Aktuelles Urteil zur Fristüberschreitung

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    • Aktuelles Urteil zur Fristüberschreitung

      Hier ist ein ziemlich aktuelles Urteil vom Mai 2015 zum Thema Fristüberschreitung, in diesem Fall Antrag auf WHO. Das Aktenzeichen lautet S 16 KR 78/15 Sozialgericht Karlsruhe. Tim Werner hat das veröffentlicht. adipositas-anwalt.de/Dokumente…20S%2016%20KR%2078_15.pdf
      Das Urteil ist wohl inzwischen rechtskräftig.
      14.04.14 OP Gewicht 124,8 Kilo bei 1,65m 01.09.14 UHU 99,7 Kilo 15.12.14 U90 seit 01.05.15 nicht mehr adipös U85______inkl Corona Kilos jetzt 88/89 Kilo


      Jeden 2. Dienstag im Monat um 17h trifft sich die SHG im Martin-Luther-Krankenhaus Berlin. Zur Zeit nur online bei Facebook facebook.com/groups/1646631915475507
    • @VanitaLuna:
      Recht herzlichen Dank für's Einstellen dieses Links - dieses Urteil ist ein sehr hilfreiches Instrument für uns alle - und - was noch viel wichtiger ist - der richtige Schritt in die richtige (juristische) Richtung, um den Krankenkassen Feuer unterm H... zu machen.

      Bravo, Tim Werner. Der Mann hat's drauf! :wow:
    • Jetzt muss der nächste Schritt sein, dass eine bariatrische Operation (unter den bekannten Voraussetzungen) eine Pflichtleistung ist, wie bereits in der Schweiz. Dort entscheidet der Chirurg in einem Referenzzentrum, ob er operiert oder nicht.

      Da müssen wir auch hier in Deutschland hin kommen.

      LG und gute Nacht
      Tina
      SHG Weil am Rhein
      Treffpunkt:

      Regiogemeinde
      Eimeldinger Weg 17

      79576 Weil am Rhein - Haltingen

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      (Außer er fällt auf einen Feiertag!)
    • Ich hab auch schon überlegt, aber das ganze Thema ist derartig komplex. Wie es in der Schweiz und Österreich gehandhabt wird, oft ohne jegliche Vorbereitung auf den OP-Tisch, das ist auch nicht gut.

      Aber bei diesem Urteil ging es nur um Fristüberschreitung. Medizinische Gründe spielten gar keine Rolle, es ist eine reine Formsache. Ich zittere noch Montag und Dienstag und dann kann ich was schreiben, wobei mir dieses Urteil natürlich grad sehr passend kommt.

      Öffentlichkeitsarbeit wäre ne feine Sache aber das muss auch organisiert werden. Vielleicht weiß Ramona da was?
      14.04.14 OP Gewicht 124,8 Kilo bei 1,65m 01.09.14 UHU 99,7 Kilo 15.12.14 U90 seit 01.05.15 nicht mehr adipös U85______inkl Corona Kilos jetzt 88/89 Kilo


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    • Dann bin ich jetzt mal guter Dinge,daß das Gericht bei mir auch so entscheidet... :positiv:
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      Pouchrevision,Neuanlage Gastroenterostomie,sowie Minimizer Gr.2 am 26.1.16 Uni Freiburg Prof.Dr.Marjanovic
    • Ich denke schon! Es gibt immer mehr entsprechende Urteile. Es ist nur immer die Frage, wann die Frist wirklich abgelaufen ist. Da entscheiden die Gerichte unterschiedlich, soweit ich das mitbekommen habe. Manche sagen, der Bescheid muss dann schon beim Patienten sein, andere sagen, die Kasse muss nur entschieden haben. Wobei das ja ganz leicht manipuliert werden kann, ich denke nicht, dass sich so eine Sichtweise durchsetzen wird.

      Was die Frist verlängert und was nicht, ist auch nicht wirklich definiert. Da ist vieles Auslegungssache.
      14.04.14 OP Gewicht 124,8 Kilo bei 1,65m 01.09.14 UHU 99,7 Kilo 15.12.14 U90 seit 01.05.15 nicht mehr adipös U85______inkl Corona Kilos jetzt 88/89 Kilo


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    • Rechtsanwalt Tim Werner hat mich da ja auch recht positiv gestimmt.
      Er sagte,daß von etwa 25 Fällen 23 für die Versicherten entschieden werden.

      Das läßt einen echt hoffen !

      LG Petra
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