KK will Entbindung von Schweigepflicht für Weitergabe an MDK???#

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    • KK will Entbindung von Schweigepflicht für Weitergabe an MDK???#

      Hallo alle zusammen,

      und schon brauche ich Hilfe von euch:
      Mein Antrag ist über das AC an die KK geschickt worden. Eingangsbestätigung der KK liegt jetzt bei mir vor. Die KK will von mir eine Entbindung von der Schweigepflicht, damit sie den Antrag an den MDK reichen kann.
      Was haltet Ihr davon?
      Irgendwie fühle ich mich da äußerst unwohl mit. Das beigefügte Formular enthält auch nichts vom MDK, sondern ist nur auf die KK bezogen.
      War das bei euch ebenso? Ich bin da etwas irritiert, ist das denn erforderlich zwischen KK und MDK? Die gehören doch - salopp gesagt- irgendwie zusammen und es ist doch üblich, dass die KK ihre Spezis, den MDK dazu zieht.

      Wer kann mir "auf die Sprünge" helfen? Ich möchte keine pauschale Schweigepflichtentbindung für die KK erteilen. Weiß jetzt nicht so recht, muss ich oder muss ich nicht bzw. wie soll ich darauf reagieren.

      Vielen Dank für eure Unterstützung und lG
      Gitti 55 :zwinker:
    • Der MDK ist unabhängig von den Krankenkassen... so zumindest sagt es der Gesetzgeber.
      Die Schweigepflichtsentbindung ist denke ich nötig, damit die KK die vom AC gesendeten unterlagen weiterleiten kann... Wenn du das nicht machst, kann der MDK nicht darüber entscheiden und es wird eine Absage kommen. Die Schweigepflichtsentbindung gilt NUR für diesen Antrag - das ist keine generelle...
      Die KK darf ja nicht mal nachschauen, wann du welche Medikamente in der Apotheke eingelöst hast ;)
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      Op-Gewicht (07.11.): 137,0 kg
      Gewicht (10.11.) : 139,0
    • Bei mir war es genauso, Antrag wurde von der Krankenkasse an den MDK weitergeleiteten, die dann die Entscheidung getroffen haben. Wurde über die Weitergabe per Schreiben informiert, ohne daß ich was unterschreiben musste.
      Du kannst dann aber auch die Entscheidung, also das Gutachten des MDKs von der Krankenkasse verlangen (wichtig falls eine Ablehnung kommt).
      Drücke dir die Daumen
    • Ich habe sowas such nie unterschrieben und trotzdem ging es an den mdk. Frag mal in deinem AZ nach was die dazu sagen. Ich finde es merkwürdig
      LG

      Riena


      OP Bypass: 27. Dezember 2016 mit 113,0 kg
      Höchstgewicht 136,6 kg
      Minimizer Op: 5. Oktober 2017
      1. WHO: (Oberarmstraffung + Bruststraffung+ Implantate - Dr. Schenck, LMU) 6. April 2018
      2. WHO: (Oberschenkelstraffung + BDS mit innerem Korsett - Dr. Schenck, LMU) 20. August 2018
      Gewicht 28.08.18 : 54,3 kg
    • Vielen Dank für eure Antworten. Werde morgen in Klinik nachfragen. Klasse Tipp, Rienamaus!!! Danke, dass hab ich jetzt gebraucht. Hab ja schon viel hier im Forum gelesen, aber Schweigepflichtentbindung für den MDK war nicht dabei. Mein flaues Unbehagen bleibt. Bin gespannt, was die Klinik meint. Ich berichte ... LG
      Gitti 55 :zwinker:
    • # Krikedol, der MDK soll alles kriegen, was nötig ist und vll. noch was darüber hinaus. Da mache ich mich evtl. sogar “nackig“, aber nur evtl. - grins. Schließlich soll's ja ein positives Ergebnis werden. Merkwürdig bleibt, dass die KK zwar schreibt, brauch ich für's Weiterleiten an den MDK. Aber der Vordruck gibt das nicht her. Danach soll ich die Schw.pflichtentbindung für die KK erteilen und da habe ich Bauchschmerzen. :neinnein: LG
      Gitti 55 :zwinker:
    • ich verstehe nicht wo das Problem für dich ist? Wenn sie das brauchen muss du es ihnen reichen. Warum hast du da ein mulmiges Gefühl? Du willst was von denen und auf der anderen Seite willst du nicht mit denen kooperieren.
      :tulpe:


      12.12.2014 Erstgespräch im AC
      12.01.2015 Antrag bei der KK abgegeben
      02.02.2015 telefonische Zusage
      06.02.2015 Eingang schriftliche Zusage
      24.03.2015 Schlauchmagenop
    • Guten Morgen,

      wie soll das ohne Schweigepflichtsentbindung funktionieren?

      Das ist der korrekte Vorgang. Es gibt sicher viele schwarze Schafe, die das ohne machen - was sachlich nicht korrekt ist.

      Viele Grüße
      Nicole
    • Der Sachbearbeiter der Krankenkasse muss, wenn er/sie Fragen hat, sich doch an den Arzt wenden können, wenn es für die Entscheidung ob ja oder nein erforderlich ist.
      Stell dir mal vor, wie das funktionieren soll, wenn die jeden kleinen Pups, der sich auftut, erst schriftlich zu dir schicken müssten mit der Bitte um Stellungnahme deines Arztes...
      Es ist ja keine generelle Schweigepflichtsentbindung, sondern nur eine, die für diesen einen Sachverhalt nötig ist.
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      Op-Gewicht (07.11.): 137,0 kg
      Gewicht (10.11.) : 139,0
    • Danke für eure Antworten, Sommerblume30 und nicki32, MsLenny
      genau das ist der Punkt: die KK will eine Schweigepflichtentbindung für sich.
      MDK sehe ich ganz entspannt, ... sollen alles notwendige kriegen!!!

      Habe mit der Klinik telefoniert:Soll KK mitteilen, dass sie alle relevanten Unterlagen für die OP vorliegen haben.
      keine Schw.pfl.Entbindung für die KK erteilen
      und schreiben, dass die KK die Unterlagen an den MDK weiterreichen kann. VG
      Gitti 55 :zwinker: