@Doreen3006 .......diese Aussage von der Klinik ist Schwachsinn !!!
§13 Abs. 3 SGB V Fristen
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Antonella schrieb:
.....diese Aussage von der Klinik ist Schwachsinn !!!
Ich würde jetzt da der Aussage von Rechtsanwalt T.W. deutlich mehr glauben,als der Klinik.
Seine Aussage war: Das Nachfordern von Unterlagen verlängert die Frist definitiv nicht!
Es muß eine schriftliche Mitteilung der KK geben,in dem steht,daß die Frist aufgrund dringernder Gründe(welche als dringend angesehn werden,weiß ich leider nicht)nicht eingehalten werden kann.[Blockierte Grafik: http://www.diaet-ticker.de/pic/weight_loss/133475/.png]
Pouchrevision,Neuanlage Gastroenterostomie,sowie Minimizer Gr.2 am 26.1.16 Uni Freiburg Prof.Dr.Marjanovic -
So ist es @Petra081270 ! :-)
Ich würde mich schon gar nicht in die Hände der Klinik begeben, die so einen Blödsinn "verzapfen"....wer weiß was dabei raus kommt -
Ah, so hart würde ich das gar nicht mal sehen wollen... Regional kann es immer wieder mal zu *hust* Abweichungen von geltenden Gesetzen kommen... Recht haben und Recht bekommen sind nämlich Welten voneinander entfernt. Da muss nur irgend so ein Heiopei am zuständigen Sozialgericht sitzen, der genau das sagt, was das Krankenhaus Doreen erzählt hat, nämlich "meiner Auffassung nach gilt die Frist nur beim ersten Einreichen" - dass das Urteil dann irgendwann auf Ebene des Landes- oder gar Bundessozialgerichts kassiert wird, ist zwar schön, passiert aber auch erst nach Jahren. Wer mal ein wenig Langeweile hat, kann gerne mal Urteile von Sozialgerichten lesen - auf unterster Ebene kommt es da oft genug zu ganz kruden Urteilen, die nichts, aber auch rein gar nichts mit der geltenden Rechtssprechung zu tun haben.Warum sich heute schon erhängen, wenn es nächstes Jahr noch viel bessere Gründe dafür gibt?
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@Caprese....da kann ich Dir uneingeschränkt Recht geben !!
Fazit : Immer schön kämpfen und sich nix gefallen lassen ;-) -
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So, nun ist es auch bei mir soweit, am 12.04.16 um 11 Uhr findet die Verhandlung statt. Da es inzwischen auch hierzu ein Urteil vom Bundessozialgericht in Kassel gibt das für den Patienten entschieden wurde, ist Herr Werner sehr guter Dinge. bsg.bund.de/DE/03_Presse/01_Te…exte/4_16.html?nn=3461722
Ich bin sehr gespannt und halte euch auf dem Laufenden! -
Hallo Sassy
Ich war längere Zeit nicht mehr richtig aktiv und lese gerade u. a. Dein Posting. Ich drücke Dir ganz fest die Daumen und würde mich freuen, wenn Du uns auf dem Laufenden halten würdest. -
Habe gerade die Info von Herrn Werner erhalten, das Sozialgericht in Augsburg hat die Barmer zur Zahlung verurteilt.
Jetzt muss ich halt noch auf das geschriebene Urteil warten und ob die KK noch in Berufung geht.
Ein weiterer positiver Schritt für uns alle! -
Super!!! Freut mich total für Dich ![Blockierte Grafik: http://www.diaet-ticker.de/pic/weight_loss/133475/.png]
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@19Sassy88 das ist ja super, freu mich für dich und Drücke dir die Daumen das es endgültig ist.
LG Nicole -
das ist ja eine gute Nachricht. Hoffentlich geht die KK nicht on Berufung.
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Wie schon im anderen Thread geschrieben
Meine Daumen sind gedrückt, dass der Kampf zu Ende geht und Du letztendlich als Gewinnerin hervorgehst.