Brief Fristüberschreitung #.

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    • Nein, Feiertage ändern den Fristablauf nicht.

      Hast Du einen Brief bekommen, dass Dein Antrag an den MDK ging? Sonst sind es nur drei Wochen...
      Warum sich heute schon erhängen, wenn es nächstes Jahr noch viel bessere Gründe dafür gibt?



    • Achtung, deine Frist endet nicht am 07.04. sondern am 08.04.! Wenn du den Antrag per Post geschickt hast fängt die Frist erst am Tag nach der Ankunft zu laufen an. Informier bitte vor dem Ablauf deine Krankenkasse nicht. Die Ablehnung müsste spätestens am 08.04.15 in deinem Briefkasten sein damit diese gültig ist. Ich drücke dir die Daumen
    • Caprese...ne ich hab keinen Brief bekommen dass es an den MDK weitergeleitet wurde - weiß dies nur weil ich zum 3. Mal um Bestätigung des Eingangs meines Antrages gebeten hab - da hat mir dann eine Mitarbeiterin dies mitgeteilt, sonst wüsste ich wahrscheinlich bis heute noch nicht. Die Unterlagen gingen letzten Freitag zum MDK...

      danke Sassy für deine Info
    • Buffy1975 schrieb:

      Die Unterlagen gingen letzten Freitag zum MDK...

      Wenn die Unterlagen nach der 3 Wochen-Frist zum MDK gehen, dann liegt bereits hier eine Fristüberschreitung vor. Hast Du den Eingang des Antrags schriftlich? Dann nichts wie ab zum Anwalt....
      Warum sich heute schon erhängen, wenn es nächstes Jahr noch viel bessere Gründe dafür gibt?



    • Sedakaya...weil ich leider nicht dran gedacht habe es per Einschreiben zu schicken :335: :335: :335:

      Caprese...schriflich in Form einer Email hab ich dieses vom 26.03.15:

      Sehr geehrte


      vielen Dank für Ihre E-Mail.

      Ihren oben genannten Antrag haben wir am 03.03.2015 erhalten. Am 11.03.2015 haben wir nach Rücksprache mit dem Medizinischen Dienst weitere Unterlagen im Klinikum Stuttgart angefordert. Am 23.03.2015 bat das Klinikum Stuttgart um nochmalige Zusendung unseres Schreibens da dies dort nicht eingegangen ist. Daher wurden die notwendigen Unterlagen nun nochmals am 23.03.2015 per Fax im Klinikum angefordert. Ohne diese Unterlagen ist eine Empfehlung des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg leider nicht möglich.



      Sobald die angeforderten Unterlagen bei uns vorliegen, werden wir den MDK Baden-Württemberg Ihren Antrag vorlegen. Sobald uns dann das entsprechende Gutachten vorliegt werden wir Sie umgehend schriftlich und telefonisch informieren.

      und diese vom 27.03.


      die angeforderten Unterlagen sind heute bei mir per Fax eingegangen. Ich habe die Unterlagen sofort an den zuständigen Medizinischen Dienst weitergeleitet. Sobald ich hier das entsprechende Gutachten vorliegen habe, werden wir uns umgehend bei Ihnen melden.

      allerdings war ich so blöd und habe die Unterlagen selbst noch am 27.03.15 der Kasse gefaxt...
      so was passiert wenn man es net richtig weiß...könnte mich in Arsch beißen...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Buffy1975 ()

    • Hmmmmm also das ist echt doof,dass du kein Rückschein hast.
      Denn wenn du später mal wie ich in Feststellungsklage gehst musst/solltest du alles nachweisen können. Wie ich mitbekommen habe,hast du immernoch nicht eine Eingangsbestätigung der KK erhalten. Wie willst du nachweisen können,wann du dein Antrag abgeschickt hast? Die Kasse könnte ja behaupten,der Antrag wäre noch in der Frist bzw. kam später an.

      Versteh mich bitte nicht falsch,dass sollen keine Vorwürfe sein aber es wurde in so vielen Themen angesprochen dass man es ja datieren lässt oder per Einschreiben-Rückschein verschickt.

