fall, dass ich das Recht des § 13 13 a im SGB V ausnützen würde.

      Der MDK bei uns ist dafür bekannt, grundsätzlich alles an WHO abzulehnen. Unter anderem mit den Argumenten wie "kaufen Sie sich einen besser sitzenden BH" oder "in die Bauchfalte kann man doch Mullbinden legen, dann gibt es keine Entzündungen mehr" oder "die Bauchschürze muss bis auf den Oberschenkel hängen, sonst gibt es keine OP".

      Diese Aussagen bekam meine Zimmernachbarin der Magenbypass-OP zu hören und sie hat wirklich Probleme mit stark hängender Haut und Entzündungen, kein Fake.

      LG Dunja
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    • :hallo1: dunja69
      ich werde nicht´s weiter gegen das Urteil des MDK unternehmen, hatte vor der Begutachtung nicht den dringenden Wunsch meine OS straffen zu lassen, der Bauch war und ist mir viel wichtiger und wenn ich hier die Berichte über OS Straffungen lese, nein ! meine Beine sehen zwar sehr, sehr faltig aus, aber für mich ist es kein medizinisches, gesundheitliches Problem, das Schicksal muß ich nicht herausfordern, ich bin so mit der Entscheidung zufrieden
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    • Ich freue mich für Dich - Du hast wirklich Geniales geschafft und die WH-OP ist Dein Geschenk. :dubistprima:

      Ich sehe es als ehemalig Betroffene mit Wundheilungsstörung - vor allem an den Beinen - genauso. Wenn die Oerschenkelstraffung nicht unbedingt sein muss, dann würde ich sie auch nicht (mehr) machen lassen.
    • :laola: :yippieh: Meine 5-Wochen Frist wäre morgen vorbei, ich hab es nicht mehr ausgehalten und habe gerade bei der DAK angerufen:
      Ich habe eine ZUSAGE und kann einfach nicht aufhören zu weinen


      A notré inperfection: Erst unsere Fehler machen uns zu etwas besonderem.
      Antrag abgegeben: 18.09.14
      Weiterleitung MDK: 24.09.14
      Telefonische Zusage: 22.10.14
      OP-Schlauchmagen: 30.10.14 (118 kg)
      Gewicht 01.12.14: 105 kg
      Gewicht 01.03.15: 92,5 kg
      Gewicht 01.05.15: 86,7 kg
      Gewicht 01.08.15: 75,5 kg
      Gewicht 01.12.15: 68,3 kg
      05.01.18: 71 kg
      ABNAHME: 47 kg