3 Wochen -Frist

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    • 3 Wochen -Frist

      Hallo zusammen,

      ich hatte meinen Antrag auf einige WHO per Einwurfeinschreiben weggeschickt. Letzte Woche habe ich freundlich bei der KK angerufen ob die Unterlagen da sind. Ich hatte natürlich vorher die Sendungsnummer gecheckt. Die freundliche Dame von der KK sagte, klar sind die Unterlagen da und sie hätte es zum MDK weiter geschickt. Ich dann so, ich habe gar kein Bescheid bekommen, sie dann, nee das habe ich nicht raus geschickt sie hätte sich dir Fristen notiert. Sprich ich habe es nicht schriftlich das es zum MDK gegangen ist, also zählt doch die drei Wochen Frist oder? Die drei Wochen sind nächsten Freitag rum, ich bin irgendwie voll hibbelig....

      Ich hätte das ganze doch schriftlich bekommen müssen oder?

      LG Andrea
    • Hallo Andrea,

      ich kann dich bis zu einem gewissen Punkt verstehen, allerdings hat dir die Krankenkasse, wenn auch telefonisch, mitgeteilt das der Antrag beim MDK liegt. Es gibt hierzu sicherlich Telefonnotizen. Ich an deiner Stelle würde es nicht darauf ankommen lassen und die 5 Wochen abwarten. Wenn du magst, hier ist der Gesetzestext:
      (3a) 1Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. 2Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten.3Der Medizinische Dienst nimmt innerhalb von drei Wochen gutachtlich Stellung. 4Wird ein im Bundesmantelvertrag für Zahnärzte vorgesehenes Gutachterverfahren durchgeführt, hat die Krankenkasse ab Antragseingang innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden; der Gutachter nimmt innerhalb von vier Wochen Stellung. 5Kann die Krankenkasse Fristen nach Satz 1 oder Satz 4 nicht einhalten, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. 6Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. 7Beschaffen sich Leistungsberechtigte nach Ablauf der Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet. 8Die Krankenkasse berichtet dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen jährlich über die Anzahl der Fälle, in denen Fristen nicht eingehalten oder Kostenerstattungen vorgenommen wurden. 9Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gelten die §§ 14,15 des Neunten Buches zur Zuständigkeitsklärung und Erstattung selbst beschaffter Leistungen.



      Ich sehe es so, das nach 5 Wochen eine Begründung vorliegen muss, diese auch schriftlich und innerhalb der Frist (wobei es selbst hier wohl Richter gibt die großzügig sind, wenn es um die Zustellung geht) Ich kann hier aber nicht rauslesen, daß die Mitteilung ob es zum MDK geht in Schriftform erfolgen muss.
      Falls du etwas unternehmen willst, solltest du auf jeden Fall einen Anwalt involvieren, sonst denke ich (nur meine Meinung) , ist eine Absage schneller im Briefkasten als dir lieb ist und ob ein Richter dann (vornehmlich in Zeiten wo die Post nachweislich streikt) allzuviel darauf gibt das du nur telefonisch informiert wurdest das dein Antrag beim MDK ist, wage ich zu bezweifeln.
      Ich drücke dir die Daumen für deinen Antrag!


      Lg Schooferl
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      Wir sind verantwortlich für das, was wir tun, aber auch für das, was wir nicht tun. – Voltaire ...und genau darum muss ich jetzt was tun :waage:
    • Guten Morgen,

      ich würde auch die 5 Wochen abwarten. Man sollte sich nicht zu sehr darauf versteifen, dass die KK "Fehler" macht. Es sind alles nur Menschen, sie haben dich informiert, eine Notiz und/oder Zeugen sind sicher vorhanden.

      Alles Gute
      Nicki
    • Ich begreife immer noch nicht warum ihr euch selber das Leben schwer macht und sofort nachfragt wenn es euch nicht schnell genug geht. Jetzt kann sich die KK natürlich schnell was aus den Fingern saugen. Da lacht sich doch jede Rechtsabteilung ins Fäustchen...

      Schritt 1: Sich über die Gesetzeslage informieren
      Schritt 2: Antrag stellen (Einschreiben-Rückschein)
      Schritt 3: 3/5 Wochen abwarten
      Schritt 4: Wenn eine Fristüberschreitung vorliegt SOFORT Klage einlegen und sich entspannt zurücklehnen
    • :hallo1:

      eigentlich 3 Wochen, aber ich würde bzw. habe auch 5 Wochen gewartet.
      Was ich auch nicht verstehe warum soviele nachfragen. Abwarten und dann Tee trinken, wobei ich dann erst die Kasse daraufhin weisen würde, wenn die Frist überschritten ist.
      Hatte ich letztens auch gemacht, aber gleichzeitig kam wahrscheinlich durch den Post-Streik das Schreiben später, aber innerhalb der Frist abgeschickt.
      Man wandelt ein wenig zwischen den Stühlen. Ich werde auch beim nächsten Mal nicht nachfragen, abwarten und eventuell die KK erst auf die Fristüberschreitung hinweisen und dann kann ich immer noch klagen, wenn nix passiert.
      Viele Grüße
      :102: