Gilt die Frist ab heute?

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    • Gilt die Frist ab heute?

      Hallihallo,

      ich habe meinen Antrag auf Kostenübernahme für die Bypassop heute direkt in der Geschäftsstelle der Barmer abgegeben. Mein Sachbearbeiter war nicht da, aber die Sachbearbeiterin hat dann auf mein Anschreiben einen Eingangsstempel gesetzt und mir dieses dann kopiert. reicht das als Nachweis und gilt die Fristab heute? wann ist sie dann um?

      Ich wurde dann auch nochmal gefragt , ob ich wirklich alle möglichkeiten ausgeshöpft hätte und ich könnte ja an einem Programm der Barmer teilnehmen... irgendwie hab ich kein gutes Gefühl :nix: :nix: :nix:
      Liebe Grüße Ela :blumen:

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      Erstgespräch Friesoythe: 12.05.2015/ OPTermin Friesoythe:26.10.2016

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    • Hexela schrieb:

      Mein Sachbearbeiter war nicht da, aber die Sachbearbeiterin hat dann auf mein Anschreiben einen Eingangsstempel gesetzt und mir dieses dann kopiert. reicht das als Nachweis und gilt die Fristab heute?

      Ja, das ist Dein Nachweis - besser geht es in dem Fall gar nicht. Es gibt verschiedene Ansichten darüber ob der heutige, der "angebrochene" Tag mit zur Frist gerechnet werden darf, also lieber ab morgen zählen. Morgen in 3 bzw. 5 Wochen endet Deine Frist.

      Dein Gewicht ist nicht sonderlich hoch - also relativ. Bei Sachbearbeitern, die nicht in der Materie drin sind, ist oftmals noch in den Köpfen, dass eine OP erst ab 200kg aufwärts in Betracht kommt... also klassisches Klischee-Denken bei völliger Unwissenheit. Ich weiß nicht, wie es bei der Barmer ist, aber der AOK werden alle Programme nur bis BMI 40 angeboten...^^
      Also nicht einschüchtern lassen . die Dame hat nur Deinen Antrag entgegen genommen. Zu 99% wird der Empfehlung des MDK gefolgt.
      Warum sich heute schon erhängen, wenn es nächstes Jahr noch viel bessere Gründe dafür gibt?



    • Huhu :hallo:

      ja, mit der schriftlichen Bestätigung des Antragseingang läuft nun die gesetzliche 5 Wochen Frist!
      Da die Sachbearbeiter der KK selber nicht über ausreichende Medizinische Kenntnisse verfügen, um eine Entscheidung der Kostenübernahme alleine fällen zu können, geben sie alle Unterlagen an den MDK weiter, dieser erstellt ein Gutachten, welches der KK zur Entscheidungsfindung helfen soll, jedoch ist es auch dann noch nicht gesagt, das sich die KK an dieses Gutachten hält, es kann auch vorkommen, das sie eine ganz andere Entscheidung trifft, als wie es im Gutachten empfohlen wird.
      Die medizinische Indikation für eine bariatrische Operation, kann nur dann erfolgen, wenn im Vorfeld der Beantragung wirklich alle anderen Maßnahmen durchgeführt worden sind und diese gezeigt haben, das sie Dauerhaft nicht zum Erfolg geführt haben, was den BMI betrifft, so ist eine medizinische Indikation bei einem BMI von 35 - 40 gegeben, wenn dementsprechende Begleiterkrankungen, wie Diabetes, Bluthochdruck, Schlafabnoe ect vorhanden sind.
      Eine bariatrische Operation kann somit immer nur eine Ultimo Ratio Möglichkeit sein, dem zufolge wollen die KK natürlich sehen, das der beantragende Patient wirklich alles aus eigenen Kräften versucht hat, um Dauerhaft sein Gewicht zu reduzieren!
      Ich wünsche Dir alles Gute auf Deinem Weg! :drueck:
    • Hallo Hexela,

      ich drücke Dir die Daumen, damit Deine KK FÜR dich entscheidet.

