Krankenkasse kann nicht innerhalb der 5-Wochen Frist entscheiden!

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    • danke, hat hier eigentlich jemand schon Erfahrungen mit dem Bundesversicherungsamt gemacht ? bei einer Ablehnung kann man sich ja dort beschweren, oder bringt das nichts ?

      Ich habe hierzu folgends gefunden:

      "Wenn der Verdacht besteht, dass eine Kasse zu Unrecht eine Leistung nicht bewilligt, ist eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde möglich. Für bundesweite Krankenkassen (zum Beispiel bundesweite Ersatzkassen wie Barmer, DAK und andere) ist dies das Bundesversicherungsamt (BVA). Für landesweite Krankenkassen sind es die jeweils zuständigen Landesministerien. Die Aufsichtsbehörden können eine Stellungnahme von den gesetzlichen Krankenkassen verlangen. 2007 gingen rund 4.200 Beschwerden beim BVA ein. Laut eigenen Auskünften konnte in vielen Fällen zugunsten der Versicherten auf die Krankenkassen eingewirkt werden."
    • Hallo,
      ich habe mich beschwert und wurde abgewiesen, d.h., der KK wurde Recht gegeben. Das hat dann das Gericht aber anders gesehen und die KK wurde zur Leistung verurteilt.

      Da aber inzwischen auch das BSG am 08.03.16 geurteilt hat, gehe ich davon aus, dass die KK es in Zukunft bei einer Fristüberschreitung nicht mehr so schnell auf einen Gerichtsprozess anlegen werden.

      (Urt. v. 08.03.2016, Az. B 1 KR 25/15 R).

      LG Dunja
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      Höchstgewicht 02/2011: 145,4 kg
      OP-Gewicht 17.01.2012: 133,7 kg
      Jetzt geht´s los!!! UHU erreicht am 26.06.2012
    • hi
      dann werden die leider noch schnelle Absagen versenden . Und die Begründung fällt dann immer so aus es sind noch nicht alle Konservativen Methoden ausgeschöpft .

      Es ist halt so egal solange es nicht klare Gesetze /Regeln gibt woran sich die Kk/MDK halten müssen . Wenn das alles Erfolgt ist gibt es die Op und gut .

      Aber so gibt es viel zu viele Schlupflöcher imSystem.