Selbstzahler & Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

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    • Selbstzahler & Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

      Ich werde die WHO als Selbstzahler durchführen lassen. Nun lese ich aber (auf Wikipedia), dass ich dann keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall habe, weil es ja als Schönheits-OP gilt.
      Heißt das dann, dass ich einerseits nicht auf Arbeit kommen muss, weil ich krankgeschrieben bin, andererseits für die Zeit aber auch keinen Lohn bekomme? Oder wie kann ich mir das vorstellen? Das erscheint mir irgendwie widersprüchlich, vielleicht kann jemand von euch da Licht ins Dunkel bringen.
    • Wenn es keine Kassenleistung ist, dann hast Du auch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, da es sich dann auch nicht um eine Krankheit handelt (im übertragenen Sinne). Hier wäre es dann sicher besser, wenn Du unbezahlten Urlaub nehmen würdest. Wenn Du allerdings vom KH entlassen worden bist und dann "krank" wirst, bekommst Du von Deinem Hausarzt eine ganz normale AU.
    • Unbezahlter Urlaub ist nicht erforderlich, Du kannst auch normalen Urlaub nehmen.

      Viele Grüße,
      Lorenzia

      .
      Nichts schmeckt so gut, wie sich Schlanksein anfühlt...
      Und das kann ich bestätigen: Traumgewicht erreicht! Fühlt sich großartig an!


      ... Nun nicht mehr so aktiv im Forum... Aber sicherlich noch ab und an dabei...
    • Ich bin mir nicht mal sicher, ob Du eine Krankschreibung bekommst... Aus dem Forum kenne ich es so, dass für den Eingriff Urlaub genommen werden muss.
      Warum sich heute schon erhängen, wenn es nächstes Jahr noch viel bessere Gründe dafür gibt?



    • Lorenzia schrieb:

      Unbezahlter Urlaub ist nicht erforderlich, Du kannst auch normalen Urlaub nehmen.

      Viele Grüße,
      Lorenzia

      .
      Das meinte ich auch. Sorry. Unbezahlt macht ja keinen Sinn, dann fließt ja auch kein Geld. :kopf:
    • Iarexx schrieb:

      Außerdem handelt es sich ja nicht um eine kosmetische OP - die Schlauchmagen OP war medizinisch indiziert mit einem BMI >35 und schwerwiegenden Begleiterkrankungen. Entsprechende Atteste von Ärzten liegen vor.
      Finde ich nicht ganz unstrittig, so rein "rechtlich". Denn die Indikation ist ja nicht nur BMI>35 + schwerwiegende Begleiterkrankungen, sondern eben auch noch Ultima Ratio, Ausschluss bestimmter psychischer und physischer Erkrankungen usw - und hierbei handelt es sich weiterhin nur um Leitlinien die mit guter Begründung auch umgangen werden können. Wenn die Krankenkasse sagt, sie übernimmt die Kosten nicht weil eben nicht alle Voraussetzungen zur OP-Genehmigung vorliegen, dann kann doch letztlich nur ein Gericht entscheiden, ob die OP medizinisch notwendig war (Kasse muss dann auch zahlen) oder eben nicht.
      Der Arbeitgeber erlangt von dem ganzen Kuddelmuddel natürlich nicht unbedingt Kenntnis, aber wenn doch ist die Frage ob er in der Tat die Krankschreibung komplett anerkennen und den Lohn weiterzahlen muss oder ob er sich dann dem Urteil der KK anschliessen könnte.

      Ich weiss natürlich, dass die KK oft genug wider die Leitlinien, wider den gesunden Menschenverstand und für den eigenen Geldbeutel entscheidet - aber das hat ja erstmal keinen Einfluss auf die Rechtslage. Wenn die KK mit ihren Ärzten "hü" sagt und Du sagst zusammen mit Deinen Ärzten "hott", dann kann nur ein Gericht entscheiden.

