...Soweit über keine Bewegungstherapie oder Steigerung der Aktivität berichtet wird, ist auf die Mitgliedschaft und Teilnahme in einem Sportverein, Fitnessklub, Volkshochschule, oder vergleichbaren Strukturen (z. B. Wassergymnastik) zu verweisen (Eigenverantwortung gemäß § 1 SGB V).
Gibt der Patient eine regelmäßige sportliche Betätigung an, zumindest 2 Stunden/Woche [11] im Sinne von z. B. Walking, Schwimmen oder Radfahren, ist dies grundsätzlich nicht in Zweifel zu ziehen.
Bei Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, die mit körperlicher Anstrengung verbunden ist (z. B. Landwirt, Bauarbeiter, Metzger), kann die Bewegungstherapie als erfüllt betrachtet werden[27].
Lauf nicht in den Fehler hinein, dass du Spazierengehen aufführst und nur damit deine 2h zusammenbekommst. Nach dem Beurteilungsleitfaden sind es 2h SPORTLICHE Betätigung. Auch wenn es bei 99 Leuten gut gegangen ist - bei einem geht es dann nicht gut. Und das (ZItat oben) sind die Angaben, wonach sich derzeit der MDK richtet. Jeder MDK-Arzt ist frei in seiner Beurteilung, da kannst du nicht sagen, in der Stadt XYZ kommt man damit aber durch - sie müssen das jetzt auch so machen. Außerdem ist der obige Text 'Mindestvoraussetzung' ... jeder MDK-Arzt kann das theoretisch auch noch nach oben schrauben.
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Konventionelle Abnahme in 2011/12 von 70kg und leider jetzt Lipödem, Stadium 3.
Beschwerdenfrei durch erste Liposuktionen.
Konventionelle Abnahme in 2011/12 von 70kg und leider jetzt Lipödem, Stadium 3.
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