5-Wochen-Frist und parallel Ablehnung

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    • 5-Wochen-Frist und parallel Ablehnung

      Wie verhält man sich, wenn man eine Ablehnung bekommen hat und die 5-Wochen-Frist verstrichen wurde. Muss man trotzdem Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen und parallel das Schreiben mit der 5-Wochen-Frist versenden?

      So war der Ablauf:

      Antrag gestellt am 10.01.2015 (KK schreibt allerdings bei der Ablehnung : Ihr Antrag vom 06.02.2015)
      Im März einen Anruf bekommen (nichts schriftliches)
      Am 22.04.2015 die Ablehnung erhalten

      Auch wenn man das Antragsdatum vom 06.02. nimmt, ist die Frist mit 5 Wochen abgelaufen
      Anruf zählt nicht, muss ja schriftlich sein oder ??
    • hallo Ramona... :hallo:

      das datum der abgabe war, wie du schreibst, der 10.01.....ist der antrag persönlich abgegeben und der eingang quitiert worden?....einschreiben rückschein? vorab per fax oder mail versendet worden?
      wenn das nicht der fall war kann man dieses datum nicht geltend machen und es zählt das datum das von der kasse angegeben wird.

      was war der grund des telefoanrufes?

      folgendes ist passiert oder eben nicht passiert.

      -der eingang des antrages ist nicht bestättigt worden obwohl ich mir nicht sicher bin ob die das müssen.

      -die kasse hat versäumt dem antragsteller mitzuteilen das der antrag an den MDK weitergeleitet worden ist ...
      (war das der grund des anrufes?)

      dazu sind sie laut §13 3a SGB V absatz 3a verpflichtet. ist dieses nicht geschehen greift hier die 3wochenfrist.

      (3a) Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig,
      spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang
      oder in
      Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des
      Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst),
      eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang
      zu
      entscheiden.
      Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für
      erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die
      Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten.
      Der Medizinische Dienst
      nimmt innerhalb von drei Wochen gutachtlich Stellung. Wird ein im
      Bundesmantelvertrag für Zahnärzte vorgesehenes Gutachterverfahren
      durchgeführt, hat die Krankenkasse ab Antragseingang innerhalb von sechs
      Wochen zu entscheiden; der Gutachter nimmt innerhalb von vier Wochen
      Stellung. Kann die Krankenkasse Fristen nach Satz 1 oder Satz 4 nicht
      einhalten, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der
      Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Erfolgt keine Mitteilung eines
      hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als
      genehmigt. Beschaffen sich Leistungsberechtigte nach Ablauf der Frist
      eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung
      der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet. Die Krankenkasse
      berichtet dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen jährlich über die
      Anzahl der Fälle, in denen Fristen nicht eingehalten oder
      Kostenerstattungen vorgenommen wurden. Für Leistungen zur medizinischen
      Rehabilitation gelten die §§ 14, 15 des Neunten Buches zur
      Zuständigkeitsklärung und Erstattung selbst beschaffter Leistungen.


      wichtig wäre das gutachten vom MDK um die gründe zu widerlegen und auch die nichteinhaltung der frist zusätzlich als grund angeben und in einem gesonderten schreiben gezielt die kasse auffordern, aufgrund der nichteinhaltung der gesetzlichen fristen
      laut §13 3a SGB V , die kosten für die leistungen zu übernehmen und ihnen eine frist von 7 tagen dafür setzen.
      auf jeden fall sollte alles schriftlich erfolgen, denn am telefon kann man auch mit einem schlumpf sprechen und der erzählt einem wie das wetter in schlumpfhausen ist.
      alles was telefonisch abläuft ist als beweis nichtig da es nicht nachvollziehbar ist und wenn, dann müsste das gespräch aufgezeichnet werden und das bedarf einer zustimmung seitens des angerufenen.
      lieben Gruss....Netta :blumenkuss:
      Wenn man sich an Pfannkuchen ganz ganz doll
      überfrisst
      ,
      crépiert man dann?