5 Wochen-Frist- wie berechnet sich die?#

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    • 5 Wochen-Frist- wie berechnet sich die?#

      Wollte mal fragen wie das ist. Wenn ich rein theoretisch heute meinen Antrag abgeben würde (Bestätigung des Antragseingangs)
      wann müsste dann spätestens Rückmeldung der KK erfolgen und ab wann ist die Frist überschritten?



      Werden denn richtig die Arbeitstage gezählt oder gilt eine Woche wirklich als eine Woche?

      heißt: 5 Wochen ab dem 8.3.2016 wäre dann der 12.4. oder 5 Wochen = 28. April (mir den 2 Feiertagen an Ostern).
      Was mich zu meiner 2. Frage bringt- wie zählen Feiertage?

      Wenn die KK also nichts von sich hören lässt und es ist der 9.3. bzw. der 29.4. kann man dann davon ausgehen, dass man laut Patientenschutzgesetz eine fristüberschreitung hat und eine einklagbare Fristklage machen kann?


      3. Frage: was sind alles Gründe für die KK warum es länger dauern kann? und wie lange darf das dnn maximal in die Länge gezogen werden?
      LG

      Riena


      OP Bypass: 27. Dezember 2016 mit 113,0 kg
      Höchstgewicht 136,6 kg
      Minimizer Op: 5. Oktober 2017
      1. WHO: (Oberarmstraffung + Bruststraffung+ Implantate - Dr. Schenck, LMU) 6. April 2018
      2. WHO: (Oberschenkelstraffung + BDS mit innerem Korsett - Dr. Schenck, LMU) 20. August 2018
      Gewicht 28.08.18 : 54,3 kg
    • Sorry,wenn ich das jetzt hier so schreibe...aber Du machst Dir jetzt schon einen Kopf über Hätte-Wenn und Aber...
      Das bringt doch nichts.
      Machst Dich doch nur komplett verrückt damit.
      Mache ordentlich Dein MMK und wenns dann soweit ist,reichst Du Deinen kompletten Antrag ein.
      Ab da kannst Du Dir dann Gedanken über Fristen und Sonstiges machen.
      Aber jetzt doch noch nicht....
      [Blockierte Grafik: http://www.diaet-ticker.de/pic/weight_loss/133475/.png]



      Pouchrevision,Neuanlage Gastroenterostomie,sowie Minimizer Gr.2 am 26.1.16 Uni Freiburg Prof.Dr.Marjanovic
    • Also bis jetzt hab ich nicht mal einen Laufzettels meiner KK weil sie das entweder nicht haben oder nicht haben wollen. Vermutlich fehlen Erfahrungen mit dem Thema. Daher vermutlich auch keine Erfahrung mit der aktuellen Rechtssprechung?

      Außerdem wollte ich in etwa wissen wie lange ich dann etwa rechnen muss bis ich dann das schreiben von der KK das schreiben in der Hand halte (hoffentlich eine Zusage)
      LG

      Riena


      OP Bypass: 27. Dezember 2016 mit 113,0 kg
      Höchstgewicht 136,6 kg
      Minimizer Op: 5. Oktober 2017
      1. WHO: (Oberarmstraffung + Bruststraffung+ Implantate - Dr. Schenck, LMU) 6. April 2018
      2. WHO: (Oberschenkelstraffung + BDS mit innerem Korsett - Dr. Schenck, LMU) 20. August 2018
      Gewicht 28.08.18 : 54,3 kg
    • hi

      wenn die schon das nicht hin bekommen/wollen da wird das mit den Fristen usw auch nicht besser (hoffentlich nicht).

      aber halt Recht haben und bekommen ist was anderes und das könnte Jahre dauern .

      Darum gut Vorbereiten um wenig Angriffsfläche zu bieten einmal der Kk und dem MDK.

