Hallo miteinander,
folgender Sachverhalt: Ich habe bei einer Krankenkasse eine Magen-Bypass-OP beantragt. Kurz vor Ablauf der 3-Wochen Frist
teilt mir die Krankenkasse mit, dass die Unterlagen zum MDK zur weiteren Prüfung weitergeleitet wurden.
Nun erhalten ich von der Krankenkasse folgendes lapidares Schreiben:
"gern hätten wir Ihr Anliegen abschließend bearbeitet. Am 07.03.2016 informierten wir Sie, dass eine ergänzende gutachterliche Einschätzung erforderlich ist.
Diese Einschätzung liegt uns noch nicht vor, so dass wir über Ihren Antrag nicht abschließend innerhalb der gesetzlich vorgesehen Frist entscheiden können.
Sobald uns die gutarliche Einschätzung vorliegt, werden wir über Ihren Antrag schnellstmöglich entscheiden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Wie soll ich mich nun verhalten ? Was meint ihr?
folgender Sachverhalt: Ich habe bei einer Krankenkasse eine Magen-Bypass-OP beantragt. Kurz vor Ablauf der 3-Wochen Frist
teilt mir die Krankenkasse mit, dass die Unterlagen zum MDK zur weiteren Prüfung weitergeleitet wurden.
Nun erhalten ich von der Krankenkasse folgendes lapidares Schreiben:
"gern hätten wir Ihr Anliegen abschließend bearbeitet. Am 07.03.2016 informierten wir Sie, dass eine ergänzende gutachterliche Einschätzung erforderlich ist.
Diese Einschätzung liegt uns noch nicht vor, so dass wir über Ihren Antrag nicht abschließend innerhalb der gesetzlich vorgesehen Frist entscheiden können.
Sobald uns die gutarliche Einschätzung vorliegt, werden wir über Ihren Antrag schnellstmöglich entscheiden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Wie soll ich mich nun verhalten ? Was meint ihr?