Frage an die erfahrenen Widersprüchler/innen hier

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    • Frage an die erfahrenen Widersprüchler/innen hier

      Ich habe ja den großteil meiner beantragten OPs genehmigt bekommen. Ohne Krampf und Kampf. Ich bin ein Glückskind und weiß das auch zu schätzen.
      Flanken und Gesäß wurden leider abgelehnt. Hier werde ich einen Widerspruch einlegen, sobald ich neben der telefonischen auch die schriftliche Zusage in der Hand halte.

      Po geht gar nicht, weil ich nicht mehr mehrere Stunden am Stück ohne Schmerzen sitzen kann. Ich werde erst mal in Vorleistung gehen, will es aber noch mal von der Krankenkasse wissen.

      Der formlose Widerspruch ist für mich kein Problem. Meine Frage ist:

      Ich würde gerne meinen ersten Widerspruch ohne Rechtsbeistand versuchen. Also gleich mit Bildern, Gründen und allem Pipapo. Und wenn die nochmals ablehnen, dann erst einen Rechtsbeistand dazu ziehen. Geht das dann, das ich ein zweites Mal widerspreche?

      Ich habe eine Haftpflicht, wo solche Fälle mit abgedeckt sind. Habe ich extra darauf geachtet.

      Und dann. Wenn ich einen Anwalt suche, kennt jemand von euch erfahrene Anwälte im Raum Nürnberg, Fürth, Erlangen, Bamberg oder Forchheim.
      Tim Werner ist mir bekannt. Mir ist aber sympathischer, wenn ich jemanden aus der Nähe hätte. Würde, wenn ich niemanden finde, dann auch zu Tim Werner gehen.
    • Hat den niemand Erfahrung damit gemacht?

      Habe eben die schriftliche Zusage erhalten und möchte den ersten Widerspruch für Gesäß und Flanken ohne Antwalt angehen. Wenn ich dann wieder eine Absage erhalten, ist es dann noch möglich per Antwalt einen zweiten Widerspruch einzureichen oder geht es dann direkt vor Gericht.

      Oder ist es besser, wenn ich von Anbeginn einen Anwalt dazunehme?

      Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. :danke2:
    • Hallo Margarita,

      soweit mir bekannt ist kannst du nur einen Widerspruch stellen. Wenn dem abgeholfen wird kannst du nur noch klagen im nächsten Schritt.
      Ich habe mich nach Ablehnung direkt an einen Anwalt gewandt (Tim Werner), dieser hat im April letzten Jahres dann Widerspruch und Klage gleichzeitig eingereicht. Dem Widerspruch hat meine KK dann im September abgeholfen (also diesen auch abgelehnt). Letzte Woche Mittwoch hatte ich dann schon die Gerichtsverhandlung (da ja auch sofort Klage eingereicht wurde).
      Ich habe gewonnen! Allerdings ging es bei mir auch um Fristüberschreitung und Genehmigungsfiktion und nicht um die medizinische Notwendigkeit wie bei dir.
      Meine KK hat die Genehmigungsfiktion auch sofort anerkannt, ich bekomme Bauch und Brust, für die ich ja letztes Jahr in Vorkasse getreten bin, zum größten Teil erstattet und die Kostenübernahme für Oberschenkel, Oberarme und hinterer Bodylift. Durch deren Anerkennung gibt es auch keine Berufung mehr ;)

      Ich drücke dir die Daumen <3
    • Geil @Secret, dein Kampf war ziemlich hart für die Kostenübernahme. Da habe ich echt Glück.
      Mit dem Po, das geht aber gar nicht, weil sobald ich sitze, tut es weh und ist unangenehm. Da will ich mit dem Kopf durch die Wand, weil der MDK das als Schönheitskorrektur sieht. :thumbdown:

      Ich wünschte, ich könnten denen mal meinen Poppes ausleihen für einen Tag. Damit sie selbst mal drauf sitzen und fühlen was ich fühle. :D
    • Och naja, im Endeffekt hatte ich auch Glück dass die KK die Frist verpennt hat :D ich glaube, was die med. Notwendigkeit angeht hätte ich schlechte Karten gehabt ;)
      Und dann ging auch alles recht zügig bei mir... wenn ich von manch anderen höre, die vor drei oder vier Jahren ihre Klage eingereicht haben und es nicht vorwärts geht... bei mir hat es gerade mal ein 3/4 Jahr gedauert.

