Hallo,
wie oben schon beschrieben werfe ich die Frage in die Runde, ob der gebutachtende Arzt des MDK ein Facharzt auf dem Gebiet sein muss oder ob z.B. ein Gynokologe über meinen Antrag Bauchstraffung entscheiden bzw. das Gutachten verfassen kann.
Als Patientin bin ich gefordert und muss für meine Beantragungen Fachärztliche Bescheinigungen vom Orthopäaden, Plastischen Chirurgen, Hautarzt etc einreichen. Welche Verpflichtung hat die Kasse dann, einen geeigneten Gutachter zu bestellen?
Konkret: ich war gestern beim MDK, auch wegen einer Lipödem-Behandlung. Für ein qualifiziertes Fachgutachten bin ich vom nördlichen Niedersachsen bis nach Göttigen (3,5 Stunden einfache Autofahrt) gefahren um dann schon bei Eintritt in das Arztzimmer des MDK gesagt zu bekommen, dass die beantragte Absaugung grundsätzlich nicht übernommen wird, da nicht im Leistungskatalog der KK. Tja, deshalb war ich eigentlich auch zum Gutachten bestellt.
Da schüttel ich doch mit dem Kopf. Wozu war ich dann beim MDK? Eine Leistung innerhalb des Kataloges hätte ich nicht beantragen müssen. Darauf angesprochen bekam ich nur zu hören, auf eine Diskussion würde sie sich nicht einlassen. Ich muss dazu sagen, diese Ärztin war "Ersatz", denn die eigentliche Gutachterin war kurzfristig erkrankt und ich wurde "verteilt".
Durch Nachfragen in der Verwaltung weiss ich, dass diese Ärztin "nur" Fächärztin für Innere Medizin ist und da stellt sich mir doch ernsthaft die Frage, ob die überhaupt in der Lage ist, ein ärztliches Gutachten zu erstellen, wo es um Absaugung von Lipödemen und Hautstraffungen geht. Sie mußte sogar einmal beim Chirurgen nachfragen, nach welchen Kriterien eine Bauchstraffung genehmigt wird und konnte dann aber Bauchstraffung (=Hautstraffung) und Fettschürzenresektion nicht unterscheiden!! Ich habemir dann jeden weiteren Kommentar verkniffen, mich aber direkt bei der KK beschwert und eine Nachfrist für einen Entscheid von 1 Woche gegeben, denn die 5-Wochen-Frist ist bei mir auch schon längst abgelaufen. So warte ich nun auf den ablehnenden Bescheid, der garantiert innerhalb dieser Nachfrist kommen wird.
Die Ärztin kam mir auch noch mit veralteten negativen Gerichtsurteilen, denn gerade das von einer Patientin zuletzt gewonnene Verfahren bezüglich Liposuktion gegen meine KK (DAK) in meinem Gerichts-Zuständigkeitsbereich ist knapp 3 Monate alt, rechtsgültig und die KK hat die Kostenübernahme schriftlich bestätigt!!! Im Fall einer Klage habe ich sehr gute Chancen, da dasselbe Gericht dann zuständig sein wird.
Gibt es einen §, wo es fundiert ist, dass der medizinische Sachverständige auch tatsächlich Facharzt in dem betroffenen Gebiet sein muss oder darf tatsächlich jeder Himpel Pimpel so ein Gutachten schreibe, an das sich die KK auch noch zu 99 % halten?
Bin immer noch total aufgewühlt und von Willkür der KK und Behörden entsetzt.
LG Dunja
wie oben schon beschrieben werfe ich die Frage in die Runde, ob der gebutachtende Arzt des MDK ein Facharzt auf dem Gebiet sein muss oder ob z.B. ein Gynokologe über meinen Antrag Bauchstraffung entscheiden bzw. das Gutachten verfassen kann.
Als Patientin bin ich gefordert und muss für meine Beantragungen Fachärztliche Bescheinigungen vom Orthopäaden, Plastischen Chirurgen, Hautarzt etc einreichen. Welche Verpflichtung hat die Kasse dann, einen geeigneten Gutachter zu bestellen?
Konkret: ich war gestern beim MDK, auch wegen einer Lipödem-Behandlung. Für ein qualifiziertes Fachgutachten bin ich vom nördlichen Niedersachsen bis nach Göttigen (3,5 Stunden einfache Autofahrt) gefahren um dann schon bei Eintritt in das Arztzimmer des MDK gesagt zu bekommen, dass die beantragte Absaugung grundsätzlich nicht übernommen wird, da nicht im Leistungskatalog der KK. Tja, deshalb war ich eigentlich auch zum Gutachten bestellt.
Da schüttel ich doch mit dem Kopf. Wozu war ich dann beim MDK? Eine Leistung innerhalb des Kataloges hätte ich nicht beantragen müssen. Darauf angesprochen bekam ich nur zu hören, auf eine Diskussion würde sie sich nicht einlassen. Ich muss dazu sagen, diese Ärztin war "Ersatz", denn die eigentliche Gutachterin war kurzfristig erkrankt und ich wurde "verteilt".
Durch Nachfragen in der Verwaltung weiss ich, dass diese Ärztin "nur" Fächärztin für Innere Medizin ist und da stellt sich mir doch ernsthaft die Frage, ob die überhaupt in der Lage ist, ein ärztliches Gutachten zu erstellen, wo es um Absaugung von Lipödemen und Hautstraffungen geht. Sie mußte sogar einmal beim Chirurgen nachfragen, nach welchen Kriterien eine Bauchstraffung genehmigt wird und konnte dann aber Bauchstraffung (=Hautstraffung) und Fettschürzenresektion nicht unterscheiden!! Ich habemir dann jeden weiteren Kommentar verkniffen, mich aber direkt bei der KK beschwert und eine Nachfrist für einen Entscheid von 1 Woche gegeben, denn die 5-Wochen-Frist ist bei mir auch schon längst abgelaufen. So warte ich nun auf den ablehnenden Bescheid, der garantiert innerhalb dieser Nachfrist kommen wird.
Die Ärztin kam mir auch noch mit veralteten negativen Gerichtsurteilen, denn gerade das von einer Patientin zuletzt gewonnene Verfahren bezüglich Liposuktion gegen meine KK (DAK) in meinem Gerichts-Zuständigkeitsbereich ist knapp 3 Monate alt, rechtsgültig und die KK hat die Kostenübernahme schriftlich bestätigt!!! Im Fall einer Klage habe ich sehr gute Chancen, da dasselbe Gericht dann zuständig sein wird.
Gibt es einen §, wo es fundiert ist, dass der medizinische Sachverständige auch tatsächlich Facharzt in dem betroffenen Gebiet sein muss oder darf tatsächlich jeder Himpel Pimpel so ein Gutachten schreibe, an das sich die KK auch noch zu 99 % halten?
Bin immer noch total aufgewühlt und von Willkür der KK und Behörden entsetzt.
LG Dunja
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Höchstgewicht 02/2011: 145,4 kg
OP-Gewicht 17.01.2012: 133,7 kg
Jetzt geht´s los!!! UHU erreicht am 26.06.2012
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