Wichtige Umfrage zu Anträgen bzw. Kostenübernahmen bei Wiederherstellungs-Operationen in 2016
Ich bekam gerade von einem Plastischen Chirurgen einen Anruf, der mich fragte, ob wir Ihn helfen können. Helfen in Bezug auf Informationen.
Hintergrund dieser Befragung ist, dass die Ärzte zukünftig für die Bauchstraffung ca. 2.500 Euro weniger bekommen sollen. Fakt ist, dass mit diesem Erlös keine Klinik/kein Arzt zukünftig diese Operationen machen wird, da es für jede Klinik definitiv ein MINUS wird.
Im Jahr 2016 wurde die DRG Vergütung für Straffungsoperationen nahezu halbiert (je nach Landesbasisfallwert Reduktion von 5200 Euro auf 2600 Euro). Hintergrund ist die Einführung der neuen ICD L98.7 (Überschüssige und erschlaffte Haut und Unterhaut).
Während sich der Plastische Chirurg zum Ende des letzten Jahres freute, dass er eine relativ gute Anzahl von Bewilligungen bekam, was die Info heute eine Katastrophe und zwar für alle Beteiligten.
Die Kinik bekommt zukünftig nur noch ca. 2.500 Euro. Mit diesem Geld kann keine Klinik überleben. Der Arzt kann aber auch die fehlenden 2.500 Euro berechnen, da diese sog. Mischkalkulation rechtlich nicht erlaubt ist.
Heute bekam der die erste Kostenübernahme von einer Patientin, wo im Bewilligungsschreiben der Krankenkasse ganz klar und deutlich stand, dass diese OP nur bezahlt wird, wenn der Arzt/die Klinik den neuen DRG berechnet. Der Arzt sitzt in der Zwickmühle. Was tun?
Ich frage mich wirklich, was wohl als Nächstes kommt.
Ich bekam gerade von einem Plastischen Chirurgen einen Anruf, der mich fragte, ob wir Ihn helfen können. Helfen in Bezug auf Informationen.
Hintergrund dieser Befragung ist, dass die Ärzte zukünftig für die Bauchstraffung ca. 2.500 Euro weniger bekommen sollen. Fakt ist, dass mit diesem Erlös keine Klinik/kein Arzt zukünftig diese Operationen machen wird, da es für jede Klinik definitiv ein MINUS wird.
Im Jahr 2016 wurde die DRG Vergütung für Straffungsoperationen nahezu halbiert (je nach Landesbasisfallwert Reduktion von 5200 Euro auf 2600 Euro). Hintergrund ist die Einführung der neuen ICD L98.7 (Überschüssige und erschlaffte Haut und Unterhaut).
Während sich der Plastische Chirurg zum Ende des letzten Jahres freute, dass er eine relativ gute Anzahl von Bewilligungen bekam, was die Info heute eine Katastrophe und zwar für alle Beteiligten.
Die Kinik bekommt zukünftig nur noch ca. 2.500 Euro. Mit diesem Geld kann keine Klinik überleben. Der Arzt kann aber auch die fehlenden 2.500 Euro berechnen, da diese sog. Mischkalkulation rechtlich nicht erlaubt ist.
Heute bekam der die erste Kostenübernahme von einer Patientin, wo im Bewilligungsschreiben der Krankenkasse ganz klar und deutlich stand, dass diese OP nur bezahlt wird, wenn der Arzt/die Klinik den neuen DRG berechnet. Der Arzt sitzt in der Zwickmühle. Was tun?
- Wenn er weiter operiert und die Klinik bekommt nur noch die Hälfte, riskiert er seinen Job.
- Wenn er die fehlende Summe von den Patienten verlangt und diese bezahlen, kann er große Probleme geben, da es rechtlich nicht o.k. ist (Mischkalkulation)
- Wenn er diese Operationen nicht mehr anbietet, hat er wesentlich weniger Patienten und die Patienten haben einen Top-Plastischen Chirurgen weniger
- Wir als Betroffene, müssen evtl. auf (Plastische) Chirurgen zurückgreifen, die dies nicht so oft machen oder vielleicht gar keine entsprechende Aus- und Fortbildung haben.
Ich frage mich wirklich, was wohl als Nächstes kommt.