Widerspruch nach Ablehnung draußen???

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    • Gesetz sagt Folgendes: SGB X


      (1) Soweit ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), rechtswidrig ist, darf er, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden.
      (2) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, soweit
      1.
      2.der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, oder
      3.er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat.
      (3) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung kann nach Absatz 2 nur bis zum Ablauf von zwei Jahren nach seiner Bekanntgabe zurückgenommen werden. Satz 1 gilt nicht, wenn Wiederaufnahmegründe entsprechend § 580 der Zivilprozessordnung vorliegen. Bis zum Ablauf von zehn Jahren nach seiner Bekanntgabe kann ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung nach Absatz 2 zurückgenommen werden, wenn
      1.
      2.der Verwaltungsakt mit einem zulässigen Vorbehalt des Widerrufs erlassen wurde.
      In
      den Fällen des Satzes 3 kann ein Verwaltungsakt über eine laufende
      Geldleistung auch nach Ablauf der Frist von zehn Jahren zurückgenommen
      werden, wenn diese Geldleistung mindestens bis zum Beginn des
      Verwaltungsverfahrens über die Rücknahme gezahlt wurde. War die Frist
      von zehn Jahren am 15. April 1998 bereits abgelaufen, gilt Satz 4 mit
      der Maßgabe, dass der Verwaltungsakt nur mit Wirkung für die Zukunft
      aufgehoben wird.
      (4) Nur in den Fällen von Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 Satz 2 wird der Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen. Die Behörde muss dies innerhalb eines Jahres seit Kenntnis der Tatsachen tun, welche die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes für die Vergangenheit rechtfertigen.
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      Höchstgewicht 02/2011: 145,4 kg
      OP-Gewicht 17.01.2012: 133,7 kg
      Jetzt geht´s los!!! UHU erreicht am 26.06.2012
    • Hallo,

      einen begünstigenden Verwaltungsakt kann ich nicht sehen, denn der Antrag wurde ja abgelehnt.

      Mit der Rücknahme nach § 45 versucht die KK nach meiner Ansicht, die GENEHMIGUNGSFIKTION zurückzunehmen!!

      Deine Freundin sollte dringend einen fachkundigen Anwalt aufsuchen!

      Viel Glück!!

      LG Dunja
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    • Danke Dunja, genau das hab ich ihr geraten, denn ich will da nicht aus Unkenntnis zwischen die Fronten kommen oder irgendwas vermasseln weil ich es ev. falsch verstehe, ich hoffe sie macht es so, sie wollte sich gestern beim VDK erkundigen ob das reicht weiß ich nicht denn ich denke ein fundiertes Schreiben vom RA der die passenden Paragraphen einsetzten kann bringt auf jeden Fall mehr.

      Na ja wir werden sehen am Donnerstag treffe ich sie in der Gruppe oder sie meldet sich vorher bin gespannt :positiv:
      Liebe Grüße Gitti
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      15.6.17 116,7kg, -6,4kg, 29.6.2017 OP mit 110,3kg 1. M. -4,7 / 2. M. -5,7 / 3.M. -2,9/ 4.M. - 3,1/ 5.M. - 3,0/ 6.M. -2,8/ 7. M. -2,0/ 8. M. +/-0 9. M. -0,8/ 10. M. -1,2/ 11.M - 1,3/12. M.+/-0, 13. M. -1,9/ 14. M. -1,4
    • Hallo,

      Rechtsanwalt Tim Werner freut sich über solche Fälle!! Habe heute eine Mail von ihm erhalten. Fälle der Genehmigungsfiktion macht er besonders gern!!

      LG Dunja
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      OP-Gewicht 17.01.2012: 133,7 kg
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    • OK das wundert mich jetzt da ich erst hier wo gelesen habe dass er im MOment keine neuen Fälle mehr annimmt, meine Freundin hat ihn auch angeschrieben und keine Antwort erhalten.
      Liebe Grüße Gitti
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      15.6.17 116,7kg, -6,4kg, 29.6.2017 OP mit 110,3kg 1. M. -4,7 / 2. M. -5,7 / 3.M. -2,9/ 4.M. - 3,1/ 5.M. - 3,0/ 6.M. -2,8/ 7. M. -2,0/ 8. M. +/-0 9. M. -0,8/ 10. M. -1,2/ 11.M - 1,3/12. M.+/-0, 13. M. -1,9/ 14. M. -1,4
    • Ok werd ich ihr sagen danke, dann einfach oben drüber Genehmigungsfiktion schreiben oder :D
      Liebe Grüße Gitti
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    • ich bin auch beim ra tim Werner , ich würde auch nochmals anschreiben.
      er ist vonm 17.07.2017 - 31.07.2017 im Urlaub. vllt auch mal spät nachmittags anrufen. ich hatte das glück mit ihm persönlich zu sprechen

      viel glück bin grad auch bei einer Untätigkeitsklage gegen die kasse
      Februar 2016 Beginn
      Januar 2017 Widerspruchausschuss Krankenkasse
      Juni 2017 untätigkeitsklage RA Werner Sozialgericht
      Juli 2017 Kostenzusage der KK unabhängig von der Klage
      :thumbsup:
      03.08.2017 Besprechung 113.6
      21.08.2017 Tag vor Op 106,6
      29.08.2017 Entlassung. 102.1
      16.10.2017 ..................94,8
      06.04.2018 ..................74,5
      28.07.2018 ..................71,1
      22.01.2020...................66,8
      28.08.2020...................63,5