      Und Wichtig nicht jetzt schon Verrückt machen da liegt noch so viel Zeit und Arbeit dazwischen .
    • Die Frist zählt ab dem Tag nach Antragseingang bei der Kasse. Wochenenden, Feiertage, Urlaub, Unterbesetzung, alles unerheblich. Laut dem neuen Urteil des Bundessozialgerichts haben die Kassen 3 Wochen Zeit. Wobei unklar ist, ob sie nur entschieden haben müssen oder ob die Mitteilung schon beim Patienten sein muss. Sie müssen den Patienten informieren, wenn sie den Antrag zum MDK geben, dann sind es 5 Wochen, danach ist der Antrag genehmigt.

      Was genau die Frist verlängert, ist ebenfalls unklar. Nachforderungen von Unterlagen verlängern die Frist nicht automatisch. Was Gründe sind für eine Fristverlängerung ist nirgendwo genauer ausgeführt, soweit ich weiß.
      14.04.14 OP Gewicht 124,8 Kilo bei 1,65m 01.09.14 UHU 99,7 Kilo 15.12.14 U90 seit 01.05.15 nicht mehr adipös U85______inkl Corona Kilos jetzt 88/89 Kilo


      Jeden 2. Dienstag im Monat um 17h trifft sich die SHG im Martin-Luther-Krankenhaus Berlin. Zur Zeit nur online bei Facebook facebook.com/groups/1646631915475507
    • hi

      Genau das sind immer die gleichen Probleme weil nix genau geregelt ist .
      Und dann muss man Klagen wenn die Kk sich Quer stellt.

      Und dann geht es los Kosten /Anwalt Stress und wie ist der Ausgang vor Gericht.

      Denn der Richter kann das alles wieder ganz anders sehen oder wenn er ein Gutachten in Auftrag gibt.



      Darum Recht haben und bekommen sind zwei Dinge.
    • Wenn es nur um die Frist geht, wird kein Gutachten gebraucht, denn die medizinische Notwendigkeit wird da ja nicht geprüft.
      14.04.14 OP Gewicht 124,8 Kilo bei 1,65m 01.09.14 UHU 99,7 Kilo 15.12.14 U90 seit 01.05.15 nicht mehr adipös U85______inkl Corona Kilos jetzt 88/89 Kilo


      Jeden 2. Dienstag im Monat um 17h trifft sich die SHG im Martin-Luther-Krankenhaus Berlin. Zur Zeit nur online bei Facebook facebook.com/groups/1646631915475507
    • hi

      kenne da aber eine in der SHG da war das aber so . Es ging auch erst um die Frist und es fehlten Unterlagen. Darum meinte die Kk/MDK das sie die Fristen nicht einhalten können. Und es ging vor Gericht und der Richter hat ein Gutachten eingeholt ob diese Unterlagen so Wichtig für die Entscheidungsfindung waren und das Ergebnis was Klage Verloren weil der Gutachter der Meinung war wenn Unterlagen fehlen könne der MDK /KK nicht Objektiv Entscheiden weil halt nicht alle Fakten bekannt sind und der Patient hat seine Mitwirkungspflicht verletzt.

      Und da waren es ca 3 Monate die sie sich Zeit gelassen haben und soweit ich es mitbekommen habe gab es keinen Schriftverkehr zuvor außer es fehlen Unterlagen darum können wir den Fall nicht bearbeiten und selbst das kam erst nach ca 2 Monaten.


      Darum nie zu sicher sein was das Gericht angeht.
    • Guten Morgen,

      ich denke auch, mach dich nicht verrückt. Wende dich (wenn noch nicht getan) an ein qualifiziertes Adiposits-Zentrum und lass dich dort beraten. Dann Antrag einreichen.

      Ohne MDK 3 Wochen nach Antragseingang (immer mit Einschreiben+Rückschein den Antrag versenden) und 5 Wochen mit MDK. Was eine Frist verlängert, ist nicht genau beschrieben.

      Recht haben, und Recht bekommen - das sind völlig verschiedene Dinge.

      Ich hatte (andere OP) ein pos. Gutachten des MDK und die KK hat abgelehnt. Auch das kann passieren. Die KK hat das letzte Wort.

      Mach mal einen Schritt nach dem anderen!!!
      LG
      Nicki
    • Ich sehe es auch so wie Nicki, deshalb einer meiner Lieblingssprüche (nicht nur für hier im Forum):

      Gewinnen fängt an mit beginnen. :positiv: