Aussage von Anwalt verunsichert mich?#

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    • Aussage von Anwalt verunsichert mich?#

      Hallöchen,

      mein Antrag für eine Bruststraffung ist seit genau 7 Wochen unterwegs, heute rief ich bei der KK an um nachzufragen und bekam dann direkt die mündliche Absage,welche mir dann wohl auch schriftlich zugeschickt wird.
      Ich fragte dann meinen Anwalt wegen der bekannten 5 Wochen Frist und nannte auch den Paragraphen dazu. ER sagte mir dann das die KK laut Gesetzbuch trotz verstrichener Frist NUR zahlen muss wenn Sie den Eingriff auch für medizinisch notwendig hält. Ich bin total verwirrt?? Ich dachte der Antrag wäre jetzt so oder so genehmigt da ich so lange nichts von denen gehört habe. Hätte ich heute nicht angerufen wäre das wohl auch noch eine ganze Weile so geblieben..
      was meint ihr?


      Lieben Gruß
    • entscheidend ist, ob Du das Datum des Zugangs des Antrages bei der KK nachweisen kannst. Dann kommts auch noch drauf an, welches Datum die KK auf die Absage schreibt. Manche Kassen sollen da ja auch vor Rückdatierungen nicht zurückschrecken.
      und dann im Zweifelsfall zu einem anderen Anwalt, der hier scheint nicht so viel Ahnung zu haben. Die Aussetzung der Frist greift nur, wenn die KK Dich innerhalb der 5 Wochen schriftlich darüber informiert hätte, dass der MDK mit der Bearbeitung nicht hinterher kommt (und auch das ist eher wackelig).
      Ich drücke Dir die Daumen.
    • Hallo,

      der Anwalt hat wirklich keine Ahnung, nimm dir einen Anderen!

      Das ganze Gesetz ist sinnlos, wenn die KK im Nachgang noch bewerten darf, ob die OP medizinisch notwendig ist.

      Frist bleibt Frist!!

      Zu der Verlängerung der Frist: es ist ganz eindeutig beschrieben, dass Urlaub, Krankheit oder Ähnliches nicht dazu führt, dass die KK die Frist verlängern darf. Das heißt auch, dass es völlig egal ist, wenn der MDK mit seinerBearbeitung nicht hinterher kommt. Genau deshalb ist dieser § ja eingeführt worden.

      Hast du denn einen Nachweis über die Abgabe des Antrages? Hast du schon die schriftliche Ablehnung (mit welchem Datum) erhalten? Auch das könnte spannend werden. Die KK wird kaum einen ablehnenden Bescheid mehr als 1 Woche zurückdatieren, um die Frist einzuhalten.


      LG Dunja
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      Höchstgewicht 02/2011: 145,4 kg
      OP-Gewicht 17.01.2012: 133,7 kg
      Jetzt geht´s los!!! UHU erreicht am 26.06.2012
    • Hallo ihr lieben, danke für die Antworten.

      @dunja69 meinen Antrag selber habe ich (leider ohne Datum) am 26.01. abgeschickt. Die Bestätigung das mein Antrag jetzt beim MDK ist hab ich von der KK mit dem 08.02. als Datum bekommen. Die schriftliche Ablehnung habe ich noch nicht bekommen..wird die Tage wohl einflattern.
      So am Rande..was ich komisch fand ist das die Dame am Telefon erst sagte mein Antrag wäre noch in Bearbeitung und als ich Sie darauf aufmerksam machte das es ja jetzt schon 7 Wochen wäre sagte sie mir dann das es abgelehnt wird,aufgrund dessen das es medizinisch nicht nötig sei...Naja,mal sehen wann der Brief kommt.
      Ich habe nun den Anwalt Tim Werner kontaktiert, mal sehen, ob er mir helfen kann.
      LG
    • Aber selbst vom 08.02. bis heute sind es ja mehr als 5 Wochen.

      Tim Werner ist klasse, der kennt sich aus. Ich hatte ihn damals auch beauftragt, weil ich innerhalb der 5 Wochen nichts gehört habe und er hat direkt die KK angeschrieben. Kurz danach kam die Zusage.
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      141,9 kg am 10.09.2016 [Blockierte Grafik: http://forum.nicolai-worm.de/wcf/images/smilies/shok.gif] (Beginn Eiweißphase)
      138,1 kg am 28.09.2016 (OP Schlauchmagen)
      99,9 kg am 10.07.2017 [Blockierte Grafik: http://forum.nicolai-worm.de/wcf/images/smilies/party.gif] So "leicht" wie 1990 [Blockierte Grafik: http://forum.nicolai-worm.de/wcf/images/smilies/party.gif]