Startschuß: 5-Wochen-Frist

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    • Vielen Dank Ella,
      ich hab die letzten 4 Wochen eigentlich ganz gechillt gewartet aber jetzt wo es dem Ende zugeht werde ich nervöser :nix:


      Jetzt zähle ich quasi die Tage runter. Wenn ich bis Mittwoch nix in der Post hab, kriegen die einen Brief :]
    • Huhu liebe Shikatzu :hallo:

      Da nun am kommenden Montag die Frist abgelaufen ist und besagter Montag der letzte Tag ist, an dem der Leistungsbescheid der KK schriftlich bei Dir sein muß, denn für die gesetzliche 5 Wochen Frist gilt das Datum des Posteinganges beim Patienten, brauchst Du nunmehr nur noch bis einschließlich Montag die Post abwarten, sollte, was ich Dir wirklich sehr wünsche, bis einschließlich Montag kein Leistungsbescheid der KK bei Dir eingegangen sein, so muß die KK nach abgelaufener Frist umgehend alle von Dir beantragten Op's genehmigen!!! :] :freu:
      Das nun bei Dir die Aufregung steigt, ist völlig normal, mir ging es bis zum Schluß genauso und nach Ablauf der Frist, war meine KK ja der Meinung, mich noch knapp 1 Woche versuchen zu können, das ich von meinem Recht nach abgelaufener Frist zurück trete, sie versuchten wirklich alles, doch letztendlich mussten sie mit meiner Beharrlichkeit klar kommen und mir alle beantragten WHO'S genehmigen!!! :zwinker:
      Ich drück Dir ganz fest die Daumen, das Dein Briefkasten bis einschließlich Montag keine Post von der KK zu sehen bekommt! :positiv: :drueck: :drueck: :drueck:
      Sollte dies der Fall sein und Du dann Hilfe benötigen, so darfst Du Dich gerne bei mir melden! :friends:
    • Liebe Orchidee,
      damit hast Du mir nun wirklich die wichtigste Frage beantwortet. Herzlichen Dank dafür. Da nun morgen ein Feiertag ist...brauch ich nur noch heute und Montag die Post abwarten...
      Wow...dann bekommen die also gleich am Dienstag meine Nachricht :freu: :freu: :freu:


      Jetzt warte ich Montag Mittag mal ab...und dann melde ich mich vermutlich tatsächlich bei Dir, vielen Dank für das liebe Angebot.. Bitte noch bis Montag Mittag die Daumen drücken. Jetzt wirds spannend :) :drueck: :drueck: :drueck:
    • Hab heute im Briefkasten nachgesehen und da war dann ein Brief von der Krankenkasse drin. Und ich dacht: jetzt kotz ich gleich in die Ecke...
      zum Glück war es aber nur ne neue Versichertenkarte.

      Danke, das drücken hilft. Nur noch Montag abwarten...das wäre echt super wenn die es verpennen :freu: :freu:
    • :drueck: :drueck: :drueck: :drueck: :drueck: :drueck: :drueck: :drueck: :drueck:


      Ganz ganz ganz feste gedrückt ! ! ! !

      :blumen: :blumen: :blumen: :blumen: :blumen: :blumen: :blumen: :blumen:
      Liebe Grüße, koi666 .

      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft ,
      denn in ihr gedenke ich zu leben . . Albert Einstein.


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    • Ich wollte hier mal noch was zu der 5-Wochen-Frist schreiben.

      Natürlich ist es für uns positiv,wenn die Frist abgelaufen ist,egal ob 3 oder 5 Wochen.

      Aber ein Grund zum Jubeln gibt es deshalb noch lange nicht.

      Es sind wohl nur die wenigsten KK,die dann einknicken und nachgeben,wenn man sie auf die abgelaufene Frist hinweist,egal ob mit oder ohne Anwalt.

      Für alle anderen bleibt nur der langwierige und steinige Weg übers Sozialgericht.
      Klage einreichen,abwarten....

      Das ist eine Prozedur ,die sich bei vielen über Jahre hinweg zieht.

      Natürlich hofft man auf ein schnelleres Ende und vor allem auf einen positiven Ausgang.
      Die Chancen stehen ganz gut vor Gericht.

      Aber davor gibt es sicher keinen Grund zum Jubeln.

      Die Zeit ,in der die Klage läuft,ist eine psychisch belastende Zeit.
      So empfinde ich das zumindest.
      Weil man auch überhaupt nicht weiß,wie lange das Ganze dauern kann.
      Diese Ungewissheit...
      Dieses jeden Tag im Briefkasten schauen,ob es Neuigkeiten vom Anwalt gibt...
      Dieses Auf und Ab der Gefühle...
      Dieses Hoffen und Bangen...
      Dieses immer wieder niedergeschlagen sein,weil man zwischendurch denkt,daß es eh nichts wird...

      Und Und Und.

      Ich wünsche keinem von uns diesen schweren Gang.Auch wenn ich für mich selber weiß,wenn es mit Rechtsanwalt Tim Werner negativ ausgehen sollte,dann hätte es sonst auch kein Anwalt geschafft.

      Dann habe ich mir zumindest nichts vorzuwerfen.

      Ich wünsche allen,die eine Klage vor dem Sozialgericht laufen haben,jede Menge gute Nerven und Durchhaltevermögen für diese zähe Zeit!

      Laßt den Kopf nicht hängen,auch wenns nicht immer einfach ist.