      Ich hab grade mal gegoogelt und das hier gefunden: allgemeinarzt-online.de/a/1700715

      Zitat:
      Dessen ungeachtet ist der Vertragsarzt an die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie gebunden. Er darf also nach einer Schönheitsoperation keine Arbeitsunfähigkeit feststellen, soweit sie nur normale Folge der Operation ist. Erst wenn es zu Komplikationen kommt, muss er die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.
      [...]
      Für den Vertragsarzt folgt aus alledem eine gewisse Ermittlungspflicht: Er muss prüfen, ob die geklagten Beschwerden eine regelhafte Folge der Schönheitsoperation sind oder eine Komplikation darstellen. Eine fehlerhafte Zuordnung kann Schadensersatzansprüche sowohl seitens der Krankenkasse (in Höhe der Kosten des Arzneimittels und ggf. in Höhe des gezahlten Krankengeldes) als auch des Arbeitgebers des Patienten (wegen zu Unrecht entrichtetem Arbeitsentgelt) auslösen.
      Warum sich heute schon erhängen, wenn es nächstes Jahr noch viel bessere Gründe dafür gibt?



    • Hallo,

      ich hatte schon mehrere Operationen als Selbstzahler ( Brustverkleinerung, Fettschürze, zweimal Fettabsaugung und nun den Bypass)
      und habe immer Urlaub danach genommen. Mein Arbeitgeber hat davon nie etwas mitbekommen.
      Zudem habe ich mir auch extra Geld dafür weggelegt, falls Komplikationen auftreten sollten. Das habe ich sofort mit eingeplant.
      So habe ich das mit dem Bypass nun auch gemacht, zum Glück lief da alles reibungslos.
      Da ich von Zuhause aus arbeite, konnte ich mir die Zeit zum Glück einteilen, es lief nicht immer wie vorher geplant :-)

      Bei der ersten Brust Operation vor ein paar Jahren musste ich nach ein paar Wochen noch einmal operieren lassen, da rechts etwas nicht in Ordnung war.
      Danach habe ich mir für jede Operation noch extra Geld eingeplant.
    • Eine OP die von der Kasse nicht übernommen wird, gilt im Allgemeinen als nicht medizinisch indiziert, folglich ist eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber nicht zu bezahlen. Hier wird einfach nur die Unwissenheit genutzt, dass der Arbeitgeber nicht weiß weswegen du krank geschrieben bist.

      Wenn trotz Einhaltung der S3 Leitlinien, die OP nicht genehmigt wird, kann die Sache anders aussehen.

      Ich lehne mich nicht aus dem Fenster, wenn ich sage, es ist Betrug an den Arbeitgeber !
    • Hallo,

      da es keine medizinisch notwendige OP ist, erhältst du auch keine Krankschreibung. Folglich auch keine Lohnfortzahlung.

      Schreibt dein Arzt dich wissentlich, dass es eine Selbstzahler-OP ist krank, hast du Glück. Aber es ist Betrug - auch von dir am Arbeitgeber.

      Als ich meine Selbstzahler Liposuktion hatte, hab ich Urlaub genommen. War aber auch nur 3 Tage zu Hause.

      LG
      Nicki
    • Danke erstmal für eure Antworten. Was mich irritiert ist, dass mir im Chat meiner KK gesagt wurde, dass ich auch bei einer Selbstzahler-OP eine Krankschreibung vom Arzt erhalten werde und demnach keinen Urlaub nehmen muss. Wieso sagt der dort was anderes als quasi alle anderen? Finde ich zutiefst irritierend. Und kann ich mich auf diesen Kundenchat im Zweifelsfall wirklich berufen oder ist das so ein "Alle Angaben ohne Gewähr"-Dings?
    • Ich finde es interessant was du schreibst nessii.
      Ich habe zur ersten OP damals Urlaub genommen für die Zeit im Krankenhaus und danach. Eben weil ich hier sehr viel darüber gelesen habe und es mir logisch vorkommt.
      Für die nächsten OP im Februar habe ich nochmal mit meinem Hausarzt gesprochen. Er sagte mir das er mich für die Zeit im Krankenhaus nicht krankschreiben kann (und der PC schreibt da auch keine Krankschreiben weil ich eben ein Selbstzahler bin). Aber für die Zeit danach bin ich erst mal Arbeitsunfähig und bekomme eine Krankschreibung..... was ist nun richtig?

      Grüße
      Mavie
    • nessii schrieb:

      Was mich irritiert ist, dass mir im Chat meiner KK gesagt wurde, dass ich auch bei einer Selbstzahler-OP eine Krankschreibung vom Arzt erhalten werde und demnach keinen Urlaub nehmen muss. Wieso sagt der dort was anderes als quasi alle anderen?
      Hast Du den Chat abgespeichert bzw. abfotografiert? Wenn nicht, nochmal chatten und versuchen, das selbe Ergebnis zu bekommen, dann screenshot und dann genauso machen, wie von dem Chatpartner vorgeschlagen.
      Warum sich heute schon erhängen, wenn es nächstes Jahr noch viel bessere Gründe dafür gibt?



