WHO's innerhalb 6 Monaten, Krankengeld?

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    • WHO's innerhalb 6 Monaten, Krankengeld?

      Guten Abend,

      ich benötige euer Wissen & Erfahrungen.
      Nach einer Abnahme von über 100kg (Schlauchmagen) hatte mir die Krankenkasse (AOK) die WHO's für Oberarme und Bauch genehmigt.
      Nach den Oberarmen (August), bei denen es leider einige Komplikationen mit der Wundheilung gab war ich für insgesammt 5 Wochen krank geschrieben.
      Im Januar habe ich mich an den Bauch gewagt (T-Schnitt + Flanken) bei dem zum Glück alles Problemlos lief. Jetzt, nach 4 1/2 Wochen Krankschreibung bin ich wieder arbeiten.

      Heute (5 Wochen nach OP!) erhielt ich einen Anruf der Krankenkasse das ich ja ab Ende Januar nur Krankengeld erhalten sollte weil dies die gleiche "Krankheit" wie schon im August/September wäre, demnach innerhalb der 6 Monate.
      Mein Arbeitergeber der über beide OP's informiert war und mich auch unterstützt mit Home Office & Überstunden Abbau wenn es mir zuviel wird hat mir die letzten Wochen ganz normal mein Gehalt bezahlt und war erstaunt über die Anfrage der Krankenkasse. In Augen der Personalabteilung war dies eigentlich auch eine neue "Krankheit".
      Sollte die Krankenkasse recht haben, müsste ich jedoch das Geld zurückzahlen und aufs Krankengeld warten.

      Am Telefon sagte mir die Sachbearbeiterin der Krankkasse, das selbst ein Arbeitsausfall für eine kleine geplante Korrektur an den Oberarmen immer noch in dieses Thema fällt und frühestens in 6 Monaten ohne Krankgeld möglich wäre.

      Ich verstehe nicht, dass die Arme und der Bauch für die Krankenkasse der gleiche Krankheitsgrund ist? Bei allen Bekannten die oft auch innerhalb von 6 Monate 2 oder mehr WHO's hatten hat sich die Krankenkasse nicht eingemischt solange der Ausfall die 6 Wochen pro Operation nicht Überschritten hat.

      Liege ich da total falsch oder habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?
      Ich hatte im Vorfeld telefonisch nachgefragt (leider nichts schriftliches) und da wurde mir von der Krankenkasse das anders erzählt. Dort wurde sogar auf einen frühen Termin für die nächste Operation hingewiesen weil sonst unter Umständen die Genehmigung nicht mehr gültig wäre. (1 Jahr nach Erteilung)

      ||
    • Ich wüsste nicht, warum das 2 gleiche Sachen wären. Die Korrektur- ok, die hat ja unmittelbar mit der OP zuvor zu tun, aber eine neue OP mit neuem OPFeld... so ein Quatsch!

      Das ist ja wie 2 knieoperstionen wie eine gelten.

      Ich frage aber mal unsere Steffi!
      LG

      Riena


      OP Bypass: 27. Dezember 2016 mit 113,0 kg
      Höchstgewicht 136,6 kg
      Minimizer Op: 5. Oktober 2017
      1. WHO: (Oberarmstraffung + Bruststraffung+ Implantate - Dr. Schenck, LMU) 6. April 2018
      2. WHO: (Oberschenkelstraffung + BDS mit innerem Korsett - Dr. Schenck, LMU) 20. August 2018
      Gewicht 28.08.18 : 54,3 kg
    • „Also der Zeitraum zählt über drei Jahre in denen man 6 Wochen mit dem selben Code krankgeschrieben ist. Alles was drüber ist, fällt ins Krankengeld. In meinem Fall somit die letzte WHO im Januar weil das dann Woche 7-9 war. Die Not OP hat ne andere Codierung und fällt nicht ins Krankengeld. Habe gestern auch von meinem Arbeitgeber ein Angebot zur Wiedereingliederung bekommen, aber ist in meinem Fall hinfällig, da ich bereits seit Montag wieder voll arbeite.„


      Also stimmt das wohl doch da auf der AU/Krankschreibung die gleich Codierung verwendet wurde! Kannst du vielleicht noch mal nachschauen?
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      LG

      Riena


      OP Bypass: 27. Dezember 2016 mit 113,0 kg
      Höchstgewicht 136,6 kg
      Minimizer Op: 5. Oktober 2017
      1. WHO: (Oberarmstraffung + Bruststraffung+ Implantate - Dr. Schenck, LMU) 6. April 2018
      2. WHO: (Oberschenkelstraffung + BDS mit innerem Korsett - Dr. Schenck, LMU) 20. August 2018
      Gewicht 28.08.18 : 54,3 kg
    • Auf der von August steht K65.9 und Z98.8 und L02.9 .
      Auf der aktuellen nur E65.


      Edit:
      Eingescannt. Die gelbe die aktuelle, die andere die vom letzten Jahr.

      P.S. Vielen Dank für die Info. Ich wusste nie das dies der Grund sein kann, ich werd mich mal schlau machen was diese Kürzel bedeuten und dann am besten mit der Krankenkasse / meinem Hausarzt reden. Vielleicht kann er da noch was zu erklären/bescheinigen das es unterschiedliche Bereiche waren. (Obwohl die Krankenkasse das ja wissen sollte?)
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    • Die von August kam mir gerade komisch vor als ich die Codes gegoogelt habe (war die Folgebescheinigung vom Hausarzt). Habe mal die Erstbescheinigung von August 2018 rausgesucht.
      Dort steht Z98.9 E66.91 und T 79.9.


