Rechnung der Frist mit Poststreik

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    • Rechnung der Frist mit Poststreik

      Hallo ihr Lieben, :hallo:

      ich habe mal eine Frage:
      Meine 5 Wochen-Frist läuft nächste Woche aus, also hätte ich ab da theoretisch ein Recht auf Kostenübernahme.
      Leider streikt die Post ab nächste Woche in ganz Deutschland,
      ist das ein Recht der KK die Frist zu verlängern?
      Wenn ich nach den 5 Wochen dort telefonisch nachfragen können sie schnell eine Absage mit passendem Datum anfertigen und es auf die Post schieben.
      Kann ich hier überhaupt irgendwas machen oder muss ich jetzt solange warten bis die Post nichtmehr streikt?
      Was könnte ich am besten machen?

      Liebe Grüße
      Katrin
    • :laptop:

      Ich würde nicht bei der Krankenkasse nachfragen und" einfach " :335: abwarten die Zeit arbeitet für Dich :positiv:


      GLG Marlies :friends:
      :freu: Ziel erreicht, von Höchstgewicht 140kg auf 70kg. :freu: :wird gut: :freu:
    • Hehe Toter Käfer nun musste ich schon etwas grinsen

      Danke erstmal für eure Antworten, was ist wenn die Post nun ewig lange streikt?
      Oder wenn nach 7 Wochen ein Brief ankommt mit einem Datum vor Fristablauf?
      Was gilt denn letztendlich?
      Hab ich ein Recht darauf Antwort zu bekommen oder einen Anruf oder eine Email?
    • :laptop:

      Soviel mir bekannt ist zählt das Zustellungsdatum und nur schriftliches zählt, eMail ist kein Nachweis.


      Fax mit Sendebericht könnte ich mir schon eher vorstellen, aber Du hast ja kein Fax. :zwinker:



      Schön den Ball flach halten, sei schlau und stell Dich dumm :freu:.


      GLG Marlies :friends:
      :freu: Ziel erreicht, von Höchstgewicht 140kg auf 70kg. :freu: :wird gut: :freu:
    • Ich könnte mir vorstellen, dass es auch möglich ist die Absage telefonisch vorab mitzuteilen. Bin mir von der rechtlichen Seite aber nicht sicher.

      Die meisten Zusagen erfolgen auch vorab per Telefon und sind eigentlich gültig - warum also nicht eine Absage.

      :nix:
      Elisabeth

      Höchstgewicht 05/2006 * 170,0 kg * BMI = 59,52 * OP Gewicht 15.05.2006 * 165,0 kg * RNY-Bypass
      niedrigstes Gewicht 69 kg - lange Zeit gehalten bei 75 kg - aktuell 81 kg

      17!! Jahre nach OP
    • :laptop:

      Sofern die Krankenkasse SB die Telefonnummer sendet würde ich den Anruf dann nicht annehmen. :zwinker:


      Es muss ja auch eine Rechtsbelehrung mit Erklärung von der KK erfolgen und das kann ja nicht telefonisch sein.
      Marlies :friends:
      :freu: Ziel erreicht, von Höchstgewicht 140kg auf 70kg. :freu: :wird gut: :freu:
    • Abwarten und dann auf die verstrichene Frist aufmerksam machen. Wobei Streiks als höhere Gewalt zählen könnten und die Frist verlängern könnten. Aber ich weiß das leider auch nicht genau.
      14.04.14 OP Gewicht 124,8 Kilo bei 1,65m 01.09.14 UHU 99,7 Kilo 15.12.14 U90 seit 01.05.15 nicht mehr adipös U85______inkl Corona Kilos jetzt 88/89 Kilo


      Jeden 2. Dienstag im Monat um 17h trifft sich die SHG im Martin-Luther-Krankenhaus Berlin. Zur Zeit nur online bei Facebook facebook.com/groups/1646631915475507
    • catweazle*1 schrieb:

      :laptop:

      Soviel mir bekannt ist zählt das Zustellungsdatum und nur schriftliches zählt, eMail ist kein Nachweis.

