Ihr Lieben,
schon des öfteren habe ich davon gelesen, das wenn besagte 5 Wochen - Frist nach Antragsstellung abgelaufen ist und die KK diese Frist nicht eingehalten hat, das man dann als beantragender Patient selber tätig werden muß und sich die beantragten Leistungen selbst beschaffen soll!
Die Frage die sich mir nun stellt, in wie weit sollte man dies als Patient durchführen, heißt das, das man dann die Op´s durchführen lassen soll, oder aber nur erst einmal die Op - Termine festsetzt und die KK darüber informiert???
Leider bin ich beim Googeln danach nicht richtig fündig geworden und hoffe nun darauf, das mir jemand von Euch dahingehend weiterhelfen kann...!?
Vielen Dank!
Liebe Grüße....Anke
schon des öfteren habe ich davon gelesen, das wenn besagte 5 Wochen - Frist nach Antragsstellung abgelaufen ist und die KK diese Frist nicht eingehalten hat, das man dann als beantragender Patient selber tätig werden muß und sich die beantragten Leistungen selbst beschaffen soll!
Die Frage die sich mir nun stellt, in wie weit sollte man dies als Patient durchführen, heißt das, das man dann die Op´s durchführen lassen soll, oder aber nur erst einmal die Op - Termine festsetzt und die KK darüber informiert???
Leider bin ich beim Googeln danach nicht richtig fündig geworden und hoffe nun darauf, das mir jemand von Euch dahingehend weiterhelfen kann...!?
Vielen Dank!
Liebe Grüße....Anke