      @Caprese - bei einer Größe von z. B. 160 cm und einem Gewicht von 117 Kg, hat man einen BMI von 45 oder von 170 cm und 117 Kg , ist der BMI 40, also es ist relativ, aber definitiv sehr viel an Übergewicht.

      Da man bei manchen nur das Gewicht liest und die Größe dazu nicht liest, ist es oft unvorstellbar, wie es optisch aussieht.
    • herzlichen Dank für die schnellen Antworten, dann markiere ich mir mal den 13.8.2015 als Fristende...

      @caprese , mein BMI liegt bei 42...
      Liebe Grüße Ela :blumen:

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      Erstgespräch Friesoythe: 12.05.2015/ OPTermin Friesoythe:26.10.2016

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    • Ich wollte niemandem auf die Füße treten mit meiner Anmerkung. Aber in einer immer dicker werdenden Gesellschaft fällt ein Mensch mit einem BMI von 42 oder auch 45 nicht mehr sonderlich negativ auf. Meine Freundin hat das mit einem BMI von 44 sogar von ihrem Hausarzt zu hören bekommen: "Sie bekommen keine OP, dafür müssen Sie mindestens 300kg haben."
      Um eben genau dieses Klischee ging es mir.
      Ich bin mit meinem BMI jetzt grade unter 40 gerutscht, aktuell ist er 39,4. Und ich empfinde mich immer noch als überaus dick und operationswürdig - darüber gibt es überhaupt keine Diskussion. Aber ehrlicherweise muss ich jetzt auch sagen, dass es mittlerweile einfach eine Klasse über mir gibt, zu der ich nicht (mehr? - ich denke, ich war grenzwertig^^) gehöre.
      Nicht umsonst wird grade darüber diskutiert (in den USA ist man schon einen Schritt weiter) Adipositas Grad IV (ab BMI 50) und Adipositas Grad V (ab BMI 60) einzuführen.
      Was ja euer (und auch mein) gesundheitliches Risiko nicht schmälert - und somit auch nicht das Recht auf eine OP - aber es ist schon richtig, dass Menschen, die das doppelte oder dreifache ihres Normalgewichts wiegen, nochmal deutlich größeren Risiken ausgesetzt sind und aus der Gesellschaft nochmal ganz anders hervor stechen.

      Kommentare wie von der KK-SB würde ich mir deshalb weder zu Herzen nehmen, noch besonders ernst nehmen - aber wir alle müssen uns seit Jahrzehnten an mehr und immer dicker werdende Adipöse gewöhnen und so kommt es eben auch zu einer Verschiebung der Wahrnehmung von Übergewicht.
      Neulich wurde ich im Bettenstudio gefragt, ob ich denn mehr als 80kg wiege (zu dem Zeitpunkt 30kg mehr^^) und ich warte auch schon ganz gespannt, bis eine von Muttis Bekannten mit dem "Ey Kind, wo willste dann noch hin mit Deinem Gewicht, ist ja bald nix mehr da von Dir"-Sprüchen anfängt.
      Warum sich heute schon erhängen, wenn es nächstes Jahr noch viel bessere Gründe dafür gibt?



    • @caprese, ich hab das nicht bös verstanden von dir....:-)
      ich warte nun einfach mal ab was kommt mehr kann ich eh nicht macen, mein bauchgefühl hat sich schon entschieden, leider....
      Liebe Grüße Ela :blumen:

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    • Anruf der KK

      Huhu, ich habe heute einen Anruf von der Barmer bekommen, das denen noch eine Bestätigung fehlt, bevor Sie den Antrag an den MDK weiterleiten, dann gilt die Frist doch erst ab dem Tag an dem die Bestätigung da eingegangen ist oder???

      LG
      Liebe Grüße Ela :blumen:

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    • Nein !!!

      Die Frist läuft weiter,wenn Du von Deiner KK nicht ausdrücklich schriftlich darauf hingewiesen worden bist,daß sich durch die Nachforderung von Unterlagen die Frist verlängert!

      Ist bei mir der gleiche Fall...

