Frist laut KK ist Fiktion....#

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    • Frist laut KK ist Fiktion....#

      Hallo zusammen :)

      ich habe eine Wichtige Frage zum WHO Antrag.
      Einmal kurz der ablauf bis jetzt:

      27.04 Eingang bei der KK
      16.05 Mitteilung der MDK muss eingeschaltet werden
      26,05 Mitteilung die 5 Wochen frist kann nicht eingehalten werden weil MDK das Gutachten nicht schnell genug fertig bekommt

      Jetzt zur frage, unter Darlegung eines schwerwiegendes Grundes kann die 5 Wochen Frist ausgesetzt werden ! Bei nicht verschulden der KK natürlich.

      Wenn aber die KK es erst nach 2,5-3 Wochen zum MDK schickt, können die doch nicht dem MDK die Schuld zu schieben und sagen die Frist Fiktion ! ???
      Oder seh ich das Falsch?

      Orginal Laut im Brief:

      Mitteilung nach §13 Absatz 3a Satz 6 SGB V:

      Die restliche Zeit bis zum Ablaufen der 5-Wochen-Frist (³13....) reicht nicht aus, um das erforderliche Gutachten des MDK erstellen zu lassen und über den schwierigen Antrag
      zu entscheiden. Die Fiktion der Genehmigung nach §13..... tritt nicht ein.

      Sobald Ergebnisse vorliegen werden wir Sie umgehend Informieren....

      Naja bei dem Bypass hat alles echt super schnell und ohne Probleme funktioniert, aussage ist von der KK was der MDK entscheidet wird gemacht oder nicht.
      Deswegen wollte ich nicht sofort klage einreichen sondern wirklich das Gutachten abwarten. Wenn ich überhaupt klagen kann :nix:

      Jetzt tut sich gerade nee zweite Frage auf ?( : Gibt es Fristen zur Feststellungsklage ? oder kann ich auch noch 3 Monate nach ablauf der Frist es einklagen ?
      Und kann ich überhaupt klagen oder ist KK mit der Mittteilung aus der Frist raus ?( ??

      Viele Liebe Grüße
      Jan
    • Huhu Jan,

      das sie nicht hinterherkommen ist nicht dein Problem. Wenn sie den MDK innerhalb 3 Wochen einschalten verlängert sich die Frist auf 5 Wochen nicht mehr und nicht weniger.
      Die Kasse muss dir einen hinreichenden Grund nennen warum es länger dauert und nur weil sie nicht zu Pott kommen, können sie die Frist nicht einfach aussetzen.

      Ich würde abwarten und erstmal nichts machen, wenn die 5 Wochen Frist wirklich abläuft kannst du Widerspruch einlegen und auf die Frist hinweisen und denen eine Frist von 2 Wochen setzen dir die Kostenzusage zukommen zu lassen.

      Ansonsten würde ich dir zu anwältlicher Hilfe raten, denn alles danach wird eher komplizierter wie einfacher ;)
      Liebe Grüße
      Jenny

      „Das größte Vergnügen im Leben besteht darin, das zu tun, von dem die Leute sagen, du könntest es nicht.“
      Walter Bagehot

    • Ich würde einfach zurückschreiben, dass Du das nicht azeptierst, schliesslich wird Ihnen ja schon durch das Einschalten des MDK 2 Wochen mehr Zeit eingeräumt - wenn sie ihren Vertragspartner nicht im Griff haben, ist das zwar ihr Problem aber kein hinreichender Grund - und mit nem Seitenhieb würde ich noch hinzufügen, dass man ja auch hätte etwas Zeit gewinnen können, indem man sich nicht fast 3 Wochen Zeit lässt, um den MDK überhaupt einzuschalten.
      Abschicken würde ich das erst nächste Woche, so knapp, dass es ihnen fast unmöglich sein dürfte noch eine "fristgerechte" Absage zu schicken.
      Warum sich heute schon erhängen, wenn es nächstes Jahr noch viel bessere Gründe dafür gibt?



    • Ich schließe mich Schwerelos an.
      Würde abwarten,wie entschieden wird.
      Falls Zusage alles wunderbar.
      Falls Absage auf die Fristversäumnis hinweisen.
      Notfalls mit Anwalt.
      Das sind defintiv keine ausreichenden Gründe,die Frist auszusetzen!

