Ich versteh es einfach nicht..

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    • Ich versteh es einfach nicht..

      Leute haltet mich für blöd, aber ich checke es einfach nicht :335:
      Also die Leitlinien geben die Richtung vor, der MDK richtet sich danach und die KK entscheidet letztendlich. Das habe ich doch richtig verstanden oder?
      Wieso kann dann das AZ entscheiden, ob man z. B. eine Verhaltenstherapie machen muss oder ob ein psych. Gutachten reicht? Ich hab echt Angst, dass das AZ sagt, dass alles in trockenen Tüchern ist (wenn es dann mal soweit ist, habe erst nächsten Monat meinen Termin) und dann von der KK doch eine 6 Monate Verhaltenstherapie gefordert wird..
    • Hallo Nicola,

      also bei mir war das damals so, dass ich mich bei der KK informiert habe, was sie brauchen für den Antrag.
      Dann haben sie mir Infomaterial zugeschickt und da stand alles drin, was sie fordern.

      Mein AZ hat mir auch gesagt, dass ich mich daran halten soll und hat mir noch ein paar Tipps zusätzlich gegeben.

      ICH habe mich also an das gehalten, was meine KK gefordert hat und damit ging auch mein AZ konform.

      Aber du wirst hier sicherlich noch viele hilfreichere Antworte bekommen als meine.

      Alles Gute für dich.

      Tanni
      Grüße von Tanni
      RNY-Magenbypass am 24.06.20
      Mein Bypass-Tagebuch
    • Nach den S3-Richtlinien musst du während des MMKs Ernährungsberatung, Verhaltenstherapie und Bewegungstherapie machen. Außerdem benötigst du einige Untersuchungen sowie ein psychologisches Gutachten. Du brauchst also beides Verhaltenstherapie UND psychologisches Gutachten.
      Beginn 6-monatiges MMK: 11.08.2016, 132,4 kg
      Beginn 3-monatiges MMK: 13.02.2017, 133,0 kg
      Beginn der Eiweißphase: 04.05.2017, 123,3 kg
      Gewicht am OP-Vor-Tag: 17.05.2017, 119,5 kg
      [Blockierte Grafik: http://swlf.lilyslim.com/9Hmgp1.png]

      Wer mich dick nicht will, hat mich schlank nicht verdient!
      Dort, wo man nicht segeln kann, muss man wohl oder übel rudern...
    • Nicola81 schrieb:

      Wieso kann dann das AZ entscheiden, ob man z. B. eine Verhaltenstherapie machen muss oder ob ein psych. Gutachten reicht? Ich hab echt Angst, dass das AZ sagt, dass alles in trockenen Tüchern ist (wenn es dann mal soweit ist, habe erst nächsten Monat meinen Termin) und dann von der KK doch eine 6 Monate Verhaltenstherapie gefordert wird..
      Also ich musste zwar kein MMK machen, aber bei hat die Kasse keine Ahnung und überlässt alles dem MDK und insoweit musste mir das KH sagen, was ich alles brauche, weil die Kasse eben keinen Dunst hatte. Die meisten hier lassen sich einen Laufzettel von der Kasse geben.
      Liebe Grüsse Heike ...... und @llseits einen schönen Tag :katze:
    • Das MMK ist generell ja auch kein MUSS ! Die Leitlinien sind nicht bindend, sondern eine "Leitlinie" für die Krankenkassen. Ob und was sie letztendlich fordern, ist ihre Sache.