      Drücke uns allen die Daumen auf ganz viele positive Entscheidungen :zwinker:

      Liebe Grüße Petra :hallo:
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      Pouchrevision,Neuanlage Gastroenterostomie,sowie Minimizer Gr.2 am 26.1.16 Uni Freiburg Prof.Dr.Marjanovic
    • Hallo!


      Es war wieder ein Brief von der Krankenkasse in der Post aber wieder ging es um etwas anderes. :freu: :freu:
      Somit ist die Frist heute verstrichen und ich formuliere gleich den wichtigen Brief...

      Klar, es kann sein, dass ich über das Sozialgericht muss..aber ich habe (zum Glück) keinen psychischen Druck, dass es bald sein muss. Wenn die das über das Gericht ziehen wollen: nur zu, ich hab da einen unendlich langen Atem..wenn's Jahre dauern soll: auch gut. Ich warte.

      Natürlich hoffe ich, dass ich das nicht muss! Jedenfalls werden wir ja sehen, ob ich in den nächsten 2 Wochen die schriftliche Zusage in den Händen halte, oder nicht :)

      Vielen lieben Dank Euch allen. Das Daumendrücken hat geholfen :laola:
    • 13.07. per Einschreiben/Rückschein. Von der KK weiss ich (per E-Mail), dass die Unterlagen am 17.07. an den MDK weitergeleitet worden sind. Die haben das mit der 5-Wochen-Frist echt nicht so aufm Radar gehabt, vermute ich. Gerade jetzt in der Sommerzeit scheint das die beste Zeit zu sein, wenn man darauf spekuliert. Viele sind im Urlaub und die Mühlen des MDK mahlen eh langsam. Mir kann es definitiv recht sein...
    • Petra081270 schrieb:

      Es sind wohl nur die wenigsten KK,die dann einknicken und nachgeben,wenn man sie auf die abgelaufene Frist hinweist,egal ob mit oder ohne Anwalt.


      Das stimmt so nicht :neinnein: . Die Kassen haben auch Rechtsabteilungen die mittlerweile wissen das sie bei Nichteinhaltung der Frist vor Gericht keine guten Karten haben. Diese Frist beruht schließlich auf ein Gesetz das die Patienten schützen soll, und nicht irgendeiner Vorgabe die sich jemand mal eben ausgedacht hat. Es gibt genug Fälle in denen die Kasse zahlt wenn man auf die Frist hin weist.
      Natürlich gibt es die Fälle bei denen mal trotzdem vor Gericht ziehen muss, aber sie werden glücklicherweise seltener :positiv:

      Besonders groß ist dieses Problem wohl in Bayern. Dort ist es leider auch oft so das Anträge auf bariatrische OP´s aus Prinzip erst mal abgelehnt werden :nix:
    • Oder man ist bei der DAK versichert.... :heul: :heul: :heul:

      Die denken bis heute noch sie sind im Recht und haben beantragt die Klage abzuweisen.... :genervt:
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      Pouchrevision,Neuanlage Gastroenterostomie,sowie Minimizer Gr.2 am 26.1.16 Uni Freiburg Prof.Dr.Marjanovic
    • Man kann Glück haben und die Krankenkasse sieht ein das es eindeutig ist und sie müssten genehmigen.
      Das sehen die aber mal ganz anders und es gibt nur wenige Fälle in denen die kein Theater machen.

      Meine Krankenkasse will auch vor Gericht also nix mit geschmeidig genehmigen.

      Ich finde das vielen gar nicht bewusst ist durch Ablauf der Frist, das da erstmal der große Kampf mit der Kasse beginnt.
      Liebe Grüße
      Jenny

      „Das größte Vergnügen im Leben besteht darin, das zu tun, von dem die Leute sagen, du könntest es nicht.“
      Walter Bagehot

    • Danke Jenny.
      Du sprichts mir aus der Seele.
      Das ist genau das,was ich rüber bringen wollte.
      Wenn die Frist nicht eingehalten wurde,geht meistens der große Kampf erst los...ist leider so.
      Die meisten KK lassen es dann doch auf eine Klage ankommen,vermutlich weil die auch hoffen,daß nicht alle diesen Wege gehen werden.
      Oder diesen Weg auch aus finanziellen Gründen nicht gehen können.

      LG Petra
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      Pouchrevision,Neuanlage Gastroenterostomie,sowie Minimizer Gr.2 am 26.1.16 Uni Freiburg Prof.Dr.Marjanovic
    • Solange die SB die Klagekosten nicht aus der eigenen Kasse bezahlen müssen, wird doch oft genug nur "Dienst nach Vorschrift" gemacht. Und wenn der Chef eben befiehlt, dass dem MDK stets zu folgen ist und man das mit dem Patientenschutzgesetz einfach mal ignorieren soll, dann wird das halt gemacht. Der Chef ist zufrieden, der Rest ist egal.
      Und solange SBs nicht persönlich haftbar zu machen sind, solange wird sich daran auch nichts ändern. Zum kotzen.
      Warum sich heute schon erhängen, wenn es nächstes Jahr noch viel bessere Gründe dafür gibt?



    • Es bleibt wohl ein Kampf egal wie.
      In der Hinsicht, wenn man etwas von einer "höheren Gewalt" möchte.
      Liebe Grüße
      Jenny

      „Das größte Vergnügen im Leben besteht darin, das zu tun, von dem die Leute sagen, du könntest es nicht.“
      Walter Bagehot