danke, hat hier eigentlich jemand schon Erfahrungen mit dem Bundesversicherungsamt gemacht ? bei einer Ablehnung kann man sich ja dort beschweren, oder bringt das nichts ?
Ich habe hierzu folgends gefunden:
"Wenn der Verdacht besteht, dass eine Kasse zu Unrecht eine Leistung nicht bewilligt, ist eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde möglich. Für bundesweite Krankenkassen (zum Beispiel bundesweite Ersatzkassen wie Barmer, DAK und andere) ist dies das Bundesversicherungsamt (BVA). Für landesweite Krankenkassen sind es die jeweils zuständigen Landesministerien. Die Aufsichtsbehörden können eine Stellungnahme von den gesetzlichen Krankenkassen verlangen. 2007 gingen rund 4.200 Beschwerden beim BVA ein. Laut eigenen Auskünften konnte in vielen Fällen zugunsten der Versicherten auf die Krankenkassen eingewirkt werden."
Ich habe hierzu folgends gefunden:
"Wenn der Verdacht besteht, dass eine Kasse zu Unrecht eine Leistung nicht bewilligt, ist eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde möglich. Für bundesweite Krankenkassen (zum Beispiel bundesweite Ersatzkassen wie Barmer, DAK und andere) ist dies das Bundesversicherungsamt (BVA). Für landesweite Krankenkassen sind es die jeweils zuständigen Landesministerien. Die Aufsichtsbehörden können eine Stellungnahme von den gesetzlichen Krankenkassen verlangen. 2007 gingen rund 4.200 Beschwerden beim BVA ein. Laut eigenen Auskünften konnte in vielen Fällen zugunsten der Versicherten auf die Krankenkassen eingewirkt werden."