Hallo ihr Lieben Leidensgenossen,
Wie manche mitbekkommen haben,sind die 5 Wochen Frist bei meiner Kasse schon längst um und ich habe immernoch nix bekommen.
Gestern habe ich einen Brief an die KK verfasst und es heute per Einschreiben-Rückschein verschickt. So und nun kommen bei mir die Zweifel ob es so ok war wie ich es verfasst habe und ob ich gute Chansen mit dem Brief habe. Ich weis es ist zwar zu spät weil ich es schon abgeschickt habe aber wollte für mein Gewissen nochmal eure Meinung dazu hören.
Sehr geehrte Damen & Herren,
ich habe Ihnen am 10.12.2014 meinen Antrag auf Leistungen nach dem SGBV bei Ihrer Geschäftsstelle in
Oberstdorf persönlich abgegeben & es auch für dieses Datum abstempeln lassen.
Die Frist lief somit bis zum 14.01.2015 (5 Wochen).
lch habe sogar noch ein paar Tage länger gewartet, in der Hoffnung, doch noch Bescheid von Ihnen zu
bekommen.
Innerhalb dieser Zeit haben Sie sich nicht über meinen Antrag entscheiden können.
Nach §13 Abs 3a SGBV gilt dieser Antrag somit als genehmigt.
Ich bitte Sie, mir die Kostenübernahme entsprechend schriftlich zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Wie manche mitbekkommen haben,sind die 5 Wochen Frist bei meiner Kasse schon längst um und ich habe immernoch nix bekommen.
Gestern habe ich einen Brief an die KK verfasst und es heute per Einschreiben-Rückschein verschickt. So und nun kommen bei mir die Zweifel ob es so ok war wie ich es verfasst habe und ob ich gute Chansen mit dem Brief habe. Ich weis es ist zwar zu spät weil ich es schon abgeschickt habe aber wollte für mein Gewissen nochmal eure Meinung dazu hören.
Sehr geehrte Damen & Herren,
ich habe Ihnen am 10.12.2014 meinen Antrag auf Leistungen nach dem SGBV bei Ihrer Geschäftsstelle in
Oberstdorf persönlich abgegeben & es auch für dieses Datum abstempeln lassen.
Die Frist lief somit bis zum 14.01.2015 (5 Wochen).
lch habe sogar noch ein paar Tage länger gewartet, in der Hoffnung, doch noch Bescheid von Ihnen zu
bekommen.
Innerhalb dieser Zeit haben Sie sich nicht über meinen Antrag entscheiden können.
Nach §13 Abs 3a SGBV gilt dieser Antrag somit als genehmigt.
Ich bitte Sie, mir die Kostenübernahme entsprechend schriftlich zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen