Ich kopiere eben den Text den ich an RA Tim Werner geschickt habe. Ich bin keine Mandantin bei ihm aber ich dachte mir ich schreibe ihm eine EMail und hoffe er beantwortet mir diese. Wie seht ihr das. Bitte helft mir ich weis nicht was ich tun soll!
Hallo Herr Werner,
ich bin ein Mitglied von Adipositas24 und bin so auf Sie gestoßen. Ich bräuchte von Ihnen dringend eine Auskunft.
Fall: Am 17.12.15 habe ich bei der KK (DAK) einen Antrag auf Wiederherstellungsoperationen eingereicht. Habe auch eine schriftliche Empfangsbestätigung davon. Am 30.12.15 bekam ich die Nachricht von der KK dass mein Antrag an den MDK übergeben wurde. Es wurden bis dato keine Unterlagen nachverlangt. Auch eine Mitteilung, dass die Bearbeitung sich aus diversen Gründen verzögern wird ist von der KK nicht erfolgt. Telefonate gab es auch keine. Rein rechnerisch würde die Frist also am 21.01.16 (übermorgen) ablaufen. Als ich gerade zum Briefkasten ging hatte ich eine Einladung vom MDK darin. Sie laden mich für den 22.01.16 um 09:00 Uhr zur Begutachtung ein. Eigentlich ist an diesem Tag die 5 Wochen Frist laut Patientenschutzgesetz bereits abgelaufen.
Wie sollte ich mich verhalten. Es steht darin dass ich mich melden muss ob ich den Termin wahrnehmen kann. Ist der Termin für mich nun als nichtig anzusehen? Da die Frist ja bereits am 21.01.16 abläuft? Die KK konnte also bis 21. nicht über meinen Antrag entscheiden. Ich möchte jetzt auch ungern beim MDK anrufen, da ich keine schlafende Hunde wecken möchte.
Ich bitte Sie inständig um eine schnelle Beantwortung meiner Frage. Würde diese Rechtsauskunft natürlich auch bezahlen.
Vielen Dank im Voraus
Hallo Herr Werner,
ich bin ein Mitglied von Adipositas24 und bin so auf Sie gestoßen. Ich bräuchte von Ihnen dringend eine Auskunft.
Fall: Am 17.12.15 habe ich bei der KK (DAK) einen Antrag auf Wiederherstellungsoperationen eingereicht. Habe auch eine schriftliche Empfangsbestätigung davon. Am 30.12.15 bekam ich die Nachricht von der KK dass mein Antrag an den MDK übergeben wurde. Es wurden bis dato keine Unterlagen nachverlangt. Auch eine Mitteilung, dass die Bearbeitung sich aus diversen Gründen verzögern wird ist von der KK nicht erfolgt. Telefonate gab es auch keine. Rein rechnerisch würde die Frist also am 21.01.16 (übermorgen) ablaufen. Als ich gerade zum Briefkasten ging hatte ich eine Einladung vom MDK darin. Sie laden mich für den 22.01.16 um 09:00 Uhr zur Begutachtung ein. Eigentlich ist an diesem Tag die 5 Wochen Frist laut Patientenschutzgesetz bereits abgelaufen.
Wie sollte ich mich verhalten. Es steht darin dass ich mich melden muss ob ich den Termin wahrnehmen kann. Ist der Termin für mich nun als nichtig anzusehen? Da die Frist ja bereits am 21.01.16 abläuft? Die KK konnte also bis 21. nicht über meinen Antrag entscheiden. Ich möchte jetzt auch ungern beim MDK anrufen, da ich keine schlafende Hunde wecken möchte.
Ich bitte Sie inständig um eine schnelle Beantwortung meiner Frage. Würde diese Rechtsauskunft natürlich auch bezahlen.
Vielen Dank im Voraus