Gute und schlechte Nachrichten

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    • Ich hab gestern übrigens ,trotz laufender Klage ,von der DAK Post bekommen.

      Untersuchung beim MDK wegen der Frage,ob dir Kosten für die OP übernommen werden sollen.

      Viellicht haben die jetzt doch überlegt,ob es vielleicht günstiger ist,die OP gleich zu bezahlen,als erst nach dem Gerichtsurteil? !

      Die letzten Urteilen in der Hinsicht wurden ja allesamt im Sinne der Versicherten entschieden.
      Sprich die KK mußten zahlen aufgrund Fristversäumnis!

      Naja...schau mer mal. :zwinker:
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      Pouchrevision,Neuanlage Gastroenterostomie,sowie Minimizer Gr.2 am 26.1.16 Uni Freiburg Prof.Dr.Marjanovic
    • :hallo:

      ich habe einen Anwalt an meiner Seite, den ich beruflich kenne.

      'Er war zwar anfangs mit der Materie nicht vertraut, aber inzwischen ist er ganz fit in diesem Thema.

      Hat mir von Anfang an Mut gemacht und mir gesagt, ich solle mir keine Sorgen machen, er geht mit mir auch weiter, als bis zum Sozialgericht. Naja, einen Schritt weiter sind wir dann ja jetzt. Mal sehen, ob es bis zum Bundessozialgericht geht.

      LG Dunja
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      Höchstgewicht 02/2011: 145,4 kg
      OP-Gewicht 17.01.2012: 133,7 kg
      Jetzt geht´s los!!! UHU erreicht am 26.06.2012
    • Das tut mir sehr leid! Bitte halte durch! Ich wünsch dir alle Kraft der Welt, das durchzufechten!

      Wenn wir irgendwas tun können um dich auch aktiv zu unterstützen, dann lass es uns wissen. Moralische Unterstützung hast du auf alle Fälle!

      Lass dich drücken!
      14.04.14 OP Gewicht 124,8 Kilo bei 1,65m 01.09.14 UHU 99,7 Kilo 15.12.14 U90 seit 01.05.15 nicht mehr adipös U85______inkl Corona Kilos jetzt 88/89 Kilo


      Jeden 2. Dienstag im Monat um 17h trifft sich die SHG im Martin-Luther-Krankenhaus Berlin. Zur Zeit nur online bei Facebook facebook.com/groups/1646631915475507
    • Danke euch allen und werde euch auf dem Laufenden halten

      LGDunja
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    • Hallo allerseits, wollte mich mal wieder melden!

      Wie in einem anderen Thread erwähnt, habe ich zwei Klagen gegen meine KK eingereicht und beide Klagen nach § 13 3a SGB V gewonnen (Widerspruchsverfahren und Fristversäumnis). Nun ist es so, dass die KK nicht nur die 5-Wochen-Frist verpennt hat, sondern auch nicht geblickt hat, dass es zwei Verfahren und damit auch zwei Urteile (gleichlautend) gegeben hat. Gegen eines der Urteil hat die KK Berufung eingelegt und der Fall liegt vor dem Sozialgericht Niedersachsen/Bremen.

      Lange Rede, kurzer Sinn: die KK hat es ebenfalls verpennt, gegen das zweite Urteil Berufung einzulegen, so dass dieses inzwischen rechtsgültig geworden ist!

      Eine schriftliche Kostenübernahme-Erklärung wird mir zwar verweigert, ist aber laut Tim Werner auch gar nicht nötig!

      Hier möchte ich nochmals auf Tim Werner hinweisen und ihn loben!! Obwohl er nicht mein Anwalt ist, hat er sich blitzschnell auf meine Fragen nach Vollstreckung des Urteils gemeldet und mir absolut wertvolle Tipps gegeben, ein echtes Goldstück! Laut seiner Aussage ist eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung der KK eigentlich unnütz, wenn ein rechtsgültiges Urteil vorliegt. Eigentlich logisch, wer zu etwas verurteilt wird, bestätigt dem Kläger ja auch nicht schriftlich, dass er das Urteil einhalten wird, gültig ist es trotzdem.

      Ich werde also nicht weiter mit der KK rumkaspern, sondern Beratungstermine in KH vereinbaren und meine ersten Fettabsaugungen an den Oberschenkeln angehen. Sollten die KH dennoch auf eine Schriftstück der KK bestehen, werde ich die Leistung notfalls vollstrecken lassen. Es reicht jetzt! Bitte drückt mir alle die Daumen!