    • Mein Ex Mann hatte auch eine OP die wir damals selber zahlen mussten. Er hat damals vom Kh eine Krankmeldung bekommen und ist auch hinterher vom HA krankgeschrieben worden .. Mussten nur die Kh kosten und die OP bezahlen ... War auch keine medizinisch notwendige OP .. Gibt es da so Unterschiede ?
      Liebe Grüße Steffi :wird gut:

      Gewicht Stand Mai 19: 74,9 kg / Ziel 75 kg
      Höchstgewicht 146 kg
      Schlauchi … 20.01.16 bei 133,4 kg
      U100 ... 30.04.16. U90 ... 11.07.16 ... U80 ... 02.10.16
      Baudeckenplastik … 12.07.17
      Umbau zum RYN Bypass … 22.05.18
      Oberschenkelstraffung … 06.02.19
      Bruststraffung mit Implantaten … 28.05.19
      Oberarmstraffung … 02.12.19
    • Ganz einfach..... Krankenkasse anschreiben und alles schriftlich geben lassen.

      Was in einem chat gepostet wird ist wohl nicht aussagekräftig.

      Es gibt auch sehr wohl Unterschiede zwischen einer medizinisch nicht indizierten OP und einer Schönheitsoperation.

      :]
      Elisabeth

      Höchstgewicht 05/2006 * 170,0 kg * BMI = 59,52 * OP Gewicht 15.05.2006 * 165,0 kg * RNY-Bypass
      niedrigstes Gewicht 69 kg - lange Zeit gehalten bei 75 kg - aktuell 81 kg

      17!! Jahre nach OP
    • Elisabeth schrieb:

      Was in einem chat gepostet wird ist wohl nicht aussagekräftig.
      Solange es dazu kein Urteil gibt, würd ich es wirklich drauf ankommen lassen - in dem Chat antwortet mir ein Mitarbeiter der Krankenkasse, genauso wie in Papierform. In solchen Fällen würde ich auf Nummer sicher gehen und Uhrzeit sowie meine eigene IP sichern - damit hat die Krankenkasse alles was sie braucht, um auch auf ihren Servern den Chat und vor allem meinen Chatpartner ausfindig zu machen. Die können ja keinen Chat anbieten und dann ins Kleingedruckte ballern, dass man sich mit den Antworten auch die Wand tapezieren kann, weil absolut nicht aussagekräftig.
      Ich hab solche Chats bisher nur bei Telekommunikationsunternehmen und einer Versicherung kennengelernt - da hatte ich immer den Eindruck, dass die Antworten einigermaßen kompetent waren.
      Warum sich heute schon erhängen, wenn es nächstes Jahr noch viel bessere Gründe dafür gibt?



    • Ich hatte meine Magenbypass -OP damals auch als Selbstzahler machen lassen.
      Habe ganz normal erst eine AU vom KH bekommen und anschließend vom Hausarzt.
      War überhaupt kein Unterschied.
      [Blockierte Grafik: http://www.diaet-ticker.de/pic/weight_loss/133475/.png]



      Pouchrevision,Neuanlage Gastroenterostomie,sowie Minimizer Gr.2 am 26.1.16 Uni Freiburg Prof.Dr.Marjanovic
    • Hallo
      auch wenn ich nun vllt gesteinigt werde, möchte ich zu dem etwas los werden.
      Ich musste meinen Bauch damals auch selber bezahlen und bekam nach dem KH von meinem HA dann eine AU Bescheinigung.Natürlich NICHT über das was im KH gemacht wurde, denn die KK lehnte dies ja ab. Für die Tage im KH hab ich dann Urlaub genommen, dait die KK erst gar nicht aufgeweckt wird. Denn normalerweise bekommst du ja dann eine Liegebescheinigung.

      Natürlich ist das Betrug an vielen Stellen....aber ich möchte nicht wissen wieviele generell bei ihrem Arzt sitzen und dem etwas vorspielen, was sie nicht haben, nur um AU geschrieben zu werden. Da fängt der Betrug auch schon an.



      Sprich mit deinem HA darüber ob er dich danach krank schreibt, sprich Klartext mit ihm und dann wirst du sehen was er meint.



      LG Medusa

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