      Da die meisten KK das nicht wissen,bzw. versäumen...könnte das Glück auf unserer Seite sein.
      Bei mir wird das hoffentlich bald das Gericht entscheiden.

      LG Petra
      Magenband 2002 mit 173 kg...Abnahme bis 120 kg (Zweibrücken)
      Defekt Magenband...dadurch wieder Zunahme
      Umbau vom Band zum Bypass 2008 mit 146 kg
      Mit Bypass nur 10 kg Abnahme
      Dez.2014 Diagn: Fistel vom Pouch zum Restmagen...muß operativ behoben werden (Uni Freiburg)
      Kostenübernahmeantrag von DAK abgelehnt
      Juni 2015 Klage beim Sozialgericht Freiburg eingereicht wegen Fristüberschreitung seitens der DAK
      Juli 2015 DAK beantragt Klage abzuweisen.Gericht fordert erneute Stellungsnahme durch Rechtsanwalt T.Werner
      :wird gut:
    • Hallo Hexela,

      die Frist gilt nach Abgabe des Antrages 3 Wochen, wenn die KK etwas nachfordert oder deinen Antrag zum MDK
      sendet, sind dies 5 Wochen,... nur muss sie dieses schriftlich machen mit dem kleinen Zusatz:".... nach §13 Absatz 3a Satz 1 SGB V ..."

      Das heißt also für dich, Kumpelhafte Anrufe oder ähnliches gelten hier nicht, sie müssen sich daran schon halten.
      Schriftlich mit Kleingedrucktem... Also wenn sie es zum MDK weiterleiten... muss schon die Form gewahrt werden.
      Ich wußte auch nie wann meine 5 Wochen Frist abgelaufen ist, ständig wurde via email etwas nachgefordert etc.
      Es war schwierig zu beurteilen,... wir haben auf die Fristen geklagt und auch gewonnen...

      Also nicht einschüchtern lassen... Also telefonisch zählt hier nix....

      LG Tina
      Eine Reise von tausend Meilen beginnt mit einem einzigen Schritt.
      Lao-tse (4. Jahrhundert v.Chr.)




    • Ihr seid, soooooooo toll :held: , was würe ich nur ohne Euch machen...., bisher habe ich noch nichts schriftliches , aber nachreichen kann ich den Zettel ja trotzdem...., sobald ich ihn habe...
      Liebe Grüße Ela :blumen:

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    • Margarita schrieb:

      Huhu Hexela,

      mal was positives wegen dem BMI. Ich hatte zum Genehmigungszeitpunkt einen BMI von 40,8 oder so. Also definitiv keine 41 und mein Antrag ging trotzdem beim ersten Mal durch. :freu:

      Meine Daumen sind gedrückt für dich. :drueck:
      bei welcher KK bist denn Du?
      Liebe Grüße Ela :blumen:

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      Erstgespräch Friesoythe: 12.05.2015/ OPTermin Friesoythe:26.10.2016

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    • Kann Margarita nur zustimmen. Mein BMI lag bei OP bei 37 (mit den entsprechenden Begleiterkrankungen) - und der Antrag ging aufs erste Mal durch.
      Techniker Krankenkasse, kann ich da nur sagen. Was bin ich froh, dass ich bei denen bin....!

      Dir alles Gute, Hexela, wird schon werden.
    • ich warte ab, mehr kann ich eh nicht tun...., bin bei der Barmer und hab nun schon des öfteren gehört das sie gern ablehnen...
      werde später nun das fehlende zettelchen abgeben, muss ich mir das auch bestätigen lassen, oder besser nicht???
      Liebe Grüße Ela :blumen:

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    • Eumel71 schrieb:

      Hallo Hexela,

      die Frist gilt nach Abgabe des Antrages 3 Wochen, wenn die KK etwas nachfordert oder deinen Antrag zum MDK
      sendet, sind dies 5 Wochen,... nur muss sie dieses schriftlich machen mit dem kleinen Zusatz:".... nach §13 Absatz 3a Satz 1 SGB V ..."