      Darum solltest Du auf jeden Fall, notfalls auch in Eigenregie, ALLE Säulen des MMK ableisten, umso weniger können die Krankenkassen meckern.
      Liebe Grüße von Gaugele


      Erstgespräch 19.07.2012 mit 186 kg >>> Schlauchi-OP 20.02.2013 mit 169,5 kg >>> BDS 23.01.2015 mit 90 kg
      Mein OP-Bericht Mein OP Bericht Schlauchi am 20.02.2013
    • Isarflimmern schrieb:

      Nach den S3-Richtlinien musst du während des MMKs Ernährungsberatung, Verhaltenstherapie und Bewegungstherapie machen. Außerdem benötigst du einige Untersuchungen sowie ein psychologisches Gutachten. Du brauchst also beides Verhaltenstherapie UND psychologisches Gutachten.
      Lt. den Richtlinien ja, aber meistens hört man eben nichts von der Verhaltenstherapie, sondern nur, dass einmal ein Psychologe nen Wisch ausstellt und schon ist gut..




      Tanni1971 schrieb:




      ICH habe mich also an das gehalten, was meine KK gefordert hat und damit ging auch mein AZ konform.

      Aber du wirst hier sicherlich noch viele hilfreichere Antworte bekommen als meine.

      Alles Gute für dich.

      Tanni
      Vielen Dank! Ich habe meine Kasse letzte Woche angeschrieben und hoffe noch auf Antwort. Ich hatte schon mal ganz am Anfang angerufen und da wurde mir nur gesagt, dass alles zum MDK geht. Ich werde aber trotzdem nochmal anrufen..habe nur Angst, dass ich mich bei denen unbeliebt mache ;-)
    • gaugele schrieb:

      Das MMK ist generell ja auch kein MUSS ! Die Leitlinien sind nicht bindend, sondern eine "Leitlinie" für die Krankenkassen. Ob und was sie letztendlich fordern, ist ihre Sache.

      Darum solltest Du auf jeden Fall, notfalls auch in Eigenregie, ALLE Säulen des MMK ableisten, umso weniger können die Krankenkassen meckern.
      Achso.. ich dachte, es wäre ein Muss und das die Leitlinien eben wohl bindend sind. Das ist typisch..alles hochbürokratisch und dann doch kein roter Faden. Ich bin dabei, alles abzuarbeiten, ist aber nicht so leicht.. männo...
    • Wie der Name schon sagt: es ist eine "Leitlinie" und keine Verordnung oder ein Gesetz. Ich brauchte z.B. gar keine VT, weil der Psychologe im Eingangs-Gutachten mir bereits bescheinigte, dass ich überdurchschnittlich kognitiv sei und ganz genau wisse, worauf ich mich einlasse.

      Damit war das Thema VT dann gehakt.

      Aber die Menschen sind nun mal verschieden gestrickt und deshalb ist in der Leitlinie eben auch die Variante VT vorgesehen. Heißt aber nicht automatisch, dass das dann auch für alle bindend ist.

      Alles klar nu? ;-)
      Chi
      +++
    • Meine Therapeutin hat zu mir gesagt, das Wort "Compliance" ist sehr wichtig in einem Gutachten!
      Ich hatte das Glück, das meine Therapeutin mich schon länger kennt, so daß sie ohne Probleme das Wort einsetzen könnte. Viele gehen ja auch nur zu einem Therapeuten um sich ein Gutachten erstellen zu lassen. ( Was jetzt kein Vorwurf ist ) ☺
      Startgewicht: 187Kilo

      Aktuells Gewicht: 90 kilo bei 162 -97Kilo :freu:
    • Nicola81 schrieb:

      Lt. den Richtlinien ja, aber meistens hört man eben nichts von der Verhaltenstherapie, sondern nur, dass einmal ein Psychologe nen Wisch ausstellt und schon ist gut..

      meine KK hat trotz BMI von 44 und Begleiterkrankungen wie Hypertonus, beg. Diabetes, Arthrose usw und trotz eines Attestes vom Psychiater, der mir bescheinigt hat, keine Essstörung zu haben und zu wissen woarauf ich mich einlasse, auf eine Verhaltenstherapie bestanden.
      Ich habe dann 5 Sitzungen aus eigener Tasche bezahlt und ein langes Gutachten von einer Psychologin bekommen und beim zweiten MMK eingereicht.
      Ich denke also, es kommt auf die KK, auf den Sachbearbeiter und auf denjenigen an, der deine Akte beim MDK auf den Tisch bekommt, das scheint alles so zufällig zu sein
    • Chimurenga schrieb:

      Wie der Name schon sagt: es ist eine "Leitlinie" und keine Verordnung oder ein Gesetz. Ich brauchte z.B. gar keine VT, weil der Psychologe im Eingangs-Gutachten mir bereits bescheinigte, dass ich überdurchschnittlich kognitiv sei und ganz genau wisse, worauf ich mich einlasse.

