Hallöchen,
mein Antrag für eine Bruststraffung ist seit genau 7 Wochen unterwegs, heute rief ich bei der KK an um nachzufragen und bekam dann direkt die mündliche Absage,welche mir dann wohl auch schriftlich zugeschickt wird.
Ich fragte dann meinen Anwalt wegen der bekannten 5 Wochen Frist und nannte auch den Paragraphen dazu. ER sagte mir dann das die KK laut Gesetzbuch trotz verstrichener Frist NUR zahlen muss wenn Sie den Eingriff auch für medizinisch notwendig hält. Ich bin total verwirrt?? Ich dachte der Antrag wäre jetzt so oder so genehmigt da ich so lange nichts von denen gehört habe. Hätte ich heute nicht angerufen wäre das wohl auch noch eine ganze Weile so geblieben..
was meint ihr?
Lieben Gruß
mein Antrag für eine Bruststraffung ist seit genau 7 Wochen unterwegs, heute rief ich bei der KK an um nachzufragen und bekam dann direkt die mündliche Absage,welche mir dann wohl auch schriftlich zugeschickt wird.
Ich fragte dann meinen Anwalt wegen der bekannten 5 Wochen Frist und nannte auch den Paragraphen dazu. ER sagte mir dann das die KK laut Gesetzbuch trotz verstrichener Frist NUR zahlen muss wenn Sie den Eingriff auch für medizinisch notwendig hält. Ich bin total verwirrt?? Ich dachte der Antrag wäre jetzt so oder so genehmigt da ich so lange nichts von denen gehört habe. Hätte ich heute nicht angerufen wäre das wohl auch noch eine ganze Weile so geblieben..
was meint ihr?
Lieben Gruß