      Ich drück dir ganz fest die Daumen :drueck: und hoffe es klappt alles
    • Jetzt ist die Sache etwas verzwickter. Meiner Ansicht nach sind die 3 bzw. 5 Wochen noch nicht um da die Kasse weitere Unterlagen eingefordert hat und ab dem Zeitpunkt an dem die Dokumente eingegangen sind fäng die Frist wieder an zu laufen. Grüsse
    • Ja Sassy, so würde ich das auch sehen. Die Krankenkasse hat alles zeitnah erledigt und darauf hingewiesen, dass sie ohne die Unterlagen nicht entscheiden können.
      Warum sich heute schon erhängen, wenn es nächstes Jahr noch viel bessere Gründe dafür gibt?



    • dass Unterlagen fehlen und es an den MDK geht habe ich aber nur erfahren, weil ich nachgefragt habe und da waren die 3 Wochen rum... Eingang Antrag 03.03. / 1. Antwort der KK am 26.03.
      sonst wüsste ich bis jetzt noch nicht was Stand der Dinge ist...
      wie verhält es sich dann?
    • wenn Eingang am 03.03.15 war, dann läuft die 3 Wochen-Frist am 25.03.15 ab. Bis dahin muss es bei dir im Briefkasten gewesen sein. Wie es sich verhält wenn Unterlagen nicht bei dir sondern bei der Klinik angefordert wurde weiss ich nicht. Es muss allerdings schriftlich passiert sein. Gültig ist nicht das Datum auf dem Brief oder der Poststempel sondern wann es bei dir im Briefkasten war und ohne Einschreiben kann das die KK nicht beweisen.

      Schau mal hier frag-einen-anwalt.de/, da kannst du sehr günstig deinen Fall schildern und auf kompetente Antwort hoffen in so einer Beratungssache. Hab ich auch gemacht.


      Grüße
    • nochmal Danke Sassy für den Tipp..

      folgende Antwort hab ich von Frag-einen-Anwalt bekommen:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

      Da hier ein Gutachten des Medizinischen Dienstes erforderlich ist, muss die Krankenkasse fünf Wochen nach Eingang des Antrages entscheiden. Da der Antrag vorliegend am 3.3.15 einging, hätte die Entscheidung heute erfolgen müssen. Beachten sie jedoch, dass für die Einhaltung der Frist nicht notwendig ist, dass der Bescheid auch heute bei Ihnen eingeht. So entschied das SG Würzburg mit Urteil vom 15.01.15, Az.: S 11 KR 100/14, dass für die Einhaltung der Frist ausreichend ist, wenn der Bescheid alsbald per Post an Sie verschickt wird. Jedoch muss die Entscheidung vom heutigen Tag stammen.

      Sofern die Frist nicht eingehalten wurde, gilt sodann die Genehmigungsfiktion, es sei denn die Krankenkasse hat Ihnen einen hinreichend Grund mitgeteilt, weshalb die Frist nicht eingehalten werden konnte. Dies könnte hier darin gesehen werden, dass die Krankenkasse auf weitere notwendige Unterlagen des Klinikums warten musste. Zudem muss die Krankenkasse Ihnen den hinreichenden Grund schriftlich mitteilen. Schriftlich bedeutet gem. § 126 BGB, dass die Krankenkasse Ihnen einen
      Brief schreiben muss, der im Original unterschrieben sein muss oder gem. § 126a BGB ein elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen. Eine einfache E-Mail dürfte hier nicht ausreichend sein, obwohl dies auch von einer Mindermeinung vertritt wird.
      Sofern man davon ausgeht, dass die Schriftform nicht eingehalten wurde, würde also nach Fristablauf die Genehmigungsfiktion greifen.

      Ich rate Ihnen noch bis Freitag abzuwarten und sofern dann kein Bescheid bei Ihnen eingegangen ist, sollten Sie die Krankenkasse auf die Rechtsfolgen des § 13 Abs. 3a SGB V hinweisen und sie auffordern sich eintrittspflichtig zu erklären.


      Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

      Mit freundlichen Grüßen
    • na das hört sich doch gut an. Wie´s aussieht sind sich die Gerichte nicht einig ob der Beschluss bei einem eingegangen sein muss oder an die Post übergeben sein muss. Also im Zweifelsfall 2-3 Tage länger warten.

      Grüße