5-Wochen-Frist heute abgelaufen ... brauche dringend Hilfe !!!

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    • 5-Wochen-Frist heute abgelaufen ... brauche dringend Hilfe !!!

      Hallo Leute.

      Nachdem ich meinen Antrag (Bauch-/Beinstraffung) bei der Krankenkasse eingereicht habe, wurde ich natürlich zum MDK bestellt.
      Der Arzt dort hat (natürlich wie generell viele andere) alles schön runtergespielt (trotz rez. Stellen und offen Wunden auch bei der Untersuchung).

      Meine 5-Wochen-Frist ist zwar heute erst abgelaufen, aber eine Mitarbeiterin der Krankenkasse hatte mich vor 2 Tagen
      telefonisch kontaktiert und mir mitgeteilt, dass der MDK abgelehnt hat und ich doch sofort schonmal einen Widerspruch faxen solle. Dies habe ich
      natürlich sofort gemacht.

      Jetzt frage ich mich aber, hat der telefonische Kontakt jetzt schon Auswirkungen auf diese 5-Wochen-Frist, denn ich habe schon mehrfach gelesen, dass
      in dieser Frist aber ein schriftlicher Ablehnungsbescheid mit Gründen erfolgen muss.

      Bin jetzt hin und her gerissen und habe schon Angst, dass mein Widerspruch jetzt die Frist aufgehoben hat. Hat jemand von euch ähnliches erlebt oder
      weiss, was das alles jetzt bedeuten könnte ??? Oder soll ich Montag die Krankenkasse nochmal mit Paragraph darauf hinweisen, dass die Frist ja abgelaufen
      ist und ich somit die Operation als genehmigt ansehen kann ???

      Wäre echt toll, wenn ihr da irgendwelche Infos für mich hättet.

      Viele liebe Grüße an alle Boardler ...

      :danke1:
    • leider kenne ich mich in Sachen Widerspruch nicht so gut aus.
      ich würde empfehlen, dir rechtl. Unterstützung zu holen , z.b. tim werner ffm (geht auch per Mail ) oder dem vdk.
      Sofern du eine Ablehnung erhälst , greift die Rechtschutzversicherung (so wäre es bei mir. Allerdings muss der medm Bereich in der Versicherung enthalten sein).

      viel Erfolg und lg klementine
      "Der Glaube an die eigenen Möglichkeiten macht vieles möglich."
    • Ich kenne es aus anderen Rechtsbereichen so, dass Dir der Bescheid "zugegangen" sein muss. Das müsste Dir die Kasse im Zweifelsfall beweisen - durch Deinen (vor der Ablauffrist) erstellten Widerspruch hast Du ja quasi selber bestätigt, dass Dir die Absage telefonisch bereits zugegangen ist. Meines Wissens gibt es keine vorgeschriebene Schriftform für die Ablehung. Ich fürchte, da hast Du Dir selbst die Argumente genommen.
      Liebe Grüße von Gaugele


      Erstgespräch 19.07.2012 mit 186 kg >>> Schlauchi-OP 20.02.2013 mit 169,5 kg >>> BDS 23.01.2015 mit 90 kg
      Mein OP-Bericht Mein OP Bericht Schlauchi am 20.02.2013
    • Danke erstmal für Eure Antworten :zwinker:
      Ich meine ich hab irgendwo gelesen das mir der Ablehnungsbescheid in der Frist mit Ablehnungsgrund schriftlich zugestellt sein muss ???? Ist das eigentlich
      so oder nicht??? ?( ?( ?(

      Bin fix und fertig...wäre ich mal nicht an Telefon gegangen...
    • Aber Du hast doch einen Widerspruch eingereicht. damit erkennst Du ja an, dass Du eine Ablehnung bekommen hast. Jetzt kann die KK in das Ablehnungsschreiben ein Datum nach Wahl setzen und du kannst ncht beweisen, dass Du es nicht fristgerecht bekommen hast. Die KK wird immer auf Deinen Widerspruch verweisen und jeder Richter wird Dich fragen, wieso Du ohne Ablehnung Widerspruch einreichen konntest.
      Ich fürchte, da hast Du Dir wirklich keinen Gefallen getan. Ablehnungsbegründung abwarten und ggf. erweiterte Argumente mit dem Widerspruch einreichen.
    • Hallo Leute ...Ich hatte gestern noch an RA Tim Werner geschrieben....der hat mir auch promt geantworten.( total nett)..und es ist leider zu meinem bedauern genau so wie ihr alle geschrieben habt ;( ;( ;(
      Wäre ich bloß nicht ans Telefon gegangen...shit.
      Kann mir vielleicht jemand von euch mal ein Attest von seinem Hausarzt zukommen lassen welches auch für einen Widerspruch benutzt wurde??? Das wäre echt super nett.


