Wann sind 5 Wochen rum?#.

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    • Wann sind 5 Wochen rum?#.

      :hallo: Hallo

      Ich habe meinen Antrag am 2. 4.15 persönlich abgegeben. Seitdem habe ich absolut nix mehr gehört. Wann ist die 5 Wochen Frist rum? Muss ich Feiertage dazu zählen? Wenn ich vom 2.4 einfach 5 Wochen dazu rechne, bin ich bei heute. Ist das richtig? Oder habe ich was falsch gerechnet?

      Danke für eure Hilfe.
      Liebe Grüße

      Isaja :schauckelstuhl:
    • du rechnest richtig :positiv:
      bei mir kommt das gleiche raus....
      Heute ist der letzte Tag....wenn du morgen aufwachst und es ist noch nichts gekommen ist der Antrag genehmigt :freu:

      leider nur theoretisch....die KK sieht das machenmal etwas anderes :kotz:die lassen sich dann mega zeit und versuchen das Gesetzt zu umgehen....sei auf der hut :up:

      10.04.2015 Abgabe des Antrags bei der KK
      22.04.2015 Zusage :1000:
      OP-Gewicht: 157,5 kg

      22.07.2015 OP :freu:

    • Isaja schrieb:

      Seitdem habe ich absolut nix mehr gehört.

      Dann hat für Dich nie eine 5-Wochen-Frist bestanden. Die gilt nur, wenn die Kasse die schriftlich bestätigt, dass Dein Antrag zum MDK gegangen ist - ansonsten beträgt die Frist lediglich drei Wochen.
      Den Eingang kannst Du nachweisen? Und wieso bist Du lt. Signatur schon seit fast vier Wochen in der Eiweissphase?
      Warum sich heute schon erhängen, wenn es nächstes Jahr noch viel bessere Gründe dafür gibt?



    • Hallo,

      Du hast richtig gerechnet die 5 Wochen sind heute zu ende.

      Hast du eine Eingangsbestätiung, Quittung, von deiner kk erhalten. Wenn du garnichts schriftliches bekommen hast das es zum MDK geht, dann wären es ja nur 3 Wochen gewesen.
    • Hallo ich hab da mal ne frage ich habe mein Antrag vor über 6 Wochen abgegeben habe eine Eingangsbestätigung bekommen und das das alles zum mdk geht dann musste ich noch mehr Bilder und Unterlagen schicken dann das wiederum haben die zum mdk geschickt geht diese Frist auch bei mir oder nicht ich meine weil die mich immer auf den laufenden halten. Gestern habe ich noch ein schreiben bekommen Unterlagen alle eingegangen schicken die jetzt zum mdk.
    • Danke für eure Antworten.
      Nein, ich habe nix schriftlich das es zum MDK geht, aber meine Gruppenleiterin meinte das geht immer zum MDK und ich soll 5 Wochen warten. Das habe ich jetzt gemacht. Als ich meinen Antrag abgegeben habe, habe ich es abstempeln lassen. Kann es also beweisen. Und die Eiweissphase mache ich schon, weil das so von der Klinik gesagt wurde. Am Tag der Antragsabgabe mit der Eiweissphase beginnen. Vorbei ich jetzt aber nicht nur Shakes trinke, sondern Eiweisslastig esse. Sobald ich das OK von der Kasse habe, beginnt meine Flüssigphase.

      Ich werde jetzt noch die Post von morgen abwarten und dann die Kasse anrufen. Habe irgendwie das Gefühl das mein Weg noch nicht zu Ende ist, sondern das ich kämpfen muss für meine OP.
      Liebe Grüße

      Isaja :schauckelstuhl:
    • Isaja schrieb:

      Nein, ich habe nix schriftlich das es zum MDK geht, aber meine Gruppenleiterin meinte das geht immer zum MDK und ich soll 5 Wochen warten.

      Wenn da nichts nachweisbar ist - dein Glück, deren Pech - dann gelten 3 Wochen.
      Wenn Du Dir unsicher bist, konsultiere einen Anwalt. Bei entsprechend niedrigem Einkommen hast Du Anspruch auf eine kostenlose Erstberatung, aber auch da kann Dich der Anwalt beraten, was Du tun musst. Erst Adresse dafür ist sicherlich Tim Werner in Frankfurt.
      Warum sich heute schon erhängen, wenn es nächstes Jahr noch viel bessere Gründe dafür gibt?