      Das heißt also für dich, Kumpelhafte Anrufe oder ähnliches gelten hier nicht, sie müssen sich daran schon halten.
      Schriftlich mit Kleingedrucktem... Also wenn sie es zum MDK weiterleiten... muss schon die Form gewahrt werden.
      Ich wußte auch nie wann meine 5 Wochen Frist abgelaufen ist, ständig wurde via email etwas nachgefordert etc.
      Es war schwierig zu beurteilen,... wir haben auf die Fristen geklagt und auch gewonnen...

      Also nicht einschüchtern lassen... Also telefonisch zählt hier nix....

      LG Tina

      Huhu, Also wenn ich das richtig verstehe müssen die mir innerhalb der 3 Wochen schriftlich mitteilen, das der Antrag zum MDK geht, und dann sind es 5 Wochen insgesamt...
      würde in meinem Fall heißen, das ich bis nächste Woche was schriftliches von der KK hören müsste, oder???
      Liebe Grüße Ela :blumen:

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    • total unruhig....

      Hallo zusammen, ich bin total unruhig, eigtlich hatte ich mir ja gesagt ich warte mal ab was kommt, aber innerlich bin ich unruhig... also ich habe meinen Antrag am 8.7.2015 bei der Barmer abgegeben und seitdem in schriftlicher Form nicht gehört ,nur den einen Anruf mit der Nachforderung der Bestätigung der EB. dann hab ich am 29.ten mal angerufen und gefragt, ob der Zettel angekommen ist und der SB meinte am Telefon zu mir das er meinen Fall für den 30.7. vorgemerkt hab4e , um beim MDK mal zu erinnern, was heißt das denn nun für mich, ich bin total planlos.... :wiejetzt:
      Liebe Grüße Ela :blumen:

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      Erstgespräch Friesoythe: 12.05.2015/ OPTermin Friesoythe:26.10.2016

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    • huhu,

      ich kann dir jetzt auch nicht sagen wann von deiner kk was schriftliches kommt.......aber meine freundin und ich sind auch beide bei der barmer (hannover) und der bypass wurde gleich beim 1. antrag genehmigt und bei mir jetzt sogar alle who's......also mach dich nicht verrückt.....

      hoffe ich konnte dich wenigstens etwas beruhigen damit :zwinker:


      ich drücke dir ganz fest die daumen, dass du bald die ersehnte nachricht kommt !!! :drueck:
      Liebe Grüße, Jeanny :=):


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      08. April 2015: ZUSAGE für ALLE beantragten WHO's !! :freu:
      1. OP-Termin am 18. Mai 2015: Fettschürzenentfernung und BDS :krank3:
      2. OP-TERMIN am 08. September 2015: Bruststraffung :sister:
      3. OP-TERMIN am 17. November 2015
    • Wenn Du von Deiner KK nicht schriftlich darüber informiert wurdest,daß Dein Antrag an den MDK weitergeleitet wurde,zählt bei Dir die 3-Wochen-Frist.
      Telefonische oder mündliche Aussagen Deiner KK sind gleich Null.
      Also wäre die Frist bereits letzten Mittwoch abgelaufen.

      Ich würde jetzt aber mal noch ein paar Tage abwarten.Vielleicht bekommst Du ja in den nächsten tagen eine Zusage.
      Wenn Du dann keinen Bescheid bekommst,mal einen freundlichen aber sehr deutlichen Brief an die KK schreiben mit Hinweis auf das Patientenrechtegesetz und die geltenen Fristen und somit Genehmigungsfiktion aufgrund Fristüberschreitung.
      Dann hast Du alle Karten in der Hand.

      Ich merke hier immer mehr,daß die KK sich echt nicht wirklich auskennen mit den Fristen.Die wurden wie Hr.Rechtsanwalt Werner sagt,von dem Gesetz total überrollt. Deshalb passieren den KK so viele Fehler...

      Viel Erfolg Dir

      LG Petra
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      Pouchrevision,Neuanlage Gastroenterostomie,sowie Minimizer Gr.2 am 26.1.16 Uni Freiburg Prof.Dr.Marjanovic