      Ich glaube es dir... Ich habe mir nicht zugetraut das alleine zu machen, ich hatte Schiss dass ich es versemmel... aber wie gesagt, bei mir ging es um die Frist...
      Ich hatte aber halt einfach das Gefühl dass denen völlig egal ist, was du einreichst und argumentierst... für die zählt nur, was deren Arzt vom MDK sagt - das ist Gesetz.
      Laut allen meinen eingereichten Gutachten und Attesten hätten sie die med. Notwendigkeit auch ersehen können und hätten zustimmen müssen... aber die Tante vom MDK war halt der Meinung, ALLES NUR KOSMETISCH :kopf:
    • Hallo,

      also mein WHO Antrag wurde ja auch abgelehnt. Ich hab dann 2 x Wiederspruch eingelegt.

      Der zweite Wiederspruch wurde dann an den Wiederspruchsausschuß/Wiederspruchstelle weiter geleitet.

      Da entscheiden dann Arbeitnehmer Vertreter und Arbeitgeben Vertreter über den Antrag.

      Sollte dann wieder eine Ablehnung kommen (so war es bei mir), kannst Du klagen. Ich hab die Kasse gewechselt.
      LG Raba


      Wenn es einen Glauben gibt der Berge versetzen kann, dann ist es der Glaube an die eigene Kraft. Maria v. Ebner Eschenbach

      Höchstgewicht 200,3 kg - OP Gewicht 180,0 kg - aktuell 92 kg. Tschakka, den Rest schaff ich auch noch

      kam ein UHU geflogen .108 kg Unterschied
    • Schnutzelchen schrieb:

      Ändert der Kassenwechsel etwas? Der MDK und der Widerspruchsausschuß bleiben doch der gleiche, oder?
      Wie ist es Dir denn bei der neuen KK ergangen?
      Ich habe zur Knappschaft gewechselt, der hat seinen eigenen sozialmedizinischen Dienst. Deshalb muß man da nicht

      zum MDK, weil er eben seinen eigenen SMD hat. Habe sofort nach Antragstellung meiner Mitgliedschaft den Antrag

      eingereicht und innerhalb 2 Wochen die komplette Zusage bekommen.

      Muß nicht heißen das es bei jedem so gut geht, aber bei mir war es so. Ich war vorher AOK versichert.
      LG Raba


      Wenn es einen Glauben gibt der Berge versetzen kann, dann ist es der Glaube an die eigene Kraft. Maria v. Ebner Eschenbach

      Höchstgewicht 200,3 kg - OP Gewicht 180,0 kg - aktuell 92 kg. Tschakka, den Rest schaff ich auch noch

      kam ein UHU geflogen .108 kg Unterschied
    • Du kannst aber auch einfach nehmen, was Dir bisher genehmigt wurde, die OPs angehen und während dieser Zeit NOCHMAL einen ganz neuen Antrag für den Rest stellen. Erstens könnte die Kasse ja dann "versehentlich" ja sagen oder die Frist versemmeln, oder Du könntest eben nochmal Wiederspruch gegen eine neue Ablehnung einlegen. Jedenfalls meine ich, dass das funktionieren müsste !
      Liebe Grüße von Gaugele


      Erstgespräch 19.07.2012 mit 186 kg >>> Schlauchi-OP 20.02.2013 mit 169,5 kg >>> BDS 23.01.2015 mit 90 kg
      Mein OP-Bericht Mein OP Bericht Schlauchi am 20.02.2013
    • Ich habe den Widerspruch vorgestern per Einschreiben / Rücksendeschein auf den Weg gebracht.

      Ich lege lediglich Widerspruch bei der abgelehnten Gesäßstraffung ein. Flanken und Brustimplantade werde ich bzw. mein Freund übernehmen.

      Für das Gesäß müsste es schon ziemlich bescheuert zugehen, wenn das nicht durchgeht, auch ohne Anwalt. Mein PO ist entzündet und suppt teilweise vor sich hin. Unschöne Bilder zeigen das in aller Deutlichkeit. Ebenso das Attest eines Arztes, der auf einen voraussichtlich chronischen Ulkus hinweist, wenn man keine Hautresektion vornimmt.

      Also, als Schönheits-OP ist das nicht abzutun, wie der MDK das gemeint hat. Aber ich bin auch selbst schuld, ich hatte beim ersten Antrag nur die schlaffen PO-Backen gezeigt, weil mir das auseinander gezogene Gesäß auf Bildern zu peinlich war. Ich habe es zwar geschrieben, aber eben nicht gezeit.

      Ich gehe davon aus, das auch hier nach Aktenlage entschieden wird. Den die Bilder zeigen sehr genau wie entzündet und ausgebreitet das inzwischen ist. Das ist bei den genehmigten OPs ja auch der Falle.