Frist in meinem Fall bereits um?

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    • Frist in meinem Fall bereits um?

      Hallo ihr lieben,

      Nach langer Zeit melde ich mich wieder... nachdem es mir seit Jahren nicht gelungen ist auf normalem weg gewicht zu verlieren habe ich mich dazu entschlossen eine Op machen zu lassen. es soll ein magenbypass werden.

      Am 30.4.15 habe ich meinen Antrabgegeben, habe eine Empfangsbestätigung und eine Zeugin. Es kam in der ganzen Zeit nichts bzw. Kein schreiben dass mein Antrag zum Mdk geht. Lediglich ein Brief traf ein dass man noch einen Selbstauskunftsbogen von mir brauche, alle Angaben die ich ausfüllen sollte waren bereits im Antrag drin es war nur ne Wiederholung und man meinen Antrag am 6.5.15 erhalten hätte???? Ich hab ihn aber am 30.4. Abgegeben. Oder zählt das nicht weil Feiertage und Brückentage dazwischen waren??

      Über einen Rat würde ich mich sehr freuen
      Beginn Ernährungsumstellung *06.09.14* --> 152,5kg

      26.08.15: 160.9kg
    • Hallo mia marie,

      also wenn du deinen Antrag persönlich am 30.04.15 mit Eingangsbestätiung abgegeben hast dann lief gestern die 3 Wochen Frist ab.


      Laut Krankenkasse erst am 06.05.15 dann läuft die Frist erst nächste Woche am 27.05.15 ab.


      Aber Feiertage sind ja nicht unser Problem. Sowie ich es raus lese ist dein Antrag nicht zum Mdk gegangen, als wäre deine Frist abgelaufen.
    • Hallo mia marie,



      Du hast deine Empfangsbestätigung für den 30.4. also zählt es ab da !!

      Ich drücke die Daumen, das Du bald eine POSITIVE Nachricht bekommst. :positiv:
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      Selbst ein Weg von tausend Meilen beginnt mit einem Schritt.

      "Der Weg ist das Ziel".
    • Oh man Mia, ich würde es dir sooooo wünschen... Ich kenne mich mit dieser Frist leider nicht aus... Ich hab damals ne Zusage noch nach 3 Monaten bekommen... Aber gerade dir würde ich es so wünschen... Ich drücke dir alle die Daumen! :friends: :=): :herz1:
      :ballonfahrt:
    • Hallo liebe Mia :)

      Die Frist beginnt ab dem Folgetag der Eingangsbestätigung, würde also bei dir sagen genau ab dem 1.05.2015
      Den 30.04 rechnen sie glaube ich nicht als Bearbeitungstag ab.

      Ich wünsche dir ganz viel Erfolg für deine Kostenübernahme

      liebe Grüße
      Katrin