Hallo Forengemeinde,
ich wollte mal wissen, was alles zur 5-Wochenfrist gehört:
Ich habe meinen Antrag zur Bruststraffung persönlich mit Beleg bei der KK abgegeben. Nach 8 Tagen hatte ich eine schriftliche Aufforderung zum Termin beim SMD. Vom Erhalt des Schreibens bis zum Termin beim SMD waren es 13 Tage. Nun sind seit dem Termin auch schon wieder 14 Tage vergangen. Und ich habe bis heute noch nichts gehört von der KK. Eine entgültige Entscheidung hat mir die Ärztin beim SMD nicht mitgeteilt.
Also, was gehört davon zur Wochenfrist ?
Gruß
ich wollte mal wissen, was alles zur 5-Wochenfrist gehört:
Ich habe meinen Antrag zur Bruststraffung persönlich mit Beleg bei der KK abgegeben. Nach 8 Tagen hatte ich eine schriftliche Aufforderung zum Termin beim SMD. Vom Erhalt des Schreibens bis zum Termin beim SMD waren es 13 Tage. Nun sind seit dem Termin auch schon wieder 14 Tage vergangen. Und ich habe bis heute noch nichts gehört von der KK. Eine entgültige Entscheidung hat mir die Ärztin beim SMD nicht mitgeteilt.
Also, was gehört davon zur Wochenfrist ?
Gruß