      Damit war das Thema VT dann gehakt.

      Aber die Menschen sind nun mal verschieden gestrickt und deshalb ist in der Leitlinie eben auch die Variante VT vorgesehen. Heißt aber nicht automatisch, dass das dann auch für alle bindend ist.

      Alles klar nu? ;-)
      Chi
      +++
      Jap.. Ich glaub ich bin selbst zu bürokratisch, liegt wohl daran, dass ich im öffentlichen Dienst arbeite ;-)
    • Tonje schrieb:

      Nicola81 schrieb:

      Lt. den Richtlinien ja, aber meistens hört man eben nichts von der Verhaltenstherapie, sondern nur, dass einmal ein Psychologe nen Wisch ausstellt und schon ist gut..
      meine KK hat trotz BMI von 44 und Begleiterkrankungen wie Hypertonus, beg. Diabetes, Arthrose usw und trotz eines Attestes vom Psychiater, der mir bescheinigt hat, keine Essstörung zu haben und zu wissen woarauf ich mich einlasse, auf eine Verhaltenstherapie bestanden.
      Ich habe dann 5 Sitzungen aus eigener Tasche bezahlt und ein langes Gutachten von einer Psychologin bekommen und beim zweiten MMK eingereicht.
      Ich denke also, es kommt auf die KK, auf den Sachbearbeiter und auf denjenigen an, der deine Akte beim MDK auf den Tisch bekommt, das scheint alles so zufällig zu sein
      Hast du deine OP dann schon hinter dir?

      Umeli schrieb:

      Meine Therapeutin hat zu mir gesagt, das Wort "Compliance" ist sehr wichtig in einem Gutachten!
      Ich hatte das Glück, das meine Therapeutin mich schon länger kennt, so daß sie ohne Probleme das Wort einsetzen könnte. Viele gehen ja auch nur zu einem Therapeuten um sich ein Gutachten erstellen zu lassen. ( Was jetzt kein Vorwurf ist ) ☺
      Jep, das ist auch ein gern gehörtes Wort bei mir am Arbeitsplatz und werde ich hier definitiv berücksichtigen - ohne Mitarbeit geht halt nix.. Ich bin mir bei dem Thema noch nicht so sicher, einerseits ich brauche das Gutachten, deswegen gehe ich hin. Auf der anderen Seite kann das einem natürlich schon helfen. Das merke ich selber bei der Ernährungsberatung, ich dachte, ich wäre auf dem Gebiet gut bewandert und habe bisher aber bei jedem Mal was für mich an neuen Infos mitnehmen können.
    • Das ist übrigens die Antwort von meiner KK:


      "Die multimodale Bewegungs-und Ernährungstherapie sollte über einen Zeitraum von 6-12 Monaten erfolgt sein.
      Das MMK besteht aus der Bewegungstherapie, Ernährungstherapie und einem psychologischen Gutachten.
      Ggf. wird Sie das Zentrum noch etwas steuern.
      Wichtig ist, dass Sie uns alle vorliegenden Unterlagen zur Prüfung einreichen. Sportstudio, Ernährungsberatung mit entsprechendem Nachweis.
      Auch das Ernährungstagebuch ist wichtig. Oftmals ist es sinnvoll, auch ein Bewegungstagebuch zu führen. Alle vorliegenden Befundberichte von Ihren Ärzten."

      Viele Grüße

      Nicola