      Ich glaub ich muss morgen mal zu meinem Hausarzt was er da aufgeschrieben hat. Hab das noch nie nachgeprüft.

      Aber dann habe ich ja die Erklärung mit E65 und E66.
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    • Es geht um die E65 und e66. Wenn das gleich ist, dann fällt es zusammen. So habe ich es verstanden. Ich würde auch noch man beim Arzt nachfragen.
      LG

      Riena


      OP Bypass: 27. Dezember 2016 mit 113,0 kg
      Höchstgewicht 136,6 kg
      Minimizer Op: 5. Oktober 2017
      1. WHO: (Oberarmstraffung + Bruststraffung+ Implantate - Dr. Schenck, LMU) 6. April 2018
      2. WHO: (Oberschenkelstraffung + BDS mit innerem Korsett - Dr. Schenck, LMU) 20. August 2018
      Gewicht 28.08.18 : 54,3 kg
    • Guten Morgen :)
      was die einzelnen Kodes bedeuten, kannst du über den ICD10-Katalog googeln :) (Im August: Adipositas, Wundheilungsstörung und Zustand nach chirurg. Eingriffen).
      ich befürchte, dass das mit dem Krankengeld aber korrekt ist, da die zu Grunde liegende und für die OP ursächliche Erkrankung die Adipositas ist.
      Aber auch spannend, dass die Kasse so scharf drauf ist, noch Krankengeld zu zahlen.
      ich drück dir die Daumen, dass ihr vllt noch eine andere Lösung findet :) LG
    • Ich hatte 7 OPs innerhalb von 1,5 Jahren und bin nie ins Krankengeld gekommen, das war auch nie ein Thema (weder bei der KK noch beim AG, auch wenn ich hier ein Fürsorgegespräch hatte).

      Vorab hatte ich das auch meinen Chirurgen gefragt und die Aussage bekommen, dass sie für die Krankschreibung entweder unterschiedliche Codes verwenden oder dazu schreiben, um welche Zone es sich handelt, so dass es klar ist, dass es 2 unterschiedliche OPs sind. Nur bei Folge-OPs, Wundheilungsstörungen etc, die die Krankschreibung entsprechend verlängert hätten, wäre Krankengeld ein Thema geworden.
      11.01.2016: 139,5 - Tiefstgewicht: 64,6kg
      Ernährungsumstellung und Sport seit Januar 2016, Zielgewicht erreicht Januar 2017 :D
      WHO-Start September 2017
    • Das Thema interessiert mich jetzt auch mal, zumal ich es anders kenne und erfahren habe.

      Meines Wissens gibt es nach zusammenhängenden 6 Wochen AU auf die gleiche Krankheit Krankengeld. Wenn man z.b. 2 Monate später erneut also eine AU Erstbescheinigung bekommt zählt es wieder neu an zu beginnen.

      Von einem 6 Jahre oder 6 Monatszeitrauum hab ich noch nie gehört.

      Was ist mit denen, die wegen einer Erkältung im Jahr mehrmals erkranken und auf eine Summe von mehr als 6 Wochen kommen? Hab da noch nie erlebt das Krankengeldanspruch besteht.
    • Ich war eben bei meinem Hausarzt und wir konnten das Problem hoffentlich lösen.

      Es lag tatächlich an den Diagnose Kürzeln E66 bzw. E65 . Die Krankenkasse hat das als zusammenhängede AU gesehen.

      Mein Arzt musste einen Vordruck der Krankenkasse ausfüllen in der die beiden AU's begründet wurden und erläutern das es sich um unterschiedliche Krankheitsursachen handeln. Damit sollte die Krankenkasse den Vorgang so akzeptieren und ich falle nicht unter Krankengeld.

      Der Vordruck wurde eben per Fax hingeschickt, richtig erleichtert bin ich aber erst wenn ich eine Antwort der Krankenkasse bekomme.

      Für die Zukunft achte ich dann besser auf die Kürzel auf der AU bzw. wenn möglich (wer weiss ob weitere WHO's folgen) versuche ich die Termine sicherheitshalber ausserhalb der 6 Monate zu legen.
    • Super, dann hat dich ja alles geklärt! Man muss ja wirklich kontrollieren was man bei der KK abgibt!
      LG

      Riena


      OP Bypass: 27. Dezember 2016 mit 113,0 kg
      Höchstgewicht 136,6 kg
      Minimizer Op: 5. Oktober 2017
      1. WHO: (Oberarmstraffung + Bruststraffung+ Implantate - Dr. Schenck, LMU) 6. April 2018
      2. WHO: (Oberschenkelstraffung + BDS mit innerem Korsett - Dr. Schenck, LMU) 20. August 2018
      Gewicht 28.08.18 : 54,3 kg
    • Wundert mich aber insgesamt, weil die KK doch nicht von sich aus Krankengeld zahlen. Normal muss das beantragt werden. Aber auch wenn die Kürzel es vermuten lassen - es zählt die tatsächliche Erkrankung. Also wenn mehr 6 Wochen innerhalb eines Jahres, dann zählt nur, wenn es tatsächlich die gleiche Erkrankung ist. Bei mehreren Grippalen Infekten im Jahr ist ja "nachweisbar", dass die im Normalfall jedesmal eine Neuerkrankung sind.
      Liebe Grüße von Gaugele


      Erstgespräch 19.07.2012 mit 186 kg >>> Schlauchi-OP 20.02.2013 mit 169,5 kg >>> BDS 23.01.2015 mit 90 kg
      Mein OP-Bericht Mein OP Bericht Schlauchi am 20.02.2013