Startschuß: 5-Wochen-Frist

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    • beachte dazu mal von dunja69 den post Dienstag, 31. März 2015, 09:29

      Hallo Shikatzu,

      beachte mal den Post von Dunja69:

      Nach Ansicht der KK besteht nach § 13 3a SGB V kein Anspruch auf Bewilligung der beantragten Leistung, da die Rechtsvorschrift nur eine Erstattung der Kosten für medizinisch notwendige und bereits selbst beschaffte Leistung vorsieht.
      04/10 - Ärzte sprachen mich auf AC an - Beginn MMK (zu dem Zeitpunkt war AC kein Thema für mich!!!) Entschluss für AC im 01/11! 02/11-05/11 - Atteste/Gutachten/Berichte/Bestätigungen einholen. Natürlich alle Untersuchungen in der Zeit auch durchlaufen!
      10.06.11 Antrag der KK geschickt - Kostenzusage am 22.06.11 - OP Termin am 28.07.2011

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      147kg wog ich bei OP und jetzt nur noch 71kg Mir fehlen noch 2kg bis zu meinem Traumgewicht! - Stand 16.06.2015
    • :hallo:

      nach meinem Wissen ist bei den bisherigen Urteilen zu diesem Thema nur ein Gericht der Meinung gewesen, der Patient hätte sich die Leistung beschaffen müssen, um eine Kostenerstattung durch die KK zu erreichen.

      ALLE anderen Gerichte haben zugunsten des Patienten und damit des Klagenden geurteilt. Wer kann denn auch schon mal eben einen 4 oder 5 stelligen Betrag vorschießen mit dem Risiko, dass die KK nicht zahlt und evtl. ein lang dauernder Prozess verloren werden könnte?

      Nach den Begründungen der Gerichte würde außerdem der Sinn des § 13 3a ins Leere laufen, wenn noch nachträglich, also außerhalb der Fristen von 3 bzw. 5 Wochen über die Notwendigkeit der Leistung durch die KK entschieden werden könnte.

      Mein abschließendes Urteil steht wohl demnächst an und ich hoffe, ich kann dann nur Positives berichten!

      LG Dunja
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      Höchstgewicht 02/2011: 145,4 kg
      OP-Gewicht 17.01.2012: 133,7 kg
      Jetzt geht´s los!!! UHU erreicht am 26.06.2012
    • Hallo Dunja,

      ich werde das jetzt dem Anwalt übergeben.
      Wie lange wartest Du nun schon auf einen Termin beim Sozialgericht bzw. auf ein Urteil? Wen hast Du als Anwalt?
      Es ist übrigens die Barmer GEK.

      Ich mache mir da keinen Stress. Habe alles sehr sauber dokumentiert und kann alles nachweisen. Geduld habe ich auch. Wird schon werden!
    • :hallo:

      habe einen durch meine ehemalige Arbeit kennen gelernten Anwalt damit beauftragt. Klage im Oktober/November eingereicht. Nach Aussage des Anwalts dauert es ca. 1 Jahr.

      Demnächst soll eine endgültige Entscheidung getroffen werden. Paßt also ungefähr mit der Zeitangabe.

      Vielleicht sind andere Gerichte aber schneller oder langsamer, musst mal den Werner fragen.

      Viel Erfolg!!

      LG Dunja
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      Höchstgewicht 02/2011: 145,4 kg
      OP-Gewicht 17.01.2012: 133,7 kg
      Jetzt geht´s los!!! UHU erreicht am 26.06.2012
    • Bei mir wurde durch Tim Werner am 9.6. Klage eingereicht vor dem Sozialgericht Freiburg.

      Ziemlich genau 4 Wochen später mußte Herr Werner eneut eine Stellungnahme abgeben,weil die DAK beantragt hatte die Klage abzuweisen.

      Seither habe ich jetzt nichts mehr gehört.Aber war ja jetzt auch Urlaubszeit und da bleibt bestimmt auch auf den Gerichten dies und jenes liegen.

      Ich hoffe,daß ich demächste mal wieder was höre.

      Ist sicher von gericht zu Gericht verschieden.Kommt ja auch immer drauf an,was da so alles anliegt.

      Wünsche Euch allen auch viel Erfolg mit den Klagen :positiv:

      LG Petra
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      Pouchrevision,Neuanlage Gastroenterostomie,sowie Minimizer Gr.2 am 26.1.16 Uni Freiburg Prof.Dr.Marjanovic
    • Erst einmal drücke ich natürlich allen die Daumen. :positiv:

      Dann noch eine Frage: Die 5-Wochenfrist zählt doch auch bei der AC-OP, oder?

      Danke für eine Info und Gruß,

      Lorenzia

      .
      Nichts schmeckt so gut, wie sich Schlanksein anfühlt...
      Und das kann ich bestätigen: Traumgewicht erreicht! Fühlt sich großartig an!