      LG Petra
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      Pouchrevision,Neuanlage Gastroenterostomie,sowie Minimizer Gr.2 am 26.1.16 Uni Freiburg Prof.Dr.Marjanovic
    • hey Danke für Antworten:)

      Werde es so wie Schwerelos machen noch abwarten und nach Ablauf der Frist darauf hinweisen :)
      Anwalt wollte ich auch nur als letzten Ausweg nehmen, da ich eigentlich noch nie Probleme hatte mit der KK ehr im Gegenteil.

      Auch bei der Magen Op waren sie sehr interessiert und fragen heute noch nach wie es läuft. Habe allerdings viel mit Firmberatern zu tun und keine Sachbearbeiter, da ich ja Selbstständig bin.

      Dann heisst es jetzt wirklich noch abwarten und hoffen :)

      Noch mal danke für eure antworten :)

      LG
    • Zwei meiner Bekannten haben diese Woche auch Briefe von der KK bekommen, dass der MDK eingeschaltet und die 5 - Wochenfrist, nicht eingehalten wird.
      02.09.2015 Start MMK
      05.04.2016 Abgabe aller Unterlagen MIC
      20.04.2016 Eingang des Antrages KK
      26.04.2016 Mündliche / Schriftliche Zusage
      11.05.2016 Magenbypass - OP
      :laola:
    • Wird neuerdings als die Methode angesehen die Frist angeblich "auszusetzen". Klar, funktioniert das bei Menschen die sich nicht mit der Materie auskennen oder sich nicht informieren.
      Ich finde es irgendwie ein bisschen zum schmunzeln, was sie sich immer wieder neues einfallen lassen ;)
      Liebe Grüße
      Jenny

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      Walter Bagehot

    • hi

      und die Kk gewinnt dabei leider immer. Denn du musst erst in Widerspruch gehen das bearbeiten sie dann extra langsam und dann wissen die das eine Klage auch dauert und somit haben sie schon gewonnen weil es viele gibt die Aufgeben und selbst die nicht Aufgeben verlieren viel Zeit.
    • Ja, sie schinden unheimlich viel Zeit. Aber aufgeben ist nicht, sofern man die Kraft und den Willen dafür hat.

      Klar drückt das ganze auf die Psyche, aber ich empfinde es als weniger schlimm wie wenn das zB mir bei meinem Bypass passiert wäre. Denn da rennt die Zeit und der Leidensdruck war körperlich viel viel höher.

      Kämpft um das was Euch zusteht und lasst Euch nicht unterkriegen oder einschüchtern, meist sind das eh nur billige Floskeln.
      Liebe Grüße
      Jenny

      „Das größte Vergnügen im Leben besteht darin, das zu tun, von dem die Leute sagen, du könntest es nicht.“
      Walter Bagehot

    • Hallo,

      es it ganz klar, dass Urlaubs- Krankheits- oder andere personelle Gründe nicht dazu führe, dass die 5 Wochen nicht eingehalten werden können!

      Würde aber keinen Druck machen, sondern das Ergebnis abwarten. Sont könntest du dir eine Absage einhandeln!
      LG Dunja
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      Höchstgewicht 02/2011: 145,4 kg
      OP-Gewicht 17.01.2012: 133,7 kg
      Jetzt geht´s los!!! UHU erreicht am 26.06.2012
    • Soweit mir bekannt ist, kann man die Feststellungsklage einreichen, wenn die Frist abgelaufen ist und die Kasse sich trotzdem weigert, die Kostenübernahme zu schicken. Wenn es um die Frist geht, ist kein Widerspruch nötig, das Verfahren verkürzt sich dadurch.

      Viel Glück!
      14.04.14 OP Gewicht 124,8 Kilo bei 1,65m 01.09.14 UHU 99,7 Kilo 15.12.14 U90 seit 01.05.15 nicht mehr adipös U85______inkl Corona Kilos jetzt 88/89 Kilo


      Jeden 2. Dienstag im Monat um 17h trifft sich die SHG im Martin-Luther-Krankenhaus Berlin. Zur Zeit nur online bei Facebook facebook.com/groups/1646631915475507
    • hey alle zusammen,
      Die kk hat alle WHO'S abgelehnt mit der Begründung es sei nur eine Schönheitsoperationen und ich hätte ja gar keine Einschränkungen !! Na sicher...
      Gute ist die 5 Wochen Frist wurde um 8Tage überschritten und ich forder die kk jetzt auf innerhalb 14 Tage auf mir die Kostenübernahme zu schicken und verweise auf die Frist Überschreitung. Dannach geht alles zum Anwalt bzw schon jetzt vorsichtshalber:).

      Eine Frage stellt sich mir noch: muss ich Widerspruch einlegen vor der Feststellungsklage? Ja oder ? Gleich jetzt mit der Aufforderung ?

