Irgendwo im Gesetzestext steht, dass es um medizinisch notwendige Eingriffe geht und genau da liegt doch das Problem! Das muss ja erst entschieden werden, ob es medizinisch notwendig ist.
Sonst könnte ich ja auch eine Brustvergrößerung auf Körbchen X oder sonstige absurde OPs beantragen und die müssten dann bezahlt werden, falls die Frist verstrichen wäre. Ich glaube nicht, dass es so geht.
Sonst könnte ich ja auch eine Brustvergrößerung auf Körbchen X oder sonstige absurde OPs beantragen und die müssten dann bezahlt werden, falls die Frist verstrichen wäre. Ich glaube nicht, dass es so geht.
14.04.14 OP Gewicht 124,8 Kilo bei 1,65m 01.09.14 UHU 99,7 Kilo 15.12.14 U90 seit 01.05.15 nicht mehr adipös U85______inkl Corona Kilos jetzt 88/89 Kilo
Jeden 2. Dienstag im Monat um 17h trifft sich die SHG im Martin-Luther-Krankenhaus Berlin. Zur Zeit nur online bei Facebook facebook.com/groups/1646631915475507
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