      Liebe Grüße Sandra :sonnenblumen:
    • Also ich finde das auch extrem hinterhältig.........
      Ich würde nochmals klären wie das mit der schriftform ist..... denn schriftlich wurde Dir ja nichts zugestellt.

      Nenne doch mal Deine Krankenkasse - dann weiß jeder wo man besonders aufpassen muss.
      Elisabeth

      Höchstgewicht 05/2006 * 170,0 kg * BMI = 59,52 * OP Gewicht 15.05.2006 * 165,0 kg * RNY-Bypass
      niedrigstes Gewicht 69 kg - lange Zeit gehalten bei 75 kg - aktuell 81 kg

      17!! Jahre nach OP
    • Ich bin bei der BIG direkt hatte bisher nie Probleme dort...die Schlauchmagen OP 2009 ist ja auch sofort durchgegangen...
      Habe seit Anfang 2016 extrem mit Sodbrennen zu kämpfen worauf mir im Juli 2016 dann auch der ENDOSTIM Schrittmacher implantiert wurde..Nun ist der Magen wieder
      durch einen erneuten Riss im Zwergfell wieder in den Brustraum gerutscht und alles geht von vorne los ;( ;( ;( ;( ;(
      Als ob das nicht schon schlimm genug wäre...dann wird man auch noch so ausgetrickst...der totale Alptraum

      Liebe Grüße
    • Deshalb vielleicht hier für alle: fragt erst hier im Forum, bzw. einen Anwalt, bevor ihr reagiert!!

      Ein mündlicher Bescheid auf eine schriftlichen Antrag - geht nicht, soweit ich weiss.

      Letztendlich hätte dir die KK das Gespräch nachweisen müssen, wenn es denn überhaupt als Bescheid gilt. Die KK hat dich damit fies ausgetrickst, leider. Häätest aeinfach nur auf den Widerspruch verzichten sollen, dann wäre alles okay gewesen, aber ich will jetzt auch kein Öl ins Feuer gießen.

      Wünsche dir für deinen Widerspruch alles Gute!

      LG Dunja
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      Höchstgewicht 02/2011: 145,4 kg
      OP-Gewicht 17.01.2012: 133,7 kg
      Jetzt geht´s los!!! UHU erreicht am 26.06.2012
    • Auch wenn sie euch drängen, ihr habt 4 Wochen um formlos mit einem einfachen Satz Widerspruch einzulegen.Verlangt dabei gleichzeitig Akteneinsicht und womit die Absage begründet wurde.Dann könnt ihr anschließend auf diese Gründe Punkt für Punkt eingehen und sie widerlegen.Macht es auch euren Ärzten einfacher,wenn sie wissen warum abgelehnt wurde.

      Trotzdem eine ganz schön linke Tour :329: evt wendest du dich mit einer Beschwerde über sie hier dran:
      http://www.bundesversicherungsamt.d...straeger/gesetzliche-krankenversicherung.html
      Dauli :fahrrad:


      Das Leben ist schön :tanzen: ,
      obwohl praktisch alles dagegen spricht !
    • Hallo,

      nachdem auch bei mir die KK die Frist versäumt hat und ich klagen mußte, hatte ich mich beim Bundesversicherungsamt über das Verhalten der KK beschwert.

      Das Amt stand voll und ganz hinter der KK, obwohl ich letztendlich vor Gericht gewonnen habe!! Da hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus!!

      LG Dunja
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      Höchstgewicht 02/2011: 145,4 kg
      OP-Gewicht 17.01.2012: 133,7 kg
      Jetzt geht´s los!!! UHU erreicht am 26.06.2012