      Laut Werner findet übrigens das erste Verfahren den § 13 3 a SGB V betreffend vor dem Bundessozialgericht bereits morgen statt!!

      LG Dunja
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    • Geil! Geil! Geil!
      :laola:

      Endlich mal sehr gute Neuigkeiten!

      Ich wünsche dir viel Glück und Kraft das die endlich niedergezwungen werden.

      Und das, dass Bundessozialgericht morgen das erste Verfahren einleitet :freu:
      Der Tag kann nicht besser sein, bzw. endlich kommt das ganze ins rollen.
      Hoffen wir das jetzt zeitnah entschieden wird.
      Liebe Grüße
      Jenny

      „Das größte Vergnügen im Leben besteht darin, das zu tun, von dem die Leute sagen, du könntest es nicht.“
      Walter Bagehot

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Schwerelos_ ()

    • Herzlichen Glückwunsch, Dunja. Endlich, die Geduld hat sich gelohnt :positiv: :freu:
      abnehmen = neues Leben ?

      Mai 2007: Schlauchmagen - von 157 auf 134 kg abgenommen, danach wieder zugenommen bis auf 168 kg, bei Eintritt des Diabetes mit etwas Diät auf 154 kg runter, danach wieder 161 kg

      Febr. 2015: Umbau zum Omega-Loop-Bypass (Mini-Bypass) mit 157 kg nach Eiweißphase (vorher 161 kg)


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    • Das ist große Klasse!

      Danke, dass du das durchkämpfst, das nützt uns allen!
      14.04.14 OP Gewicht 124,8 Kilo bei 1,65m 01.09.14 UHU 99,7 Kilo 15.12.14 U90 seit 01.05.15 nicht mehr adipös U85______inkl Corona Kilos jetzt 88/89 Kilo


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    • Der Kampf geht weiter!!

      Ich war in zwei Kliniken zum Vorgespräch. Entgegen Herrn Werners Meinung operiert kein KH ohne schriftliche Kostenübernahmeerklärung der KK!! Da nützt auch ein rechtskräftiges Urteil nichts!

      Die DAK hat mir zwar nach Fristsetzung eine Kostenübernahmeerklärung gefaxt, jedoch ist diese auf eine bestimmte Klinik beschränkt und enthält außerdem noch den Satz: "Diese Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Rückforderung"

      Will heißen: sollte die DAK im Parallelverfahren vom dem LSG gewinnen, will sie versuchen, dass der Prozess um das inzwischen rechtskräftig gewordene Urteil wieder aufgenommen wird. Nach Meinung zweiter Anwälte so gut wie ausgeschlossen und dient nur dem Zweck, mich zu verunsichern und dass ich mich evtl auf eigene Kosten operieren lasse und sie hinterher von der KK zurückfordere. Doch genau dies werde ich nicht tun!!Einmal erstattete Kosten (durch mich vorgestreckt) kann die KK zurückfordern, aber eine Leistungsübernahme nicht!

      Diese Art der Kostenübernahmeerklärung ist damit wertlos, denn sie suggestiert der Klinik, dass sie erst gar nicht bezahlt werden, bzw. die Kosten von der Klinik zurückgefordert werden könnten.

      Ich habe daher von dem Sozialgericht eine vollstreckbare Ausfertigung meines Urteils erhalten. Die DAK hat bis zum 18.04.16 Zeit, mir eine Kostenübernahmeerklärung zuzustellen, danach wird vollstreckt!!

      Drückt mir weiterhin die Daumen!

      LG Dunja
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      Höchstgewicht 02/2011: 145,4 kg
      OP-Gewicht 17.01.2012: 133,7 kg
      Jetzt geht´s los!!! UHU erreicht am 26.06.2012
    • Unglaublich das Verhalten der Kasse! Daumen sind weiterhin gedrückt!
      14.04.14 OP Gewicht 124,8 Kilo bei 1,65m 01.09.14 UHU 99,7 Kilo 15.12.14 U90 seit 01.05.15 nicht mehr adipös U85______inkl Corona Kilos jetzt 88/89 Kilo


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    • Dunja ich drücke Dir weiterhin die Daumen!!!

      Ich hatte ja auch so ein mega Theater mit der DAK ( DAK =Deutschlands Allerletzte Kasse) :S

      Habe sofort nachdem die OP gelaufen ist gekündigt und bin jetzt froh,daß ich nur noch bis Ende diesen Monats bei der DAK versichert bin.

      LG Petra
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