Guten Abend,
ich benötige euer Wissen & Erfahrungen.
Nach einer Abnahme von über 100kg (Schlauchmagen) hatte mir die Krankenkasse (AOK) die WHO's für Oberarme und Bauch genehmigt.
Nach den Oberarmen (August), bei denen es leider einige Komplikationen mit der Wundheilung gab war ich für insgesammt 5 Wochen krank geschrieben.
Im Januar habe ich mich an den Bauch gewagt (T-Schnitt + Flanken) bei dem zum Glück alles Problemlos lief. Jetzt, nach 4 1/2 Wochen Krankschreibung bin ich wieder arbeiten.
Heute (5 Wochen nach OP!) erhielt ich einen Anruf der Krankenkasse das ich ja ab Ende Januar nur Krankengeld erhalten sollte weil dies die gleiche "Krankheit" wie schon im August/September wäre, demnach innerhalb der 6 Monate.
Mein Arbeitergeber der über beide OP's informiert war und mich auch unterstützt mit Home Office & Überstunden Abbau wenn es mir zuviel wird hat mir die letzten Wochen ganz normal mein Gehalt bezahlt und war erstaunt über die Anfrage der Krankenkasse. In Augen der Personalabteilung war dies eigentlich auch eine neue "Krankheit".
Sollte die Krankenkasse recht haben, müsste ich jedoch das Geld zurückzahlen und aufs Krankengeld warten.
Am Telefon sagte mir die Sachbearbeiterin der Krankkasse, das selbst ein Arbeitsausfall für eine kleine geplante Korrektur an den Oberarmen immer noch in dieses Thema fällt und frühestens in 6 Monaten ohne Krankgeld möglich wäre.
Ich verstehe nicht, dass die Arme und der Bauch für die Krankenkasse der gleiche Krankheitsgrund ist? Bei allen Bekannten die oft auch innerhalb von 6 Monate 2 oder mehr WHO's hatten hat sich die Krankenkasse nicht eingemischt solange der Ausfall die 6 Wochen pro Operation nicht Überschritten hat.
Liege ich da total falsch oder habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?
Ich hatte im Vorfeld telefonisch nachgefragt (leider nichts schriftliches) und da wurde mir von der Krankenkasse das anders erzählt. Dort wurde sogar auf einen frühen Termin für die nächste Operation hingewiesen weil sonst unter Umständen die Genehmigung nicht mehr gültig wäre. (1 Jahr nach Erteilung)
ich benötige euer Wissen & Erfahrungen.
Nach einer Abnahme von über 100kg (Schlauchmagen) hatte mir die Krankenkasse (AOK) die WHO's für Oberarme und Bauch genehmigt.
Nach den Oberarmen (August), bei denen es leider einige Komplikationen mit der Wundheilung gab war ich für insgesammt 5 Wochen krank geschrieben.
Im Januar habe ich mich an den Bauch gewagt (T-Schnitt + Flanken) bei dem zum Glück alles Problemlos lief. Jetzt, nach 4 1/2 Wochen Krankschreibung bin ich wieder arbeiten.
Heute (5 Wochen nach OP!) erhielt ich einen Anruf der Krankenkasse das ich ja ab Ende Januar nur Krankengeld erhalten sollte weil dies die gleiche "Krankheit" wie schon im August/September wäre, demnach innerhalb der 6 Monate.
Mein Arbeitergeber der über beide OP's informiert war und mich auch unterstützt mit Home Office & Überstunden Abbau wenn es mir zuviel wird hat mir die letzten Wochen ganz normal mein Gehalt bezahlt und war erstaunt über die Anfrage der Krankenkasse. In Augen der Personalabteilung war dies eigentlich auch eine neue "Krankheit".
Sollte die Krankenkasse recht haben, müsste ich jedoch das Geld zurückzahlen und aufs Krankengeld warten.
Am Telefon sagte mir die Sachbearbeiterin der Krankkasse, das selbst ein Arbeitsausfall für eine kleine geplante Korrektur an den Oberarmen immer noch in dieses Thema fällt und frühestens in 6 Monaten ohne Krankgeld möglich wäre.
Ich verstehe nicht, dass die Arme und der Bauch für die Krankenkasse der gleiche Krankheitsgrund ist? Bei allen Bekannten die oft auch innerhalb von 6 Monate 2 oder mehr WHO's hatten hat sich die Krankenkasse nicht eingemischt solange der Ausfall die 6 Wochen pro Operation nicht Überschritten hat.
Liege ich da total falsch oder habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?
Ich hatte im Vorfeld telefonisch nachgefragt (leider nichts schriftliches) und da wurde mir von der Krankenkasse das anders erzählt. Dort wurde sogar auf einen frühen Termin für die nächste Operation hingewiesen weil sonst unter Umständen die Genehmigung nicht mehr gültig wäre. (1 Jahr nach Erteilung)