5 Wochen Frist abgelaufen was tun?#

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    • 5 Wochen Frist abgelaufen was tun?#

      Hallo ihr Lieben,
      ich habe eine Frage bezüglich meines Antrags an die Krankenkasse.

      Ich habe am 14.03.17 den who Antrag zur Krankenkasse geschickt.

      Am 16.03.17 ist der Brief bei der Krankenkasse eingegangen und ich habe am 18.03.17 ein Schreiben der Krankenkasse erhalten (vom 16.03) das Sie noch eine

      Fotodukumentation wünschen bis spätestens 31.03.17 (Diese hatte ich bei meinem Antrag nicht beigefügt).

      Die Fotodukumentation habe ich dann am 21.03.17 zur Krankenkasse geschickt.

      Dann habe ich einen Brief von der Krankenkasse vom 21.03.17 bekommen, das

      Sie alles zum MDK geschickt haben und ich bis spätestens 13.04.17 eine Antwort

      von Ihnen erhalte. Bis zum heutigen Tag habe ich keine Antwort der Krankenkasse.
      Und heute, den 20.04.17 ist meiner Meinung nach ja die 5-Wochen-Frist abgelaufen oder?


      Ich weiß nicht wie sich das jetzt verhält weil die Krankenkasse sich ja selbst eine Frist gesetzt hat bis zum 13.03.17 mir eine Entscheidung schriftlich mitzuteilen. Hat das was zu sagen?
      Und verlängert sich die Frist weil ich nicht direkt Fotos mitgeschickt habe?

      Ich weiß nicht wie ich am besten vorgehen soll und was ich machen soll.
      Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

      Viele Grüße,
      :hallo: Janine
    • Hallo ihr Lieben,
      Ich habe eben mit der Krankenkasse telefoniert. Die sagten mir jetzt das letzte Woche ein schreiben an mich rausgegangen ist zur Einladung zum MDK für gestern. Ich habe aber kein schreiben bekommen. Und jetzt will sie beim MDK anrufen wegen nem neuen Termin. Dann hab ich sie auf die 5 Wochen Frist aufmerksam gemacht. Dann sagte sie "müssen wir schauen" sie ruft beim MDK an.
      Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten ?
      Viele Grüße
      Janine
    • Schreib deiner KK, bezugnehmend auf die von ihr abgelaufene Frist tritt die Genehmigungsfiktion in Kraft und sie sollen dir bitte innerhalb von 2 Wochen die schriftliche Zusage zuschicken.
      Noch besser kommt es ,wenn du dies von einem Anwalt für Sozialrecht aufsetzen lässt.
      Lass dich auf keine Diskussionen ein und bestehe auf dein Recht.
      Was du jetzt nur brauchst sind Geduld und starke Nerven.
      Dauli :fahrrad:


      Das Leben ist schön :tanzen: ,
      obwohl praktisch alles dagegen spricht !
    • Danke für deine schnelle Antwort.
      Was ist denn wenn die Krankenkasse das irgendwie nachweisen kann das der Brief rausgegangen ist ? Ich bin total verwirrt. Habe auch noch nie etwas mit einem anwalt laufen lassen. Ich höre nur immer etwas von einem Herr Werner. Aber wenn man keine Rechtsschutz Versicherung hat wird das wahrscheinlich teuer oder ?
      Viele Grüße
    • Anwalt Tim Werner ist klasse.
      Dem kannst du erst mal per Mail Kontaktieren,er antwortet innerhalb von Tagen,dann darfst du ihm deine komletten Unterlagen schicken,er liest sich alles durch und gibt dann eine Empfehlung.Das macht er kostenlos.Wenn du ihn dann weiter haben willst gibt es einen festen Gebührensatz,das erklärt er dir dann aber auch.
      Dauli :fahrrad:


      Das Leben ist schön :tanzen: ,
      obwohl praktisch alles dagegen spricht !
    • Hallo,

      die KK muss auch nachweisen können, dass dir der Brief mit der Einladung zugegangen ist, können sie wohl nicht.

      Ich würde nicht ohne Anwalt tätig werden, da es schwierig werden kann wegen der nicht erhaltenen Einladung zum MDK-Termin. Da kann dir evtl. mangelnde Mitarbeit vorgeworden werden.

      Aber die Einladung am 20.04.17 lage bereits 1 Tag außerhalb der Frist von 5 Wochen, die wäre nämlich am 19.04.17 abgelaufen. Jedes Gericht müßte dir daher nach § 13 3a SGB V die OP zusprechen, da der MDK-Termin ja schon außerhalb der 5 Wochenfrist lag. Juristische Hilfe würde ich dennoch in Anspruch nehmen.

      LG Dunja
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      Höchstgewicht 02/2011: 145,4 kg
      OP-Gewicht 17.01.2012: 133,7 kg
      Jetzt geht´s los!!! UHU erreicht am 26.06.2012
    • Huhu,

      in dem Fall würde ich dir auch raten, Beistand zu holen. Von Herrn Werner erhältst du erst einmal kostenfrei eine Empfehlung. Das lohnt sich in jedem Fall, ihn einzuschalten.

      Alles, alles Gute
      Nicki