Nu muss ich leider auch nochmal schreiben:(
Am 08.07.2015 Antrag abgeschickt per Einschreiben mit Rückschein. Empfangsbestätigung mit Namen vom 10.07.2015 (der Rückschein)
letzte Woche (20.07) habe ich bei der Krankenkasse angerufen, dort wurde ich mehrfach verbunden und landete schließlich bei der zuständigen Sachbearbeiterin. Die hatte noch keinen Antrag von mir erhalten (Unterlagen werden elektronisch übermittelt) Gestern 17 Tage nach Posteingang ein Anruf durch die zuständige Sachbearbeiterin: Sie hat noch keine Unterlagen von mir erhalten????.
Meine Antwort: Dann ist es ja gut, das ich den Antrage per Einschreiben mit Rückschein geschickt habe. Sie wollte dann den Namen von der Empfangsbestätigung, den habe ich ihr selbstverständlich gegeben. Und nun - sie will sich wieder melden, wenn sie etwas in Erfahrung gebracht hat. Das ist doch alles wohl nur ein schlechter Witz.
Gilt die Frist auch, wenn mein Antrag verschollen ist?
Am 08.07.2015 Antrag abgeschickt per Einschreiben mit Rückschein. Empfangsbestätigung mit Namen vom 10.07.2015 (der Rückschein)
letzte Woche (20.07) habe ich bei der Krankenkasse angerufen, dort wurde ich mehrfach verbunden und landete schließlich bei der zuständigen Sachbearbeiterin. Die hatte noch keinen Antrag von mir erhalten (Unterlagen werden elektronisch übermittelt) Gestern 17 Tage nach Posteingang ein Anruf durch die zuständige Sachbearbeiterin: Sie hat noch keine Unterlagen von mir erhalten????.
Meine Antwort: Dann ist es ja gut, das ich den Antrage per Einschreiben mit Rückschein geschickt habe. Sie wollte dann den Namen von der Empfangsbestätigung, den habe ich ihr selbstverständlich gegeben. Und nun - sie will sich wieder melden, wenn sie etwas in Erfahrung gebracht hat. Das ist doch alles wohl nur ein schlechter Witz.
Gilt die Frist auch, wenn mein Antrag verschollen ist?