      LG Jan
    • Also mein Anwalt hat das alles für mich gemacht.
      Sowohl Widerspruch eingelegt,als auch gleichzeitig Klage vor dem Sozialgericht eingereicht.

      Viel Erfolg!

      LG Petra
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      Pouchrevision,Neuanlage Gastroenterostomie,sowie Minimizer Gr.2 am 26.1.16 Uni Freiburg Prof.Dr.Marjanovic
    • Hallo,

      also mein Anwlt hat zwei Klagen eingereicht. Zum einen eine nach dem abgelehnten Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid nach Ablauf der Frist, zum anderen eine Feststellungsklage (also zwei Prozesse).

      Mein Glück war dabei, dass die DAK zwar gegen gegen das eine gewonnen Urteil Revision eingelegt hat und der Fall nun vor dem Landessozialgericht liegt. In den anderen gewonnenen Prozeß hat sie aber auch das verpennt, so dass das Urteil inzischen rechtsgültig ist und meine erste Liposuktion voraussichtlich noch in diesem Jahr statt findet.

      LG Dunja
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    • Hallo Jan :hallo:

      Man sieht, dass die KK null Plan hat. Wenn man nach 92 kg Gewichtsabnahme von Schönheitsoperation spricht, sollte man vielleicht einmal eine Fortbildungsveranstaltung für niedergelassene Ärzte und/oder Patienten besuchen. Wer dann immer noch von Schönheitsoperationen spricht, hat eindeutig seinen Beruf verfehlt.

      Ich wünsche Dir viel Kraft und Energie um Deine WH-OPs einzufordern. Halte uns bitte auf dem Laufenden. :laptop:
    • Hallo ihr Lieben,

      Update: Herr Tim Werner hat sich der Problematik angenommen und Prüft weiteres vorgehen :) aber sagte gleich habe sehr Gute aussichten !!
      Herr Werner war sehr nett und Interessiert an meinen Fall und ich fühle mich gleich Richtig bei Ihm aufgehoben.

      Über weiter Schritte und Ergebnisse halte ich euch auf den Laufenden!

      @Dunja: Wie schön das Freut mich !!! Man darf sich echt nichts gefallen lassen von den KK´s, die Versuchen wirklichg über Leichen zu gehen um Geld zu sparen :(

      @Ramona: Da gebe ich dir 110% Recht mit !!! Das selbe sagte mein HA und selbst der Betriebsberater der KK sagte es zu mir (der für meine Firmen zuständig ist) ?( aber er hat da keine Finger im Spiel und soll Klage gegen seinen "Arbeitgeber" einreichen.... Da habe ich nur gedacht: AHA was für ein Ideotenverein seit Ihr überhaupt, nach hoffentlicher erfolgreicher Klage werde ich wechseln und ein haufen Angestellter auch und wir Empfehlen die KK auch nicht mehr Neu-Angestellten!!!

      Viele Liebe Grüße und ein dicken Dank für eure Ratschläge und Unterstützung !!!! :ihrseidprima:
    • Update: KK will das die Klage abgewiesen wird... Naja ich aber bestimmt nicht :P. Na ja nun heisst es abwarten und Teetrinken bis das Gericht sich äußert.

      Weiß einer wie lange sowas dauert ? Ich habe gehört von bis alles dabei, je nachdem wie viel das Gericht zu tun hat zwischen 3 Monaten und Jahre :(...

      EInreichen der Klage ist ja schon 2,5 Monate her jetzt

      LG Jan
    • meine Klage wegen Fristüberschreitung liegt schon seit letztem Herbst vor Gericht,
      das Gericht hat meiner Kasse jetzt nochmal gebeten meinen Antrag zu prüfen bevor es zur Verhandlung kommt,da die Frist defenetiv überschritten wurde,das ist aber auch schon wieder Wochen her,
      (da ich aufgrund anderer gesundheitlicher Probleme sowieso noch keine OPs machen lassen kann,hab ich es auch nicht so eilig damit,ist ja auch praktisch schon die Zusage vom Gericht)

      also wünsche dir einen langen Atem und viel Glück
      Dauli :fahrrad:


      Das Leben ist schön :tanzen: ,
      obwohl praktisch alles dagegen spricht !
    • Bei mir wurde im Juni Klage eingereicht und im September wurde bereits entscheiden(letztes Jahr).
      Allerdings wurde die Klage abgewiesen.
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      Pouchrevision,Neuanlage Gastroenterostomie,sowie Minimizer Gr.2 am 26.1.16 Uni Freiburg Prof.Dr.Marjanovic