    • Danke Caprese. Ich hoffe das es nicht soweit kommt das ich einen Anwalt einschalten muss. Ansonsten werde ich mich auf jeden Fall an Hr. Werner wenden.
      Liebe Grüße

      Isaja :schauckelstuhl:
    • wenn ich mich nicht täusche....habe es glaube ich bei dem fall von Sassy gelesen.....fängt die frist am folgetag der abgabe/eingangs um 0.00 uhr an und endet am folgetag des letzten fristtages um 0.00 uhr....
      bitte um korrektur falls ich es falsch wiedergebe
      lieben Gruss....Netta :blumenkuss:
      Wenn man sich an Pfannkuchen ganz ganz doll
      überfrisst
      ,
      crépiert man dann?
    • Caprese schrieb:

      Isaja schrieb:

      Nein, ich habe nix schriftlich das es zum MDK geht, aber meine Gruppenleiterin meinte das geht immer zum MDK und ich soll 5 Wochen warten.

      Wenn da nichts nachweisbar ist - dein Glück, deren Pech - dann gelten 3 Wochen.



      Verstehe diesen Umstand "dann gelten 3 Wochen" nicht. Kann das bitte jemand erklären? Vielen Dank.
    • Die Kasse hat normalerweise eine Bearbeitungszeit von 3 Wochen. Falls der MDK eingeschaltet wird, sind es insgesamt 5 Wochen. Aber das muss dir die Kasse dann auch mitteilen, wenn es weitergeleitet wird.
      Startgewicht: 145 kg (Januar 2014) bei 163 cm; Bypass am 22.05.2015, OP-Gewicht: 126 kg
      1. Ziel erreicht: unter 120 kg am 29.05.2015 - 2. Ziel erreicht: unter 110 kg am 24.07.2015 - 3. Ziel erreicht: UHU am 12.09.2015 - 4. Ziel erreicht: U90 am 02.11.2015 - 5. Ziel erreicht: U80 am 07.03.2016 - 6. Ziel erreicht: U70 am 29.04.2017
    • ;)
      Startgewicht: 145 kg (Januar 2014) bei 163 cm; Bypass am 22.05.2015, OP-Gewicht: 126 kg
      1. Ziel erreicht: unter 120 kg am 29.05.2015 - 2. Ziel erreicht: unter 110 kg am 24.07.2015 - 3. Ziel erreicht: UHU am 12.09.2015 - 4. Ziel erreicht: U90 am 02.11.2015 - 5. Ziel erreicht: U80 am 07.03.2016 - 6. Ziel erreicht: U70 am 29.04.2017
    • Habe heute morgen mit der KK telefoniert. Hier nur die Kurzfassung

      Am 9.4 wurde mein Antrag zum MDK weitergeleitet. Jetzt finden sie meinen Antrag nicht mehr, liegt wohl noch beim MDK. Der Hauptsitz der KK ist informiert und sie kümmern sich drum. Ich soll mich gedulden. Habe auf das SGB hingewiesen mit den Fristen, aber die Dame am Telefon konnte mir nix weiter dazu sagen. Sobald sie was von der Hauptstelle weiss, meldet sie sich bei mir.
      Liebe Grüße

      Isaja :schauckelstuhl:
    • :hallo:

      die Frist ist tatsächlich erst heute vorbei, da die Frist mit dem Tag nach Antragsabgabe zu laufen beginnt.

      Ich habe bereits in einem anderen Thread darauf hingewiesen, dass es ein Urteil gibt bei dem di eRichter der Meinung sind, dass eine Entscheidung innerhalb des Hauses ausreicht, auch wenn sie dem Antragsteller noch nicht zugegangen ist. Deshalb würde ich immer noch einige Tage nach Fristverstreichen warten, bevor ich etwas unternehme.

      openjur.de/u/760167.html


      Wenn die KK den Antragsteller nicht informiert, dass der Antrag an die KK geht, dann gelten 3 Wochen, egal was eine SHG-Leiterin meint, da geht das Gestz vor :zwinker:

      LG Dunja
      [Blockierte Grafik: http://www.ketoforum.de/diaet-ticker/pic/weight_loss/101186/.png]

      Höchstgewicht 02/2011: 145,4 kg
      OP-Gewicht 17.01.2012: 133,7 kg
      Jetzt geht´s los!!! UHU erreicht am 26.06.2012