Hallo zusammen :)
ich habe eine Wichtige Frage zum WHO Antrag.
Einmal kurz der ablauf bis jetzt:
27.04 Eingang bei der KK
16.05 Mitteilung der MDK muss eingeschaltet werden
26,05 Mitteilung die 5 Wochen frist kann nicht eingehalten werden weil MDK das Gutachten nicht schnell genug fertig bekommt
Jetzt zur frage, unter Darlegung eines schwerwiegendes Grundes kann die 5 Wochen Frist ausgesetzt werden ! Bei nicht verschulden der KK natürlich.
Wenn aber die KK es erst nach 2,5-3 Wochen zum MDK schickt, können die doch nicht dem MDK die Schuld zu schieben und sagen die Frist Fiktion ! ???
Oder seh ich das Falsch?
Orginal Laut im Brief:
Mitteilung nach §13 Absatz 3a Satz 6 SGB V:
Die restliche Zeit bis zum Ablaufen der 5-Wochen-Frist (³13....) reicht nicht aus, um das erforderliche Gutachten des MDK erstellen zu lassen und über den schwierigen Antrag
zu entscheiden. Die Fiktion der Genehmigung nach §13..... tritt nicht ein.
Sobald Ergebnisse vorliegen werden wir Sie umgehend Informieren....
Naja bei dem Bypass hat alles echt super schnell und ohne Probleme funktioniert, aussage ist von der KK was der MDK entscheidet wird gemacht oder nicht.
Deswegen wollte ich nicht sofort klage einreichen sondern wirklich das Gutachten abwarten. Wenn ich überhaupt klagen kann
Jetzt tut sich gerade nee zweite Frage auf : Gibt es Fristen zur Feststellungsklage ? oder kann ich auch noch 3 Monate nach ablauf der Frist es einklagen ?
Und kann ich überhaupt klagen oder ist KK mit der Mittteilung aus der Frist raus ??
Viele Liebe Grüße
Jan
ich habe eine Wichtige Frage zum WHO Antrag.
Einmal kurz der ablauf bis jetzt:
27.04 Eingang bei der KK
16.05 Mitteilung der MDK muss eingeschaltet werden
26,05 Mitteilung die 5 Wochen frist kann nicht eingehalten werden weil MDK das Gutachten nicht schnell genug fertig bekommt
Jetzt zur frage, unter Darlegung eines schwerwiegendes Grundes kann die 5 Wochen Frist ausgesetzt werden ! Bei nicht verschulden der KK natürlich.
Wenn aber die KK es erst nach 2,5-3 Wochen zum MDK schickt, können die doch nicht dem MDK die Schuld zu schieben und sagen die Frist Fiktion ! ???
Oder seh ich das Falsch?
Orginal Laut im Brief:
Mitteilung nach §13 Absatz 3a Satz 6 SGB V:
Die restliche Zeit bis zum Ablaufen der 5-Wochen-Frist (³13....) reicht nicht aus, um das erforderliche Gutachten des MDK erstellen zu lassen und über den schwierigen Antrag
zu entscheiden. Die Fiktion der Genehmigung nach §13..... tritt nicht ein.
Sobald Ergebnisse vorliegen werden wir Sie umgehend Informieren....
Naja bei dem Bypass hat alles echt super schnell und ohne Probleme funktioniert, aussage ist von der KK was der MDK entscheidet wird gemacht oder nicht.
Deswegen wollte ich nicht sofort klage einreichen sondern wirklich das Gutachten abwarten. Wenn ich überhaupt klagen kann
Jetzt tut sich gerade nee zweite Frage auf : Gibt es Fristen zur Feststellungsklage ? oder kann ich auch noch 3 Monate nach ablauf der Frist es einklagen ?
Und kann ich überhaupt klagen oder ist KK mit der Mittteilung aus der Frist raus ??
Viele Liebe Grüße
Jan