3 Wochen Frist überschritten,oder?

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    • 3 Wochen Frist überschritten,oder?

      Hallo ihr Lieben,

      nun ist es mir auch passiert , habe einen Brief von der KK bekommen und ich meine er ist nicht fristgerecht .

      Also am 15.02 . ist mein Antrag bei der KK eingegangen ( Rückschein mit dem 15.02 liegt vor)
      Die KK hat sich die ganze Zeit nicht gemeldet , jetzt am Wochenende kam dann ein Brief an datiert mit dem 09.03.

      dort steht drin : -Antrag erhalten
      -werden ihn dem MDK vorlegen
      -sie melden sich dann unaufgefordert
      -soll Geduld haben

      aber das haut doch alles nicht mehr hin, oder? Die 3 Wochen waren doch am 08.03 um??
      Und es steht ja auch drin ...werden den Antrag beim MDK vorlegen...also hört es sich für mich so an, dass er dort noch gar nicht eingegangen ist ?(

      Wie soll ich mich jetzt verhalten?
      Muss ich jetzt schon was machen oder noch bis zum 22.03. abwarten? Da sind dann die 5 Wochen um ....
      Ich habe echt keine Ahnung wie ich mich verhalten soll
      Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen

      Liebe Grüße
      Katrin
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      Nur wer sein Gestern und Heute akzeptiert,
      kann sein Morgen frei gestalten. Nur wer
      losläßt, hat freie Hände die Zukunft zu ergreifen

      OP-Gewicht 113,5
      19.05.217 UHU :yippieh: :thumbsup:
    • Ich denke auch, dass der 8.03. der letzte Tag der 3-Wochen-Frist war.

      Nun kann es aber auch sein, dass die KK auf die 5 Wochen (siehe unten) pocht. Versuch doch dein Glück, ruf an und sag, dass die Frist seitens der KK versäumt wurde.

      sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/13.html

      (3a) Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden

      Alles Liebe Dir! :drueck:
      Die Harmonie von Seele und Leib - wieviel das bedeutet!
      *Oscar Wilde
    • Danke für eure Antworten...

      Ich habe auch hin und her überlegt und ich glaube nicht das der MDK sich bis zum 22.03. meldet.
      Da meine KK ja auch geschrieben hat ,dass sie den Antrag dort ja auch noch erst vorlegen müssen.

      Ich glaube anrufen bringt da wenig....ich muss wohl abwarten...
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    • Huhu,

      persönlich würde ich da keinen Stress machen. Und ich finde das auch irgendwie (aus der Ferne betrachtet) traurig. Fast jeder hier hofft auf ein Versagen seitens der KK bzgl. der Frist.

      Heißt das im Umkehrschluss, ihr hättet eine OP so nicht verdient und die Fristüberschreitung ist eure einzige Chance?

      Wisst ihr eigentlich,wie es bei einer KK oder dem MDK abgeht. Welchen Aufwand die haben (also welches Auftragsvolumen). Klar, das ist nicht unser Problem. Mir wäre aber lieber, es nimmt sich jemand Zeit und schaut in Ruhe meinen Antrag an, als derjenige ist gezwungen abzulehnen, weil er die Zeit nicht hat.

      Einfach nur Gedanken meinerseits, ohne jegliche Wertung. Ich versuche nur, beide Seiten zu verstehen.

      Alles Gute
      Nicki
    • Hallo,

      ich schreibe das hier immer wieder: die Frist beginnt am Tag NACH Eingang bei der KK zu laufen, heißt also, am 09.03. waren die 3 Wochen um.

      Ergo hättest du bis dahin Bescheid haben müssen. Einigen Gerichten hat es jedoch ausgereicht, dass der Bescheid am letzten Tag der Frist geschrieben wurde, ohne dass der Antragsteller davon Kenntnis hat. So wie dir nun.

      Deshalb um Gottes willen nicht bei der KK anrufen etc., sondern bis zum 23. März 2017 mindestens warten! Auch dann würde ich noch ein paar Tage verstreichen lassen, damit die KK dir nicht noch schnell eine Absage per Rückdatierung zustellt. Bei Ablehnung kannst du dann immer noch einen Anwalt aufsuchen.

      Viel Erfolg!!

      LG Dunja
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      Höchstgewicht 02/2011: 145,4 kg
      OP-Gewicht 17.01.2012: 133,7 kg
      Jetzt geht´s los!!! UHU erreicht am 26.06.2012