      Fax mit Sendebericht könnte ich mir schon eher vorstellen, aber Du hast ja kein Fax. :zwinker:


      Schön den Ball flach halten, sei schlau und stell Dich dumm :freu:.

      GLG Marlies :friends:
      seh ich auch so :positiv:
      LG Raba


      Wenn es einen Glauben gibt der Berge versetzen kann, dann ist es der Glaube an die eigene Kraft. Maria v. Ebner Eschenbach

      Höchstgewicht 200,3 kg - OP Gewicht 180,0 kg - aktuell 92 kg. Tschakka, den Rest schaff ich auch noch

      kam ein UHU geflogen .108 kg Unterschied
    • Hallo,

      ich habe mir die selbe Frage gestellt und ein bisschen recherchiert, gefunden habe ich nur, das ein Poststreik keine Fristen aufhebt! Argumentiert wird seitens der Anwälte und auch Seitens der Post (bzgl Haftung) damit, das der Streik angekündigt ist und es andere Möglichkeiten gibt. Die Post zB bietet Expressbriefe an, die zugestellt werden und das auch von den Mitarbeitern auf Nachfrage angeboten wird. Zu dem gibt es andere Dienstleister (UPS FedEX grünePost etc) die auch Briefe zustellen. Zudem ist die genannte Frist eine maximal Frist, wer seine Post erst bei Ablauf oder am letzten Tag verschickt ist "selber Schuld" Rein rechtlich gelten wohl auch Emails und Anrufe nicht, wenn dann müsste man ein Fax (mit Sendebericht) schicken.
      Soviel zur Theorie. Ich denke entscheiden würde letzten Endes (falls es soweit kommt) immer der Richter der dann die Feststellungsklage auf dem Tisch hat.
      Meine Frist läuft am 09.06. ab, sollte ich am 10.06. kein Schreiben meiner KK haben, übergebe ich alles an Herrn Werner. Vielleicht würde ich nachfragen bzw selber etwas Schreiben, da es aber schon mein zweiter Antrag ist und es schon sehr viel Ärger gab, lasse ich den Profi ran.

      Liebe Grüße Schooferl
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      Wir sind verantwortlich für das, was wir tun, aber auch für das, was wir nicht tun. – Voltaire ...und genau darum muss ich jetzt was tun :waage:
    • Hallo :hallo:

      es steht immer geschrieben, das der Leistungsbescheid stets Schriftlich zu erfolgen hat, eine telefonische Bestätigung hat somit keinerlei Wirksamkeit.

      rechtsfragenblog.de/patientenr…er-entscheidung#fristende

      Auch ein Poststreik ändert nichts an der Frist selber ab, denn die KK ist dazu verpflichtet sich an besagte Frist zu halten und alles dafür zu tun, das diese auch eingehalten werden kann!

      haufe.de/personal/personal-off…rens-abs3a_idesk_PI10413_
    • Danke für eueren ausführlichen Antworten :friends:

      Eure Aussagen machen Sinn wenn man drüber nachdenkt und ich werd aufjedenfall daran denken wenn es zu solchen Problemen kommt.
      Leider ist es egal welcher Fall nun eintrifft, ich muss jetzt so oder so abwarten wann Post kommt.
      Sonst schicken die schnell eine Ablehnung mit passendem Datum.

      Wie sieht es eigentlich aus wenn beim Antrag irgendwas fehlt und die 5 Wochen verstrichen sind?
      Muss die KK innerhalb der 5 Wochen erläutern dass im Antrag was fehlt? (Bewegungsnachweise, Unterschrift, Fotos etc?)


      Liebe Grüße
    • Die KK muss innerhalb der 5 Wochen alles angefordert haben, was sie haben wollen.

      Die Frist verlängert sich nicht durch nachgeforderte Dokumente und wenn dann muss sie dir das schriftlich mitteilen, dass sie noch Zeit brauchen um über deinen Antrag zu entscheiden.
      Liebe Grüße
      Jenny

      „Das größte Vergnügen im Leben besteht darin, das zu tun, von dem die Leute sagen, du könntest es nicht.“
      Walter Bagehot