      ... Nun nicht mehr so aktiv im Forum... Aber sicherlich noch ab und an dabei...
    • Shikatzu schrieb:

      So, Mail an Tim Werner ist raus.
      Ich lasse den mal machen.
      :drueck: :drueck: :drueck: meine Daumen hast Du. :drueck:
      LG Raba


      Wenn es einen Glauben gibt der Berge versetzen kann, dann ist es der Glaube an die eigene Kraft. Maria v. Ebner Eschenbach

      Höchstgewicht 200,3 kg - OP Gewicht 180,0 kg - aktuell 92 kg. Tschakka, den Rest schaff ich auch noch

      kam ein UHU geflogen .108 kg Unterschied
    • Lorenzia schrieb:

      Erst einmal drücke ich natürlich allen die Daumen. :positiv:

      Dann noch eine Frage: Die 5-Wochenfrist zählt doch auch bei der AC-OP, oder?

      Danke für eine Info und Gruß,

      Lorenzia

      .

      Lorenzia schrieb:

      Erst einmal drücke ich natürlich allen die Daumen. :positiv:

      Dann noch eine Frage: Die 5-Wochenfrist zählt doch auch bei der AC-OP, oder?

      Danke für eine Info und Gruß,

      Lorenzia

      .

      Ja die gilt auch bei AC OP. Sie gilt immer bei Erstanträgen, nicht aber bei Wiedersprüchen. :zwinker:
      LG Raba


      Wenn es einen Glauben gibt der Berge versetzen kann, dann ist es der Glaube an die eigene Kraft. Maria v. Ebner Eschenbach

      Höchstgewicht 200,3 kg - OP Gewicht 180,0 kg - aktuell 92 kg. Tschakka, den Rest schaff ich auch noch

      kam ein UHU geflogen .108 kg Unterschied
    • Vielen Dank für die Info! Dann warte ich mal... und das wo Geduld noch nie meine Stärke war... :zwinker:

      Viele Grüße,

      Lorenzia

      .
      Nichts schmeckt so gut, wie sich Schlanksein anfühlt...
      Und das kann ich bestätigen: Traumgewicht erreicht! Fühlt sich großartig an!


      ... Nun nicht mehr so aktiv im Forum... Aber sicherlich noch ab und an dabei...
    • Schluck...
      Das können sich `ne ganze Menge Leute nicht leisten. So kann man als KK die Antragsmenge prima reduzieren! :334:


      Höchstgewicht Juli 2013: 150,1 kg

      Gewicht vor Sleeve-OP: 141,9 kg

      [Blockierte Grafik: http://www.diaet-ticker.de/pic/weight_loss/132674/.png]
    • Ja, das is ne ganze Menge. Ich glaube auch, dass hier viele schon das Tuch werfen müssen...
      Ich werd danach auch endgültig die Krankenkasse wechseln. Aber vorher will ich das volle Programm mit den WHOs durchziehen.
      Anstatt sich für mich einzusetzen wird eher der MDK in Schutz genommen..von einer Sachbearbeiterin habe ich anderes erwartet. :(
    • Das tut mir sehr leid für dich.
      Man sollte schon meinen, das die Gesetzesgrundlage für die Fristen klar definiert und verständlich für alle ist. Anscheinend haben manche Sachbearbeiter ihre eigene Interpretation dieses Paragraphen.

      Ich wünsche dir alles gute für die Klage
      lieben Gruss....Netta :blumenkuss:
      Wenn man sich an Pfannkuchen ganz ganz doll
      überfrisst
      ,
      crépiert man dann?
    • Danke Netta,

      ich find das auch nicht so schön. Aber damit rechnen müssen wir ja alle.
      Bei dem einen sind sie einsichtig beim anderen bocken sie rum. wie bei mir eben.

      Das macht nix. Ich stelle mich jetzt mal innerlich auf ca. 2 Jahre ein...dann freu ich mich, wenn es früher klappt! :)
    • Klementine, der Antrag ist jetzt beim Anwalt eingereicht.
      Es ist ja auch keine Garantie, dass die Knappschaft das übernimmt. Momentan wechseln da auch recht viele hin.
      Wenn ich es eilig hätte, würde ich es vielleicht tun aber ich hab das große Glück, dass ich durch die überschüssige Haut in meinem Bewegungsapparat nicht stark eingeschränkt werde.

      Tatsächlich habe ich mit extremen Juckreiz und Schweissbildung zu tun..was zwar extrem nervig ist und sehr viel Zeit frisst aber noch kann ich damit umgehen.
      Die Frage ist allerdings auch, ob ich die Klage auch bei einem jetzigen Wechsel durchziehen könnte. Da würde ich dann vermutlich tatsächlich jetzt schon wechseln.