Selbstzahler & Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

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    • Es gibt nun mal den klaren Unterschied zwischen nicht medizinisch indiziert und einer Schönheitsoperation.

      Es darf der Hausarzt auch aufgrund der Schönheits-OP keine Krankmeldung ausstellen. Der Arbeitgeber muss für eine Schönheits-OP keine Lohnfortzahlung leisten.
      Elisabeth

      Höchstgewicht 05/2006 * 170,0 kg * BMI = 59,52 * OP Gewicht 15.05.2006 * 165,0 kg * RNY-Bypass
      niedrigstes Gewicht 69 kg - lange Zeit gehalten bei 75 kg - aktuell 81 kg

      17!! Jahre nach OP
    • Ich weiß jetzt nicht wirklich,wie es rein rechtlich aussieht.
      Aber es ist ja letztendlich eine "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung".

      Und AU ist man halt letztendlich wohl auch nach einer WHO,ob man diese nun selbst bezahlt oder nicht.
      Man ist danach nicht fähig zu arbeiten und somit durchaus doch berechtgt AU.

      Mag sein,daß ich das falsch sehe ,aber so empfinde ich das zumindest.
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      Pouchrevision,Neuanlage Gastroenterostomie,sowie Minimizer Gr.2 am 26.1.16 Uni Freiburg Prof.Dr.Marjanovic
    • Das siehst du falsch....
      Es ist keinem Arbeitgeber zuzumuten dir den Lohn zu zahlen, weil du aufgrund einer Schönheitsoperation nicht arbeiten kannst.
      Dafür musst du Urlaub nehmen. Sollte dein Arzt dir dafür eine AU ausstellen könnte das, wenn dein Arbeitgeber dahinter kommt, den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten.

      :hallo:
      Elisabeth

      Höchstgewicht 05/2006 * 170,0 kg * BMI = 59,52 * OP Gewicht 15.05.2006 * 165,0 kg * RNY-Bypass
      niedrigstes Gewicht 69 kg - lange Zeit gehalten bei 75 kg - aktuell 81 kg

      17!! Jahre nach OP