frist wirklich verstrichen?

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    • frist wirklich verstrichen?

      Hallo ihr Lieben,
      Kurz zur Vorgeschichte: haben bei der kk am 24.09 einen Antrag auf bauch und bruststraffung eingereicht(hab mir die abgabe quittieren lassen in der Geschäftsstelle.
      Schriftlich hat die kk ein paar Tage später den Antrag bestätigt,sowie das wohl der mdk hinzugezogen werden wird und sie es in der Frist bearbeiten wollen.
      Am 20.10 hatte ich einen Termin beim mdk.

      heute hatte ich endlich den Brief der kk in der Post mit Datum vom 2.11.
      Grob zusammengefasst steht halt drin das am 20.10 der vorstellungstermin beim mdk und dort die Frage geklärt werden sollte ob die am 22.09. Beantragten Operationen ins Leistungsspektrum der kk fallen.
      die Kosten für die bauchstraffung werden übernommen,die medizinische Notwendigkeit für die Brust könnte nich festgestellt werden also somit eine Absage welcher ich binnen 4 Wochen wiedersprechen kann.

      Die 5 Wochen Frist ist aber am 29.10 abgelaufen da der Antrag am 24.9 bei denen eingegangen ist.
      Ich habe zwar jetz die teilabsage aber eigentlich hätten sie diese schon bis zum 29.10 zustellen müssen oder?
      Kann ich jetz einfach ein schreiben mit der bitte ebenso die Brust zu übernehmen da Frist laut Paragraphen nicht eingehalten wurde an die kk aufsetzen oder sollte ich gleichzeitig in wiederspruch gehen?
      Oder ist die Frist hinfällig weil es ja beim Termin des mdk quasi schon feststand das die Brust abgelehnt wird und es mir heute nur erst zugestellt wurde?

      Lieben Gruß,wiebke
    • Meiner Meinung nach bist du im Recht. Ob sie 1 Tag oder 1 Woche über der Frist sind spielt ja keine Rolle. Wenn Frist vorbei, dann Frist vorbei und sie müssen genehmigen.
      Bist du im Rechtsschutz oder sowas wie VDK?
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      • Anfang 2014 Höchstgewicht --- 185
      • Start präop. Flüssigphase --- 164,15
      • OP-Gewicht --- 156,55
      • Zielgewicht --- unter 75
    • Dann frag doch mal nach wie du da jetzt am besten vorgehen kannst.
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      • Anfang 2014 Höchstgewicht --- 185
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    • Du kannst bei Tim Werner einfach mal per email anfragen.Schreib Deine Tel.Nr. dazu und er wird sich entweder per mail oder tel. bei Dir melden.
      Die Anfrage kostet auch nichts bei ihm.
      Wenn Du aber einen Rechtschutz hast,ist es ja sowieso kein Problem.
      Er klärt die Kostenübernahme auch mit Deiner Versicherung direkt ab.

      Du kannst natürlich auch einen Anwalt Deiner Wahl nehmen,aber Hr. Werner kennt sich mit dem Thema halt bestens aus.

      adipositas-anwalt.de/

      Viel Erfolg Dir !!!

      LG Petra :positiv:
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      Pouchrevision,Neuanlage Gastroenterostomie,sowie Minimizer Gr.2 am 26.1.16 Uni Freiburg Prof.Dr.Marjanovic