Hallo Shikatzu,
beachte mal den Post von Dunja69:
Nach Ansicht der KK besteht nach § 13 3a SGB V kein Anspruch auf Bewilligung der beantragten Leistung, da die Rechtsvorschrift nur eine Erstattung der Kosten für medizinisch notwendige und bereits selbst beschaffte Leistung vorsieht.
beachte mal den Post von Dunja69:
Nach Ansicht der KK besteht nach § 13 3a SGB V kein Anspruch auf Bewilligung der beantragten Leistung, da die Rechtsvorschrift nur eine Erstattung der Kosten für medizinisch notwendige und bereits selbst beschaffte Leistung vorsieht.
04/10 - Ärzte sprachen mich auf AC an - Beginn MMK (zu dem Zeitpunkt war AC kein Thema für mich!!!) Entschluss für AC im 01/11! 02/11-05/11 - Atteste/Gutachten/Berichte/Bestätigungen einholen. Natürlich alle Untersuchungen in der Zeit auch durchlaufen!
10.06.11 Antrag der KK geschickt - Kostenzusage am 22.06.11 - OP Termin am 28.07.2011
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
147kg wog ich bei OP und jetzt nur noch 71kg Mir fehlen noch 2kg bis zu meinem Traumgewicht! - Stand 16.06.2015
10.06.11 Antrag der KK geschickt - Kostenzusage am 22.06.11 - OP Termin am 28.07.2011
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
147kg wog ich bei OP und jetzt nur noch 71kg Mir fehlen noch 2kg bis zu meinem Traumgewicht! - Stand 16.06.2015