Ich bin nur neugierig, daher die Frage:
eine Bekannte von mir kämpft seit Jahren mit dem Gewicht, BMI etwas über 40, dazu Arthrose in den Knien. Jetzt hat sie sich angemeldet für einen Schlauchmagen und auch den Antrag abgeschickt.
Sie hatte mir die Unterlagen gezeigt und die sind definitiv nicht vollständig. Sie hat keine Ernährungsberatung gemacht, als Bewegung nur "ich gehe mit dem Hund spazieren" angegeben usw. An sich erfüllt der Antrag also die Vorgaben nicht, die hier ja auch immer wieder betont werden (MMK und so was). Der Arzt hatte aber nichts dagegen und so wurde das Ganze abgegeben und zwar persönlich bei der KK, sie bekam auch eine Bestätigung.
Das war Ende Juni.
Seitdem hat sie nichts mehr gehört und ich frage mich jetzt: gilt diese "Nach 5 Wochen ohne Widerspruch MUSS die KK das genehmigen"-Regel auch, wenn die Unterlagen fehlerhaft sind? Oder ist das dann Problem der KK?
Meine Bekannte wusste von der Regel natürlich nichts.
Könnt Ihr was dazu sagen? Gibt es da Regelungen oder gilt wirklich: das hätte die KK schon merken müssen.
(Ich bin ehrlich gesagt entsetzt, dass die Klinik, in die sie gehen will, ihr NULL und gar keine Informationen gegeben hat und dass sie selber eigentlich auch keinen Plan hat und anscheinend meint: jetzt lasse ich mich mal operieren und dann werde ich schlank. Aber es steht mir nicht zu, da irgendwas zu sagen, deshalb schweige ich lieber)
eine Bekannte von mir kämpft seit Jahren mit dem Gewicht, BMI etwas über 40, dazu Arthrose in den Knien. Jetzt hat sie sich angemeldet für einen Schlauchmagen und auch den Antrag abgeschickt.
Sie hatte mir die Unterlagen gezeigt und die sind definitiv nicht vollständig. Sie hat keine Ernährungsberatung gemacht, als Bewegung nur "ich gehe mit dem Hund spazieren" angegeben usw. An sich erfüllt der Antrag also die Vorgaben nicht, die hier ja auch immer wieder betont werden (MMK und so was). Der Arzt hatte aber nichts dagegen und so wurde das Ganze abgegeben und zwar persönlich bei der KK, sie bekam auch eine Bestätigung.
Das war Ende Juni.
Seitdem hat sie nichts mehr gehört und ich frage mich jetzt: gilt diese "Nach 5 Wochen ohne Widerspruch MUSS die KK das genehmigen"-Regel auch, wenn die Unterlagen fehlerhaft sind? Oder ist das dann Problem der KK?
Meine Bekannte wusste von der Regel natürlich nichts.
Könnt Ihr was dazu sagen? Gibt es da Regelungen oder gilt wirklich: das hätte die KK schon merken müssen.
(Ich bin ehrlich gesagt entsetzt, dass die Klinik, in die sie gehen will, ihr NULL und gar keine Informationen gegeben hat und dass sie selber eigentlich auch keinen Plan hat und anscheinend meint: jetzt lasse ich mich mal operieren und dann werde ich schlank. Aber es steht mir nicht zu, da irgendwas zu sagen, deshalb schweige ich lieber)
07.02.2018 Beginn Eiweißphase 163kg
22.02.2018 Op-Gewicht 156,3kg
15.05.2018 123,9kg -> BMI 39,5, ich habe "nur" noch Adipositas Grad 2
30.09.2018 102,2kg macht -60kg!!!
07.11.2018 Der Uhu ist gelandet - nur noch 98kg!
23.07.2019 jetzt bei 87,5kg - BMI unter 28 YEAH!!!
22.02.2018 Op-Gewicht 156,3kg
15.05.2018 123,9kg -> BMI 39,5, ich habe "nur" noch Adipositas Grad 2
30.09.2018 102,2kg macht -60kg!!!
07.11.2018 Der Uhu ist gelandet - nur noch 98kg!
23.07.2019 jetzt bei 87,5kg - BMI unter 28 YEAH!!!