Achtung Fruktose

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    • Achtung Fruktose

      Fruchtzucker, welcher zugesetzt wird, muss in der Zutatenliste deklariert werden. Aus dem Namen Fruchtzucker wird dann oftmals auch Fruchtsüße, Fruktose, Fruktose-Glukose-Sirup oder Glukose-Fruktose-Sirup. Diese verschiedenen Zuckerarten müssen aber in der Nährwerttabelle nicht einzeln aufgeführt werden. Letztendlich weiß der Kunde dann nicht, wie viel Fruchtzucker enthalten ist. Gerade für Menschen, die eine Fruktoseintoleranz oder -unverträglichkeit haben, wäre eine Kennzeichnungspflicht nicht nur hilfreich, sondern auch wichtig. Wenn man einen konkreten Verdacht hat, dass man unter Fruktoseunverträglichkeit leidet, kann man dies beim Arzt abklären bzw. austesten lassen.